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Anna Rasehorn

SPD 04.02.2025 Sitzungen 19/41

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleg:innen der demokratischen Fraktionen! Das Volksbegehren "Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen" war das erfolgreichste Volksbegehren in der Geschichte des Freistaats Bayern. Eine Folge des Volksbegehrens war ein Verbot der ersten Mahd vor dem 1. Juni. Wir haben sehr mühevoll – Herr Flierl und Herr Friedl haben das auch schon angesprochen – in einem Trialog mit der Landwirtschaft, den Naturschutzverbänden und der Politik einen Kompromiss erarbeitet. Das ist einfach ein guter Kompromiss. Die frühe Mahd würde nicht nur die Lebensräume von Bodenbrütern wie dem Kiebitz zerstören, sondern auch den Insekten ihre Nahrungsgrundquelle nehmen. Dank der GRÜNEN und der SPD haben wir im Umweltausschuss eine gute Anhörung zu fünf Jahren Volksbegehren gehabt, aufgrund derer wir auch entschieden haben, eine Evaluation durchzuführen. Das hat auch schon Frau Kollegin Jakob gesagt. Was hat denn in den letzten fünf Jahren gut funktioniert? Worüber können wir noch mal diskutieren? – Hinsichtlich des Mahdverbots kann man aber schon mal eines festhalten: Der Gesamtzustand unserer bayerischen Wiesen ist leider weiterhin schlecht. Die Kiebitze haben Sie auch gar nicht ausgeschlossen. Die Wissenschaft kommt in den Studien zu dem Ergebnis, dass extensiv bewirtschaftete Wiesen mit später Mahd entscheidend für den Erhalt unserer Biodiversität sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir schon einmal über diesen Antrag sprechen, reden wir doch mal Tacheles. Was steht denn im AfD-Wahlprogramm zum Thema Förderung von Landwirten und der Rettung der Landwirte? – Dort steht ganz klar drin, dass Sie jegliche Subventionen ablehnen. Damit sind Sie nicht die Retter unserer Landwirtschaft, sondern die Totengräber. Deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der SPD)

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