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Thorsten Freudenberger

CSU 04.02.2025 Sitzungen 19/41

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Veränderung, Dynamik, Transformation – diese Begriffe beschreiben viele Bereiche unseres gesellschaftlichen und politischen Lebens. Veränderungen sind nicht per se gut oder schlecht, sondern es kommt darauf an, das zu erhalten, was sich bewährt hat, aber auch das mutig zu ändern und anzupassen, was man ändern muss. Das ist Kernelement konservativer Politik, die modern gedacht, die bürgerfreundlich ist und Sinnvolles umsetzt. Eine besondere Dynamik trifft dabei unser Gesundheitssystem. Wir bekommen das alle mit und diskutieren das sehr häufig. Gesundheit ist deshalb das Thema, das die Menschen besonders bewegt, weil wir alle existenziell davon profitieren, dass die Gesundheit einfach das Wichtigste ist, was wir haben. Gleichzeitig ist das Gesundheitswesen enormen Veränderungen und auch einem Veränderungsdruck unterworfen. Gründe hierfür sind die schwierige Situation, Fachkräfte im ärztlichen und pflegerischen Bereich zu finden, allgemein der medizinische Fortschritt, der demografische Wandel, die Digitalisierung oder auch die Finanzierung des Gesundheitswesens ganz allgemein, um nur einige Gründe zu nennen. Weitgehende Einigkeit herrscht dabei darüber, dass wir in unserem Gesundheitssystem auf die Herausforderungen dieser Zeit mit Reformen reagieren müssen. Genau darauf zielt der vorliegende Gesetzentwurf ab. Der Grundsatz lautet: Wir wollen Transformation im Krankenhausbereich bestmöglich, träger- und damit auch kommunalfreundlich begleiten und ermöglichen. Wir wollen schneller, flexibler und pragmatischer beim Bauen, Fördern und Reformieren sein. Der Gesetzentwurf zeigt noch etwas anderes, nämlich die gute Partnerschaft zwischen den verschiedenen politischen Ebenen, den Kommunen auf der einen Seite und uns als Freistaat Bayern auf der anderen Seite, weil wir hier kommunale Forderungen aufgreifen. So erklärt sich auch das hohe Maß an Zustimmung zu dem, was hier gewünscht wird, um die Transformation angehen zu können. Staatsminister Füracker hat die wesentlichen Bestimmungen ausgeführt, und ich möchte sie in aller Kürze wiederholen und auch aus kommunaler Sicht beleuchten. Wenn wir es bei Baumaßnahmen schaffen, dass ein früherer Baubeginn möglich wird, weil schon das positive Prüfergebnis der Förderbehörde ausreicht, dann können die Träger vor Ort, die oftmals unter Druck stehen, schneller bauen. Zeit ist Geld. Somit können wir hier die Transformation voranbringen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Albert Füracker hat es ausgeführt: Wenn ich mich daranmache, als Träger möglicherweise Teile eines Krankenhauses oder eine Gesundheitseinrichtung umzunutzen, dann steht oft die Frage im Raum: Wie gehen wir mit den bisherigen Fördergeldern um? – Hier mehr Flexibilität zu schaffen, mehr Tatbestände zu definieren, die ein breiteres Maß an Nachnutzung möglich machen, das ist das, was die Planungen von Trägern ermöglicht, fördert und die Kommunen an der Stelle entlastet. Viele Baumaßnahmen sind in den letzten Jahren – wir wissen das und kennen das aus den unterschiedlichsten Bereichen – natürlich von Kostensteigerungen betroffen. Diese werden bei der Förderung berücksichtigt, aber oft erst nach einer Abrechnung, die lange Zeit in Anspruch nimmt. Um den Prozess zu beschleunigen, sind Abschlagszahlungen nun früher möglich. Kommunen und Träger sind nicht mehr gefordert, Zwischenfinanzierungen, die auch wieder Geld kosten, zu bezahlen. Das ist ein deutliches Entgegenkommen und eine deutliche Vereinfachung. Letztlich werden auch förderrechtliche Erleichterungen im Allgemeinen übernommen, soweit sie für die Krankenhausinvestitionsförderung sinnvoll sind. Das betrifft unter anderem auch die Erleichterung bei der Prüfung der Vergabe von Aufträgen. Wir begrüßen die Weiterentwicklung des Bayerischen Krankenhausgesetzes, welches Trägern und Kommunen in einer Zeit zugutekommt, die mit vielen Veränderungen vor Ort einhergeht. Dabei sind die Maßnahmen für den Staatshaushalt als kostenneutral anzusehen. Neben den Gründen für die Veränderungen im Krankenhausbereich und im Gesundheitswesen ganz allgemein, die ich eingangs erwähnt habe, spielt natürlich auch die im Bund beschlossene Krankenhausreform eine wichtige Rolle. Die Reform ist beschlossen, aber wir brauchen dringend auch Änderungen bei dieser Reform. Eine umfassende Krankenhausreform nimmt nämlich nicht nur die großen medizinischen Zentren, vor allem in den Städten, in den Blick, sondern auch die Krankenhausversorgung in der Fläche und im ländlichen Raum. Eine gelingende Krankenhausreform nimmt auch in den Blick, dass wir gerade die kleineren Häuser während der Pandemie gebraucht haben. Niemand will mehr eine Pandemie, aber vorbereitet müssen wir doch darauf sein, und das geht das nur mit dezentralen Strukturen. Eine gute Krankenhausreform bedeutet auch – und daher müssen wir sie ändern –, dass wir unseren Krankenhäusern Luft zur Entwicklung lassen, indem sie die Betriebskosten gegenfinanziert bekommen, die sie am allermeisten belasten. Eine gelungene Krankenhausreform bedeutet auch, dass man sie mit den Ländern und mit den Kommunen und nicht über deren Köpfe hinweg macht und dass man sie nicht unabgesprochen einfach ins Werk setzt. Eine neue Bundesregierung wird das angehen und wird die notwendigen Transformationen dort, wo sie durchdacht, notwendig und sinnvoll sind, fördern. Das ist das Gegenteil von dem, was jetzt passiert oder passieren könnte, nämlich das Gegenteil eines kalten Strukturwandels, der medizinisch, aber auch ökonomisch falsch ist. Wir entwickeln die Krankenhausplanung hier in Bayern in Kooperation mit den Trägern, den Kommunen und in immer stärkerem Maße auch sektorenübergreifend fort. Dazu dient der von Judith Gerlach vorgelegte 7-Punkte-Plan, ein 7-Punkte-Maßnahmenplan zur Krankenhausentwicklung, der die Krankenhausentwicklung und Planung in Bayern fortschreibt. Dazu dient das von Albert Füracker vorgelegte Gesetz, das wichtige Entlastungen und gute Möglichkeiten für Transformationsprozesse liefert. Wir stehen für eine moderne, gute und möglichst flächendeckende Krankenhaus- und Gesundheitsversorgung, die wir unter schwierigen Bedingungen sichern und fortentwickeln werden. Wir stimmen den geplanten Änderungen im Bayerischen Krankenhausgesetz zu und bitten auch Sie, dies zu tun. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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