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Johannes Becher

GRÜNE 04.02.2025 Sitzungen 19/41

Unser Ziel ist, Schaustellerinnen und Schausteller und Festwirte von Bürokratie zu entlasten und die Arbeitsbelastung der Kommunalverwaltung zu reduzieren, und zwar ganz konkret am Beispiel der Schankerlaubnis. Was haben wir vor? – Wir wollen das erreichen, was in Nordrhein-Westfalen schon längst Realität ist. Statt dass Schausteller und Festwirte in jedem Ort immer wieder neu eine Schankerlaubnis beantragen müssen, sagen wir: Wer eine Reisegewerbekarte hat, wer sich an Recht und Gesetz hält, der braucht keinen Antrag zu stellen, der braucht keine Erlaubnis abzuwarten, sondern der soll das tun, was er am besten kann. Schenkt aus, kümmert euch um eure Leute. Meine Damen und Herren, diese Schankerlaubnis braucht es nicht. (Beifall bei den GRÜNEN) Dass das geht, zeigt uns ausgerechnet Nordrhein-Westfalen. Im April 2024 hat man diese Regelung dort eingeführt: Wer eine Reisegewerbekarte hat, der braucht keine Schankerlaubnis. So einfach geht das in NRW. Und wenn es in Nordrhein-Westfalen geht, muss es auch in Bayern gehen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN) Dieser sehr einfache und praxisnahe Antrag ist von CSU und FREIEN WÄHLERN abgelehnt worden. Ich habe das Protokoll gelesen und war einigermaßen erstaunt, was man alles für Bedenken haben kann. Gerade bei der CSU gibt es wahnsinnig viele Bedenken: Bedenken Nummer eins. Weil in Bayern noch das bundesdeutsche Gaststättengesetz gilt, sei zu vermuten, dass andere Bundesländer nicht rechtssicher handeln, heißt es laut Protokoll aufseiten der CSU. Also was stimmt? – Bayern hat kein eigenes Gaststättengesetz. Stimmt. Hat denn NRW ein eigenes Gaststättengesetz? – Nein, auch nicht. Wir haben genau dieselbe Ausgangsbasis. NRW hat sich gekümmert, NRW hat ein Rechtsgutachten, NRW sagt: Diese Doppelbelastung, Gewerbeordnung, Gaststättenrecht braucht es nicht. Wir legen das Gesetz so aus, dass es geht. Rechtlich geht es. – Und was in NRW rechtlich geht, muss auch in Bayern möglich sein, meine Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN) Nummer zwei der Bedenken bei der CSU: Die DEHOGA will es nicht, sagt die CSU. Ich war beim Neujahrsempfang der DEHOGA und habe gefragt. Das stimmt einfach nicht. Die DEHOGA hat gar nichts dagegen, wenn Leute von Bürokratie entlastet werden. Die DEHOGA will nur kein eigenes bayerisches Gaststättengesetz, und das brauchen wir in diesem Fall gar nicht, weil NRW auch kein eigenes Gaststättengesetz hat. Wenn das in NRW ohne eigenes Landesgaststättengesetz geht, muss es auch in Bayern ohne eigenes Gaststättengesetz gehen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN) Drittes Bedenken vonseiten der CSU: Die Kommunen würden weniger Verwaltungsgebühren einnehmen. Oh ja, das stimmt. Die Kommunen nehmen weniger Gebühren ein. Sie haben aber auch keinen Aufwand mehr, weil sie den Antrag gar nicht bearbeiten müssen. Die Kommunen wollen in der Regel etwas ermöglichen: Sie wollen, dass gefeiert wird, sie wollen, dass etwas geht. Mit Verwaltungsgebühren sanieren wir den Verwaltungshaushalt nicht. Daher sage ich ihnen: Wenn Sie den Kommunen etwas Gutes tun wollen, wenn Sie die finanziellen Spielräume erhöhen wollen, dann tun Sie das; aber nicht bei den Gebühren und am Beispiel der Schankerlaubnis, sondern an ganz anderen Stellschrauben, meine Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN) Von den Kommunen sind Bedenken gekommen: Aber dann wissen wir gar nicht mehr, wer wann wo was ausschenkt. Ja, das stimmt, das mag sein. Allerdings führen die Kommunen sehr viele Festivitäten selbst durch. In diesem Fall gibt es Verträge, und wir wissen ganz genau, wer was ausschenkt. Ich empfehle einen Blick in die Vergangenheit. Am 4. Oktober 2016 ist § 3a der Bayerischen Gaststättenverordnung in Kraft getreten, und darin heißt es: Wer in Besitz einer Reisegewerbekarte ist und das rechtzeitig der Kommune sagt, der braucht keine Erlaubnis. – Ach, sieh an! Da reicht plötzlich eine reine Mitteilung ohne Erlaubnis aus. Das war in Bayern die Regel. Diese Regel ist im Oktober 2021 einfach außer Kraft getreten. Fünf Jahre ging es ohne Erlaubnis, und jetzt bräuchte man auf einmal eine. Ich kann nur sagen: Wenigstens zurück zu dieser alten Regelung, aber keine zusätzliche Bürokratie, meine Damen und Herren! (Beifall bei den GRÜNEN) Wissen Sie, es wird ja viel geredet über Entbürokratisierung und über Kulturwandel in der Verwaltung; aber bei so einem einfachen Beispiel, da versperren sich dann die CSU und die FREIEN WÄHLER – vielleicht auch nur die CSU und die FREIEN WÄHLER in Sippenhaft – einer vernünftigen Lösung. Wer eine Reisegewerbekarte hat, soll ausschenken dürfen. Was in Nordrhein-Westfalen geht, das muss auch in Bayern gehen. Und wer Entbürokratisierung wirklich will, der sollte diesem Antrag zustimmen.

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