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Toni Schuberl

GRÜNE 30.01.2025 Sitzungen 19/40

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bayerische Strafvollzugsgesetz ist verfassungswidrig! Wieder einmal. Wieder einmal musste das Bundesverfassungsgericht ein CSU-Gesetz korrigieren. Das ist schon Tradition. Beim Bayerischen Polizeiaufgabengesetz wird regelmäßig die Verfassungswidrigkeit festgestellt. Die Befugnisse für die Bayerische Grenzpolizei waren verfassungswidrig. Das Bayerische Integrationsgesetz war zum großen Teil verfassungswidrig, und sogar das Bayerische Verfassungsschutzgesetz war verfassungswidrig. Wann schaffen Sie von der CSU es endlich einmal, im Bereich Sicherheit und Ordnung verfassungsgemäße Gesetze zu machen? (Beifall bei den GRÜNEN) Das hat nichts mit der Materie zu tun – das schaffen andere Bundesländer nämlich auch –, sondern mit CSU-Politikern. Egal, wo CSUler das Sagen haben, es geht in die Hose. Die CSU hat drei Bundesverkehrsminister nach Berlin geschickt. Alle drei haben total versagt und den Verkehrsbereich ruiniert. Die CSU-Ausländermaut war europarechtswidrig – wen wundert‘s? (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Reden wir gerade noch über den Strafvollzug?)

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