Martin Scharf
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben zwei Redner gehört, die zu dem Tagesordnungspunkt sehr wenig beigetragen haben. Unsere Aufgabe wäre es, über den Gesetzentwurf zu sprechen und nicht über solch einen Blödsinn – Entschuldigung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Ich werde mich zur Sache äußern. Das Bundesverfassungsgericht hat uns aufgezeigt, dass das bisherige Resozialisierungskonzept im Strafvollzug nicht ausreichend schlüssig ist. Arbeit als wesentlicher Bestandteil der Resozialisierung wurde nicht konkret genug geregelt. Die Bedeutung der Gefangenenvergütung blieb unklar. Wir setzen mit den vorgeschlagenen Änderungen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Neben einer Erhöhung der monetären Vergütung um zwei Drittel schaffen wir mit zusätzlichen Freistellungstagen und einem teilweisen Erlass von Verfahrenskosten neue Anreize, um die Resozialisierung erfolgreicher zu gestalten. Ein weiterer zentraler Punkt betrifft die Geschlechtertrennung in den Justizvollzugsanstalten. Die bisherigen Regelungen orientieren sich ausschließlich am Personenstand und werden zunehmend den Herausforderungen der Praxis nicht mehr gerecht. Mit den neuen Vorgaben schaffen wir klare und sachgerechte Lösungen, die auf die individuellen Umstände eingehen und den Grundsatz der geschlechtssensiblen Behandlung im Strafvollzug verankern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns nicht vergessen, ein modernes Strafvollzugssystem dient nicht nur der Resozialisierung der Gefangenen, sondern auch der Sicherheit unserer Gesellschaft. Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir eine Grundlage, die den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Wir FREIEN WÄHLER werden dem Gesetzentwurf zustimmen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
