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Verena Osgyan

GRÜNE 30.01.2025 Sitzungen 19/40

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Staatsministerin, Kolleginnen und Kollegen! Jetzt ist die lang geforderte Novelle des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes da. Ich muss sagen, sie war ein Phantom der bayerischen Politik, immer wieder angekündigt, dann nie gekommen. Überraschung: Das Ergebnis ist nun doch recht enttäuschend. Ich möchte auch noch auf die Historie eingehen. Im Kern ist das aktuell gültige Gesetz noch aus dem Jahr 1996. Es ist im Vergleich mit Gesetzen anderer Länder hoffnungslos veraltet, und – wir haben es gerade schon gehört – es hat sich in weiten Teilen leider als unwirksam herausgestellt. Ich kenne kaum ein anderes Gesetz hier in Bayern, bei dem es so wenig Konsequenzen hat, wenn es nicht eingehalten wird. Verbesserungsvorschläge aus der Praxis gab es all die Jahre zuhauf. Sowohl die SPD als auch wir GRÜNEN haben Gesetzentwürfe eingebracht, die auf diese Verbesserungsvorschläge aufgebaut haben. Wir haben auch bereits 2021 eine Anhörung im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes dazu beauftragt, die hier – und das muss ich anerkennen – in der Novelle auch eindeutig genannt wird. Nur finden sich die Ergebnisse aus der Anhörung in der Novelle leider nicht wieder. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Gleichstellung ist ein Verfassungsauftrag. Da kann man nicht hin- und herdeuteln. Wir möchten mit einem Gleichstellungsgesetz – und die überwiegende Mehrheit hier im Haus eint das hoffentlich auch – eine öffentliche Verwaltung schaffen, in der Männer und Frauen in gleichem Maß in Führungspositionen arbeiten können, in allen Bereichen die gleichen beruflichen Chancen haben, und in der auch Familie und Beruf gut vereinbar sind. Nur mit der Umsetzung dieses Ziels sind wir noch nicht so weit. Ich interpretiere die Ergebnisse des vierten, fünften und sechsten Gleichstellungsberichts durchaus anders als Sie. Zwar sind 60,9 % der Beschäftigten im öffentlichen Dienst weiblich. Wenn wir aber den Schuldienst herausrechnen, sind nicht einmal ein Viertel der Führungskräfte Frauen. Nach wie vor hat ein Viertel der Dienststellen kein Gleichstellungskonzept, und in 35 % der Konzepte sind keine Maßnahmen benannt, wie Frauen in Führungspositionen gestärkt werden können. Aber all diese Maßnahmen sind seit 30 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Es ist ein Skandal – anders können wir es nicht benennen –, dass die Umsetzung eines Gesetzes seit Jahrzehnten ignoriert wird. Die Knackpunkte sind: Es gibt keine Sanktionsmechanismen für den Fall, dass eine Behörde kein Gleichstellungskonzept vorlegt oder Verstöße gegen das Gesetz vorliegen. In Dienststellen mit unter 100 Beschäftigten muss das Gesetz nicht einmal angewendet werden. Ich sage nicht nur, dass das ein zahnloser Tiger ist, sondern auch, dass ein zahnloser Tiger in der Regel wirksamer ist. (Beifall bei den GRÜNEN) Das neue Gesetz belässt es trotz alledem bei kosmetischen Korrekturen. Die Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten werden nicht gestärkt, obwohl alle Verbände dringende Appelle gestellt haben, zum Beispiel, den Gleichstellungsbeauftragten das Recht einzuräumen, bei allen Vorstellungsgesprächen anwesend zu sein. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Aktuell muss ein Bewerber oder eine Bewerberin einfordern, dass ein Gleichstellungsbeauftragter bzw. eine Gleichstellungsbeauftragte beim Bewerbungsgespräch hinzugezogen wird. Ich frage Sie: Wer wird das schon machen? Die Gleichstellungsbeauftragten haben kein Recht auf Freistellung für ihre Tätigkeit. In den großen Kommunen wird ihnen dieses eingeräumt; das ist aber gesetzlich nicht vorgeschrieben. In den Landkreisen sieht es ganz anders aus. Da ist die Gleichstellungsarbeit meistens eine ehrenamtliche Rucksackaufgabe. Auch einige der Neuregelungen im Gesetz halte ich für höchst fragwürdig. Wir haben von einem Mediationsverfahren gehört. Ein Mediationsverfahren mag gut sein, wenn Nachbarn oder Nachbarinnen zerstritten sind bzw. auch, wenn es darum geht, zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Schwierigkeiten zu schlichten. Es ersetzt aber kein Klagerecht oder keine Sanktionsmöglichkeiten. Ich frage Sie abermals: Könnten Sie sich vorstellen, dass zum Beispiel die Straßenverkehrsordnung in einem Mediationsverfahren durchgesetzt wird? – Das zeigt doch auch, dass es sich dabei um eine Mogelpackung handelt. Wir haben bereits gehört, dass es eine Arbeitsgruppe Gleichstellung unter dem Dach des DGB gab. Expertinnen und Experten haben über Jahre hinweg Verbesserungsvorschläge ausgearbeitet. Nur wurden diese Expertinnen und Experten nicht in das Gesetzgebungsverfahren einbezogen. Das möchten wir nachholen. Deswegen haben wir eine Anhörung im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes beantragt, damit diese ganzen Maßnahmen jetzt einem Praxischeck unterzogen werden können. Ich bitte Sie hier um die Unterstützung, damit wir die Ergebnisse in den Gesetzgebungsprozess einfließen lassen können. (Beifall bei den GRÜNEN)

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