Katja Weitzel
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Tja, was sagt man zu diesem Antrag? – Als ich ihn gelesen habe, habe ich mir die Frage gestellt, was das Ziel dieses Antrages ist. (Zuruf von der AfD: Die Befreiung!) – Die Befreiung von Rundfunkgebühren. Ich selbst bin Fachanwältin für Sozialrecht und befasse mich als Anwältin ausschließlich mit Sozialrecht. Das heißt, ich habe mit Fällen des Grades der Behinderung viel zu tun. In Ihrem Antrag ist so schön "von der Empathielosigkeit dieser Systematik" der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht die Rede. Hat die AfD jetzt die Empathie für sich entdeckt? – Mir fehlt ein bisschen der Glaube daran, (Beifall des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) weil ich bisher noch nichts davon gemerkt habe, dass die AfD hier im Hohen Haus besondere Empathie gezeigt hat. (Beifall des Abgeordneten Arif Taşdelen (SPD)) Sanne Kurz hat schon darauf hingewiesen, und auch ich habe es wahrgenommen: Forderungen zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen seitens der AfD habe ich hier in diesem Hohen Haus noch keine gehört. Im Gegenteil: Die AfD führt einen regelrechten Kampf gegen Inklusion. Sie bezeichnet Inklusion als Irrweg und als krachend gescheitert. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD)) Kann man diesen Antrag somit als glaubwürdig bezeichnen? Schon allein angesichts der mündlichen Begründung, die hier soeben stattgefunden hat, stelle ich mir die Frage nach dem Bild von Menschen mit Behinderungen; sie wurden hier soeben als die Ärmsten der Armen bezeichnet. Welches Bild von Menschen mit Behinderung ist das? Wir kämpfen seit Jahrzehnten für die Anerkennung, dass Menschen mit Behinderung leistungsfähig und nicht die Ärmsten der Armen sind. (Michael Hofmann (CSU): Sehr gut!) Somit müssen wir dafür sorgen, dass es echte Barrierefreiheit gibt. Wir als SPD kämpfen seit Jahrzehnten in allen Bereichen für echte Barrierefreiheit hier in Bayern. In Ihrem Antrag habe ich kein Wort darüber gelesen, den Rundfunk so auszubauen, dass eine Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen einfacher möglich ist, das heißt, durch barrierefreie Programme. Dafür muss ein Rundfunk aber auch finanziell ordentlich ausgestattet sein. Jetzt kommt ein Antrag, Menschen mit einem GdB von 100 pauschal von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien. Alex Dorow hat schon deutlich darauf hingewiesen, dass es ein sehr ausdifferenziertes System zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht gibt. Dass jemand einen GdB von 100 hat, heißt nicht, dass diese Person den Rundfunk nicht nutzen kann, und das trifft noch keinerlei Aussage zur Frage, wie leistungsfähig diese Person ist. Das muss man berücksichtigen. Diese Frage wird bei allen Ausnahmeregelungen immer wieder gestellt. Ich denke, hier sind wir auf einem guten Weg. Es wäre interessant gewesen zu lesen, dass die AfD Anträge hinsichtlich der Frage stellt, wie wir die Teilhabe verbessern können. Dazu habe ich gar nichts gehört. Insofern ist alles gesagt, und ich kann keine Zustimmung empfehlen. (Beifall bei der SPD)
