Alfred Grob
Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dasselbe Zitat nannte Frau Dr. Strohmayr, darin stimmen wir schon einmal überein: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." (Volkmar Halbleib (SPD): Es geht gut voran!) Seit 1949, seit 75 Jahren, sichert dieser einfache, schlichte und doch so wahre Grundsatz in Artikel 3 GG die Gleichberechtigung von Männern und Frauen. 1992 kam eine Ergänzung in Satz 2 dazu: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." – Fast wortgleich ist die Formulierung in Artikel 118 Absatz 2 der Bayerischen Verfassung. Das heißt, wir alle, wie wir hier sind, von ganz rechts bis ganz links, haben einen klaren Verfassungsauftrag. Diesem kommen wir nun nach, und zwar durch die Aktualisierung des Gleichstellungsgesetzes. Wir bringen dieses Gesetz auf einen guten, aktuellen und modernen Stand. Das ist unser Bestreben. Das Gleichstellungsgesetz steht in der aktuellen Fassung seit fast 30 Jahren – Frau Strohmayr und die Ministerin haben es gesagt –, seit 1996, zur Verfügung und wurde von der Lebenswirklichkeit teilweise eingeholt, teilweise auch überholt. Deswegen sind wir klar für eine Modernisierung. Aber – das wurde auch schon gesagt – gerade in Zeiten des offensichtlichen Fachkräftemangels, der auch und gerade die öffentliche Verwaltung trifft, muss der öffentliche Dienst weiterhin wettbewerbsfähig sein. Das wissen wir. Er muss ein attraktiver, ein gern gewählter Arbeitgeber sein, zu dem die jungen Leute gerne gehen, und zwar Männer und Frauen, meine Damen, meine Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das können Sie mir glauben. Ich war 20 Jahre Chef großer Behörden. Uns lag beispielsweise die Förderung von Frauen in der Polizei sehr stark am Herzen. Uns war immer wichtig, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der öffentlichen Verwaltung sicherzustellen. Die Sicherheit des Arbeitsplatzes war ein wichtiges Argument, außerdem gute Beförderungs- und Entwicklungschancen, wie gesagt, für Frauen und für Männer. Daneben und in Konkordanz steht natürlich der Leistungsgrundsatz. Der Zugang zu öffentlichen Ämtern, so heißt es im Grundgesetz, erfolgt über das Prinzip von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, schlichtweg über die Bestenauslese. Das gilt ebenfalls für Männer und für Frauen. In unserem Gesetzentwurf war es mir und uns eindeutig wichtig, mit einer Maxime zu arbeiten: Wir wollen hier in dem Bereich nicht alles regeln; man könnte Gott und die Welt regeln. Wir wollen das regeln, was geregelt werden muss, auf das Wesentliche beschränkt, fokussiert, knapp und klar gehalten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Drei wesentliche Aspekte leiten das Ganze: Entbürokratisierung, Modernisierung und Digitalisierung. Es sind drei Aspekte, auch wenn Frau Strohmayr gesagt hat, Entbürokratisierung sei hier nicht angebracht. Ich glaube, sie ist sehr wichtig, gerade hier in diesem Gesetz. Frau Strohmayr hat auch noch eingewendet, es wäre völliger Unsinn zu sagen, wir bräuchten das Gesetz irgendwann einmal nicht mehr. – Das ist doch unser Bestreben. Ich habe es mir so aufgeschrieben: Eine gute Novellierung macht das Gesetz vielleicht besser, aber am besten wäre es – dazu steht auch das Haus von Uli Scharf –, wenn wir dieses Gesetz am Ende nicht mehr benötigten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Dann hätten wir es nämlich geschafft. Wir möchten eine Vision Zero in puncto Gleichberechtigung. Vision Zero ist nicht irgendein Unsinn. Das gibt es in vielen Rechtsansätzen, auch im Verkehrsrecht. Hier möchte man ebenfalls – das ist ein hehres Ziel – die Verkehrstoten auf null reduzieren. Wir möchten, dass die Gleichberechtigung in einer unbestimmten Zeit so ist, dass man dieses Gesetz nicht mehr braucht, meine Damen und meine Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Zurück in die Gegenwart. Wie sieht es denn wirklich und tatsächlich aus? Der öffentliche Dienst hat wirkliche Gleichberechtigung und Gleichstellung trotz vieler Ansätze und guter Tendenzen noch nicht erreicht. Das wissen wir. Die Zahlen wurden von der Ministerin genannt. Ich habe sie teilweise auch noch einmal hier. Wir haben einen Frauenanteil von 60,9 % in der öffentlichen Verwaltung; das ist beachtlich. Wir haben aber in Führungspositionen lediglich einen Frauenanteil von 45,5 %. Jede zweite Frau arbeitet in Teilzeit. Die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen ergibt sich ganz überwiegend und im Wesentlichen aus der geringeren Beteiligung von Teilzeitkräften an Führungspositionen. Ergo sind Modelle wie Führen in Teilzeit weiterzuentwickeln. Dazu stehe ich, und das werden wir schaffen. Weiter zu den Zahlen: 14,5 % aller bayerischen Dienststellen haben noch keine Gleichstellungsbeauftragten. Wir könnten natürlich auch andersherum sagen, dass 85,5 % aller bayerischen Dienststellen bereits einen Gleichstellungsbeauftragten haben. Auch hier können wir ansetzen. 30 % aller bayerischen Dienststellen haben noch keine Gleichstellungskonzepte vorgelegt. Darauf werden wir hinwirken. Das ist auch Ziel dieses Gesetzes. Da haben wir noch Luft nach oben, meine Damen, meine Herren. Ziel des Gleichstellungsgesetzes ist eindeutig die Erhöhung der Anteile der Frauen bzw. der Männer in den Ressorts und Bereichen, in denen sie jeweils unterrepräsentiert sind. Das bedeutet nicht nur Frauen-, sondern auch Männerförderung und Gleichberechtigung dort, wo es eine Unterrepräsentanz gibt. Denken wir mal an die Grundschulen, denken wir mal an die Kitas: Da sind die Männer unterrepräsentiert. Gehen wir weiter. Welches Ziel gibt es noch? – Die bessere Verfügbarkeit von Frauen und Männern im Beruf, uneingeschränkt. Ich habe eine Frau, die voll berufstätig ist; wir haben Kinder, und wir kriegen das als Familie auch geregelt. Dazu stehe ich. Neu in dem Gesetzesentwurf ist aber, dass die Gleichstellung und die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Fokus stehen. Dabei ist die Gleichstellung nicht mehr als Synonym für Frauenförderung zu sehen, sondern sie ist nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes ganz klar für beide Verhältnisse und für beide Geschlechter gedacht. Das ist mir wichtig. Moderne junge Männer und moderne junge Frauen wollen arbeiten, sie wollen die Freizeit und die Familie miteinander genießen. Das steht im Mittelpunkt, und das schaffen wir, meine Damen und meine Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Kurz und knapp zu den wesentlichen Regelungsinhalten des Gesetzes: Erstens. Wir wollen, dass alle Dienststellen Gleichstellungskonzepte vorlegen. Wir wollen, dass die Gleichstellungskonzepte in einheitlicher Form vorgelegt werden; es gibt Mustervorlagen, an denen man sich zu orientieren hat. Wir wollen, dass die Konzepte in digitaler Form ans Haus von Uli Scharf, an das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales übermittelt werden, meine Damen und Herren. Die Vorteile liegen auf der Hand: Minimierung des Verwaltungsaufwandes, Abbau von Bürokratie, Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Konzepte und Inhalte, eine leichtere Anwendung der digitalen Auswertung sowohl für den, der die Konzepte erstellt, als auch für den, der mit den Konzepten arbeiten muss. Last, but not least haben wir ein Controllingverfahren. Wir stellen fest, wo die Ziele erreicht werden und wo nicht, und wir können denen, die die Ziele nicht erreichen, auch klar sagen, dass sie etwas zu entwickeln und zu liefern haben. Da haben wir noch Luft nach oben. Zweitens. Errichtung einer Leitstelle für Gleichstellung beim Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, gleichzeitig Vernetzungsstelle für die Gleichstellungsbeauftragten. Vorteile: Erleichterte, regelmäßige Berichterstattung auch an uns hier, an den Landtag – wir können dann mit den Fakten weiterarbeiten – und ein Controlling der Zielvorgaben. Frau Strohmayr, Sie haben gesagt, eine Klage-, eine Sanktionsmöglichkeit wäre wichtig. Ich habe mir lange darüber Gedanken gemacht. Ich bin schon der Meinung, dass das Mediationsverfahren auf einer Dienststelle das bessere Verfahren ist. Klagen schaffen Ärger. Klagen schaffen Ärger auf der Dienststelle: Die Gleichstellungsbeauftragte muss gegen den Dienststellenleiter klagen, muss sich für eine Partei entscheiden und die andere Partei möglicherweise ablehnen. Das halte ich nicht für gut. Das ist arbeitsintensiv; das ist zeitintensiv. Ein Mediationsverfahren erfolgt außerhalb der Dienststelle durch die Leitstelle und macht deutlich weniger Ärger. Sie werden sagen: Das ist wieder ein zahnloser Tiger. Ich sage aber: Wenn sich der bissige Tiger in den eigenen Schwanz verbeißt und wir nur mehr Ärger auf der Dienststelle haben, dann ist mir das Mediationsverfahren deutlich lieber, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
