Horst Arnold
Herr Präsident, ich habe mein Skript nicht bei Ihnen abgelegt. So können Sie auch nicht sagen, ob ich zur Sache spreche. Ich bemühe mich jedoch, zur Sache zu sprechen. Meine Rede ist natürlich nicht am Gesetzeswortlaut ausgerichtet, sondern an der Problematik. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Justizvollzug führt in der öffentlichen Wahrnehmung meistens ein Schattendasein. Im Fokus der Öffentlichkeit steht der Justizvollzug erst dann, wenn es zu Skandalen kommt – Stichwort: Gablingen. Das ist natürlich eine traurige Situation. Aber tatsächlich war ein für den Gesetzgeber und für die Staatsregierung maßgebliches Ereignis in der Öffentlichkeit fast nicht bekannt. Am 20. Juni 2023 hat nämlich das Bundesverfassungsgericht das Bayerische Strafvollzugsgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Das ist eine gewaltige Ohrfeige für den Gesetzgeber, aber auch für das Parlament, weil das seit Jahren praktiziert worden ist. Selbstverständlich muss man handeln. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, es bestehe ein Spielraum bis zum 30.06.2025. Wörtlich wurde gesagt: Zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebotes ist in dem Bayerischen Strafvollzugsgesetz keine schlüssige und widerspruchsfreie Regelung erkennbar. Es kann nicht nachvollziehbar entnommen werden, welche Bedeutung dem Faktor Arbeit zukommt, welche Ziele mit diesen Behandlungsmaßnahmen erreicht werden sollen und welche Zwecke damit verfolgt werden. – Das ist im Stammbuch der Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker ein denkwürdiger Marker. Wir haben uns tatsächlich damit auseinandergesetzt, wie man das lösen kann. Natürlich kann man jetzt sagen: Das haben wir schon immer gewusst. Wir haben das schon immer beantragt. – Die Selbstgefälligkeit und die Gesundbeterei des Justizministeriums in Sachen Strafvollzug war bis Gablingen Legende. Es war sowieso immer alles in Ordnung. Dieses Urteil kann man jetzt nicht ignorieren. Ich glaube, dass seit Gablingen im politischen Umgang mit diesen Dingen eine andere Zeit angebrochen ist. Die Lösungen müssen nachhaltig und seriös sein. Die eine Seite darf nicht immer auf Positionen beharren, die notwendigerweise dann schwarz oder orange markiert sein müssen. Deshalb haben sich die GRÜNEN und meine Fraktion tatsächlich Gedanken darüber gemacht, wie das jetzt geregelt werden könnte. Wir haben im November im Ausschuss ein Minderheitenvotum zur Anhörung von Sachverständigen beantragt, um diesen wichtigen Bereich zu regeln. Damals war Gablingen noch nicht bekannt. Wir sind ganz schön abgekanzelt worden. Es wäre ein Gesetzentwurf vonnöten, um in diesem Zusammenhang überhaupt eine Anhörung durchzuführen. Wir haben es durchgesetzt. Am 20. Februar wird diese Anhörung im Bayerischen Landtag mit kompetenten Sachverständigen und einem ausgereiften sowie mit den Fraktionen abgesprochenen Fragenkatalog durchgeführt. Auf der Grundlage dieser Expertenbefragung werden wir als SPD-Fraktion abschließend zu diesem Gesetzentwurf Stellung nehmen. Zwar sehen wir Fortschritte, aber es wird bei Weitem noch nicht alles berücksichtigt, was auch Fachverbände in diesem Zusammenhang ansprechen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Arbeit im Strafvollzug wichtig ist. Sie muss aber auch nachhaltig sein. Deswegen sind wir aufgefordert, diese Anhörung ernst zu nehmen. Wenn dazu aufgefordert wird, bereits nach der Ersten Lesung dem Gesetzentwurf zuzustimmen, befürchte ich, dass Sie diese Anhörung als Minderheitenanhörung ansehen und nicht die politische Rolle und Verantwortlichkeit wahrnehmen, wie das notwendigerweise parlamentarischer Usus sein müsste. Deswegen werden wir abwarten, was geschieht. Dann werden wir uns abschließend äußern. (Beifall bei der SPD)
