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Alfred Grob

CSU 30.01.2025 Sitzungen 19/40

Die Freistellungen für die Gleichstellungsbeauftragten sind in unserem Gesetzentwurf geregelt, und diese sind verbindlich. Im Wesentlichen ist die Gleichstellungsbeauftragte, die tatsächlich freigestellt ist, in der Pflicht. Eine Vertreterregelung wird es geben. Je größer die Dienststelle, umso intensiver die Vertretung. Das ist geregelt, und das machen wir auch. Außerdem hat die Polizei ganz große Fortschritte gemacht – das wissen Sie. Der Anteil von Frauen an Führungspositionen bei der Polizei, auch in Spitzenpositionen, hat deutlich zugenommen. Wir werden in absehbarer Zeit bei der Polizei mehr Präsidentinnen als jetzt haben. Darauf freuen wir uns. (Beifall bei der CSU)

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