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Andreas Hanna-Krahl

GRÜNE 04.02.2025 Sitzungen 19/41

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich dachte wirklich, dass sich in diesem Gesetzentwurf dann endlich auch der im Oktober groß angekündigte 7-Punkte-Plan von Staatsministerin Gerlach gesetzlich wiederfindet. Doch was sehen wir stattdessen? – Unabhängig davon, dass festzuhalten ist, dass ein Punkt umgesetzt ist, den nämlich der Finanzminister zu verantworten hat und auch hier eingebracht hat, sehen wir zwar ansonsten ein paar technische Anpassungen, aber keinerlei – ich betone: keinerlei – echte Strategie für das Kliniksystem im Freistaat Bayern. (Beifall bei den GRÜNEN) Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention weigert sich also weiterhin, eine ernsthafte Verantwortung für eine verlässliche Klinik- und Krankenhausplanung in diesem Bundesland zu übernehmen. Das ist übrigens kein neues Problem. Seit mittlerweile Jahrzehnten entzieht sich die Staatsregierung in diesem Bereich ihrer Pflicht als Krankenhausplanungsbehörde. Die Folge davon? – Eine zunehmende Schieflage der bayerischen Krankenhauslandschaft. Die Situation in den Kliniken in Bayern ist fatal. Sie kämpfen mit steigenden Betriebskosten, dem Fachkräftemangel und dem Zwang, wirtschaftlich zu arbeiten, anstatt ihrer primären Aufgabe nachkommen zu können, eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Der ruinöse Wettbewerb entsteht durch eine fehlende Krankenhausplanung. Dieser ruinöse Wettbewerb verschärft sich weiter. Und was macht die Staatsregierung? – Sie schaut dabei zu. Sie schaut dabei zu, ohne eine klare Richtung vorzugeben und ohne ihrer ureigenen Aufgabe – der Landeskrankenhausplanung – wieder nachzukommen. Statt einer gezielten Steuerung der Krankenhauslandschaft sollen die Steuermittel jetzt einfach weiterhin ohne eine klare Planung und ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Versorgungsnotwendigkeiten ausgegeben werden. – Wie ich persönlich finde: in der derzeitigen Situation ein absolutes No-Go. (Beifall bei den GRÜNEN) Seit über zwei Jahren laufen intensive Verhandlungen über die Krankenhausstruktur. Krankenhäuser, kommunale Vertreter und Vertreterinnen, Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte – alle haben signalisiert, dass sie Planungssicherheit und verlässliche Perspektiven brauchen. Doch genau das fehlt in diesem Gesetzesentwurf wieder einmal. Herr Staatsminister, das, was Sie ausgeführt haben, ist zugegebenermaßen richtig; das ist auch ein Punkt aus diesem 7-Punkte-Plan. Ich streite das gar nicht ab. Die entscheidende Frage dabei ist doch aber: Was ist eigentlich aus den anderen sechs Punkten geworden? (Staatsminister Albert Füracker: Darum geht es ja heute nicht!) – Wenn es darum nicht geht, dann stelle ich mir schon die Frage, warum es dieser eine Punkt geschafft hat, Bestandteil dieses Gesetzentwurfs zu werden, aber die anderen sechs Punkte dazu nicht wichtig genug sind. Dabei muss man klar sagen: Die Staatsregierung ist genau hier zuständig, sie ist in der Pflicht. Genau hier hat Bayern Gestaltungsspielraum. Diesen Gestaltungsspielraum müssen Sie auch nutzen. Bayerns Städtetag und Landkreistag haben betont: Eine tragfähige Krankenhausplanung ist längst notwendig und überfällig; denn trotz der zahlreichen Betten gibt es auch in Bayern noch immer unterversorgte Regionen. Wir müssen genau da hinschauen, und genau da muss auch eine Krankenhausplanungsbehörde ansetzen. Die Krankenhausreform auf Bundesebene gibt den Ländern einen klaren und ausreichend flexiblen Rahmen. Jetzt ist es die Aufgabe der Staatsregierung, diesen Rahmen auch bedarfsgerecht zu füllen. Meine Damen und Herren, nutzen Sie diese Chance endlich. Ziel muss sein: eine verlässliche Grund- und Notfallversorgung für alle Regionen in Bayern; eine gezielte Bündelung und Spezialisierung der Kliniken; eine Krankenhauslandschaft, die sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Bürger und Bürgerinnen orientiert, wofür es – ich wiederhole mich – eine aktive Steuerung durch den Freistaat Bayern braucht; eine Verteilung der Ressourcen, die sich nicht an kurzfristigen finanziellen Erwägungen, sondern an einer nachhaltigen Versorgungsstrategie orientiert. Doch was beinhaltet dieser Gesetzentwurf?

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