Ralf Stadler
Herr Präsident, geschätzte Kollegen! Jeder Gastronomiebetrieb, der alkoholische Getränke vor Ort ausschenken möchte, braucht eine Schanklizenz oder eine Ausschankgenehmigung. Das betrifft nicht nur Restaurants und Bars, sondern auch Event Locations, Cateringunternehmen und zeitlich begrenzte Veranstaltungen. Die Schanklizenz ist dabei an die spezifische Person bzw. den Inhaber der Gastronomie und – jetzt kommt es – an den Standort gebunden. Schausteller, die ihre Location wechseln, brauchen deshalb jedes Mal eine Schankgenehmigung. Herr Becher, ich gebe Ihnen recht: Daran gehört etwas geändert, aber nicht so wie in Nordrhein-Westfalen. Wir haben ein Bundesgaststättengesetz, und darin steht, dass die Schankgenehmigung an den jeweiligen Standort gebunden ist. Das ist das Problem. Der Antrag der GRÜNEN weist zwar in einer unbedarften Art auf das Problem hin, aber so, wie er es fordert, können wir es nicht machen. Wir in Bayern und wir von der AfD als Rechtsstaatspartei halten uns an Recht und Gesetz. (Zuruf von den GRÜNEN) – Seien Sie einmal still. Ein Bundesgaststättengesetz liegt vor. Warum wird keine Gesetzesänderung vorgenommen? Warum macht man zum Beispiel nicht einfach (Zuruf von den GRÜNEN) – seien Sie doch ruhig – nach § 26, Sonderregelung, eine Reglung, die besagt: Falls Schausteller eine Schankgenehmigung und eine Reisegewerbekarte haben, entfällt die Bindung an den Standort, und der Käse ist gegessen? Aber nein, Sie halten sich einfach nicht an Recht und Gesetz. Genauso sieht es bei der Migration aus. Alles geht durcheinander. Stellt einen normalen Gesetzesänderungsantrag, dann passt es. (Beifall bei der AfD) Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung über diesen Antrag in dieser Form enthalten. (Beifall bei der AfD – Johannes Becher (GRÜNE): Am Ende bei der Schankerlaubnis wieder auf die Migration gekommen! Es ist unglaublich!)
