Kristan Freiherr von Waldenfels
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Staatsministerin! Am 13. Juni vergangenen Jahres hat genau von diesem Platz aus Ministerpräsident Dr. Markus Söder mit seiner Regierungserklärung den Plan vorgestellt, der sich in Umsetzung befindet, liebe Kolleginnen und Kollegen: Zwei Modernisierungsgesetze auf den Weg gebracht, Erleichterungen im Vergaberecht, im Baurecht, im Dienstrecht, viele weitere einzelne Verordnungen und Maßnahmen, die folgen, die Einrichtung der Enquete-Kommission Bürokratieabbau. Der Freistaat Bayern hat die Lage erkannt, und er handelt. Wir haben das Ziel, die Wirtschaft zu entfesseln, das Leben leichter zu machen und dafür zu sorgen, dass wir wettbewerbsfähig sind, aber auch dafür, das Leben in Bayern wieder leichter gestalten zu können, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dieser Prozess, den wir gehen, soll in allen Bereichen Auswirkungen haben, etwa im Bereich der Schaustellerinnen und Schausteller. Ich will das ausdrücklich sagen. Kollege Becher, Sie haben viel über die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und über die kommunale Ebene gesprochen. Ein solcher steht vor Ihnen. Als Veranstalter von Wiesenfesten weiß ich selbst um die große Bewandtnis von Schaustellerinnen und Schaustellern und den entscheidenden Beitrag, den sie leisten. Unsere vielen Feste und Veranstaltungen, auch ein Oktoberfest hier in München oder ein Wiesenfest in Oberfranken, wären ohne sie nicht möglich. Es ist unser erklärtes Ziel, ihr Leben leichter zu machen, ihre Arbeit zu erleichtern und letztlich die Kommunen auf diesem Wege zu entlasten. Allerdings – da kommen wir jetzt zu einem Dissens – ist es tatsächlich so – und das will ich ganz ausdrücklich sagen –: Wenn wir hier vom Bayerischen Landtag aus die Maßnahmen, die wir im Sinne der Entbürokratisierung ergreifen, nicht derart umsetzen, dass sie funktionieren, dann leisten wir der Entbürokratisierung einen Bärendienst, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU) Das heißt also konkret mit Blick auf diesen Antrag ganz deutlich: Wir – das möchte ich ausdrücklich sagen – haben das gleiche Ziel. Es ist völlig richtig, dass Sie es als solches formulieren, und wir unterstützen es auch ausdrücklich. Allerdings gibt es drei Dinge zu beachten: Erstens. Wir müssen in Erwägung ziehen, dass die niedergelassenen Gastronomen ihr Gewerbe auch unter bestimmten Voraussetzungen ausüben und in dem Moment, in dem sie ihren Gastraum verlassen, auch entsprechende Regularien vorfinden. Wir wollen einen entsprechenden Vorschlag auf den Weg bringen, der nicht nur für die Schaustellerinnen und Schausteller, sondern auch für die Gastronomen, wenn diese ihren Gastraum verlassen, entsprechende Erleichterungen bringt, auch im Sinne einer Gleichbehandlung. Zweitens müssen wir darauf Wert legen, dass wir die Erleichterungen, die wir auf den Weg bringen, auch mit unseren Vereinen in Einklang bringen. Der Ministerpräsident hat am 13. Juni vergangenen Jahres von dieser Stelle aus in aller Deutlichkeit gesagt, dass Vereine, die bereits mehrfach Veranstaltungen durchgeführt haben, einer geringeren Anzeigepflicht und Antragspflicht unterliegen sollen. Auch das wollen wir damit in Verbindung bringen. Drittens möchte ich schon sagen – das ist völlig richtig –: Nordrhein-Westfalen hat dies entsprechend umgesetzt. Es gibt dennoch rechtliche Bedenken im Hinblick auf die (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) nichtkonforme Auslegung des noch geltenden Gaststättengesetzes. Unser Ziel ist – das werden wir tun –, einen entsprechenden Vorschlag zu machen, der zu einem besseren Einklang führt, vielleicht über den Weg der Modernisierungsgesetze, die wir gerade anstrengen. Das heißt – ich sage es ganz einfach –: Das Ziel ist richtig. Wir meinen, es gibt einen besseren Weg, und den werden wir vorschlagen und gehen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Johannes Becher (GRÜNE): Da bin ich aber gespannt!)
