Tobias Reiß
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung. Wer entgegen diesem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/3438 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Das ist das übrige Haus. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Besetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Wiederwahl eines berufsrichterlichen Mitglieds Der Ministerpräsident hat mitgeteilt, dass die Amtszeit des berufsrichterlichen Mitglieds des Bayerischen Verfassungsgerichtshof Frau Kornelia Kornprobst, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München und Generalsekretärin des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, mit Ablauf des 13. Februar 2025 endet. Es wird vorgeschlagen, Frau Kornelia Kornprobst als berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs wiederzuwählen. Die Richterinnen- und Richter-Wahl-Kommission hat in ihrer Sitzung am 29. Januar 2025 dem Vorschlag des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs zugestimmt und beschlossen, der Vollversammlung zu empfehlen, diesen Wahlvorschlag anzunehmen. Die vorgeschlagene Kandidatin ist bereit, im Falle ihrer Wiederwahl das Amt anzunehmen, und hat die entsprechende Erklärung gemäß Artikel 6 des Verfassungsgerichtshofgesetzes abgegeben. Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt findet nicht statt. Wir kommen damit gleich zur Wahl. Diese wird in geheimer Form durchgeführt. An Ihrem Platz finden Sie hierzu den benötigten weißen Stimmzettel. Für den Wahlgang sind ausschließlich dieser Stimmzettel sowie Ihre weiße Namenskarte zu verwenden. Das Prozedere ist Ihnen aus den vorangegangenen zwei Wahlgängen bekannt. Für den Wahlvorgang stehen vier Minuten zur Verfügung. – Wir beginnen mit der Wahl. (Stimmabgabe von 17:01 bis 17:05 Uhr) Haben alle Mitglieder ihre Stimmabgabe beendet? – Das scheint der Fall zu sein. Damit ist die Wahl beendet. Das Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: Bestellung eines stellvertretenden Mitglieds für den Landesdenkmalrat (Unruhe) Ich bitte um Konzentration und darum, die Plätze einzunehmen. (Glocke des Präsidenten) Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst hat mit Schreiben vom 27. Januar 2025 mitgeteilt, dass die Evangelisch-Lutherische Landeskirche als vorschlagsberechtigte Institution gemäß Artikel 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes Frau Katrin Link als Stellvertreterin für Herrn Helmut Braun benannt hat. Es wurde darum gebeten, die gesetzlich vorgesehene Bestellung durch den Landtag herbeizuführen. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen damit gleich zur Bestellung durch den Landtag. Wer mit der Bestellung von Frau Katrin Link als stellvertretendes Mitglied des Landesdenkmalrats einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die SPD-Fraktion, die Fraktion der FREIEN WÄHLER, die CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Ebenso nicht. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: Eingabe Einwände gegen die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in der Gemarkung Leiblfing EB.0370.19 Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat sich in seiner 18. Sitzung am 4. Dezember 2024 mit der Eingabe befasst und beschlossen, diese gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären und der Petentin die Stellungnahme der Staatsregierung zu übersenden. Die AfD-Fraktion hat gemäß Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 des Bayerischen Petitionsgesetzes fristgerecht beantragt, die Eingabe auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen und über die Entscheidung des Ausschusses in der Vollversammlung zu beraten und zu beschließen. Zur Berichterstattung erteile ich nun zunächst das Wort an Herrn Kollegen Dr. Stefan Ebner.
