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Nicole Bäumler

SPD 30.01.2025 Sitzungen 19/40

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine ganz zentrale Aufgabe der Politik ist es, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass in unseren Schulen für unsere Schülerinnen und Schüler ein gutes Lernklima, eine gute Lernumgebung sowie für unsere Lehrkräfte ein gutes Arbeitsumfeld und ein gutes Arbeitsklima herrschen. Dafür braucht es sachliche, fundierte Bildungspolitik. Genau deswegen lehnen wir diesen Antrag ab, denn er ist schlichtweg fachlich schlecht gemacht. (Beifall bei der SPD) Zu den Zahlen des Landeskriminalamts haben bereits die Kollegen Fackler und Koller gesprochen. Darauf brauche ich nicht näher einzugehen. Ich möchte aber auf einen Teil des Antrags eingehen, der sich mit den Kernaufgaben der Lehrkräfte beschäftigt. Laut Antrag seien das die Vermittlung von Wissen und Kompetenzen. – Wenn wir aber einmal in das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen blicken, sehen wir, dass die Schule – und damit eben auch die Lehrkräfte – zum Glück viel, viel weitreichendere Aufgaben haben. Es geht nämlich nicht nur um Wissen und Kompetenzen. Es geht – ich zitiere hier aus Artikel 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen – eben auch darum, Geist und Körper, Herz und Charakter zu bilden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind Kernaufgaben der Lehrkräfte. Ich bin froh, dass das die Kernaufgaben von Lehrkräften sind. Ich sage das an dieser Stelle als Lehrerin. Mit dem vorliegenden Antrag wird das Problem der Gewalt an Schulen inhaltlich und fachlich überhaupt nicht adäquat angegangen. Deswegen, wie gesagt, lehnen wir diesen Antrag entschieden ab. (Beifall bei der SPD) Wir als SPD-Fraktion setzen uns für eine seriöse, fachlich fundierte Bildungspolitik ein, wir setzen uns für gute Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler ein, und wir setzen uns für eine gute Lernumgebung für die Schülerinnen und Schüler und für eine gute Arbeitsumgebung für die Lehrkräfte ein. Das Startchancen-Programm, das die SPD-geführte Bundesregierung im Jahr 2024 auf den Weg gebracht hat, ist ein elementarer Meilenstein dafür, in Deutschland und eben auch in Bayern die Schulen zu unterstützen, die sich in herausfordernden Lagen befinden. Mit genau diesen Geldern aus dem Startchancen-Programm ist es den Schulen möglich, selbstbestimmt Personal einzustellen, selbstbestimmt passgenaue Angebote für die jeweilige Situation an der Schule und für die Schülerinnen und Schüler und für die Lehrkräfte zu schaffen. Das ist eine Leistung des Bundes. Das müssen wir jetzt in Bayern mit der Staatsregierung zügig umsetzen, damit im nächsten Schwung nicht nur 100, sondern 580 Schulen davon profitieren können. Das ist seriöse Bildungspolitik, die etwas bewirkt, dieser Antrag eben nicht. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Bäumler. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind alle anderen Fraktionen. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich gebe nun die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen zu den Dringlichkeitsanträgen zu den Konsequenzen aus Aschaffenburg bekannt. Da ist zunächst der Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion betreffend "Umfassende Aufklärung der Tat in Aschaffenburg und Konsequenzen für die Sicherheitspolitik", Drucksache 19/4724. Mit Ja haben 29, mit Nein 133 Abgeordnete gestimmt. Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 2) Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Sicherheit für Bayerns Bevölkerung" bekannt, Drucksache 19/4725. Mit Ja haben 41, mit Nein 119 Abgeordnete gestimmt. Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 3) Nun komme ich zum Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Bayern trauert um ein kleines Kind und einen mutigen Helfer – Aufklärung und Konsequenzen aus der furchtbaren Gewalttat in Aschaffenburg, kein Zusammenwirken mit Rechtsextremen!", Drucksache 19/4726. Mit Ja haben 16, mit Nein 117 Abgeordnete gestimmt. Es gab 25 Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 4) Ich gebe nun das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER betreffend "Zeitenwende in der Inneren Sicherheit", Drucksache 19/4727, bekannt. Mit Ja haben 90, mit Nein 46 Abgeordnete gestimmt. Es gab 24 Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen. (Abstimmungsliste siehe Anlage 5) Wie bereits in der Sitzung bekannt gegeben, entfällt der Tagesordnungspunkt 8. Ich rufe daher nun den Tagesordnungspunkt 9 auf: Antrag der Abgeordneten Ulrich Singer, Ferdinand Mang, Benjamin Nolte und Fraktion (AfD) Rundfunkbeitragspflicht: Menschen mit Grad der Behinderung von 100 Prozent generell von der Zahlungspflicht befreien! (Drs. 19/3753) Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Herrn Abgeordneten Mang, AfD-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der AfD-Fraktion)

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