Volker Bauer
Sehr geehrter Herr Präsident, Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Mannes, das war jetzt eine dünne Plörre. Anfang Dezember waren wir mit dem Umweltausschuss auf der Zugspitze, und Wissenschaftler haben uns erläutert, was der Klimawandel für den Alpenraum und für Südbayern bedeutet, auch beim Hochwasserschutz. Ich sage nur: Gletschersterben, zurückgehende Schneedeckendauer und Rekordniederschläge von fast 1.400 Liter im letzten Jahr in Südbayern im Durchschnitt und nicht als lokaler Hotspot. Bevor Sie jetzt bei der AfD meinen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich spreche Ihrem Antrag das Wort, sage ich Ihnen: Das wird nicht passieren. Die Wissenschaftler haben nämlich unterstrichen, dass der Klimawandel, wie wir ihn erleben, von Menschen befeuert wird. Das ist eine Tatsache, die Sie von der AfD bis zum heutigen Tag bestreiten. Zu dieser Ignoranz gesellt sich in Ihrem Antrag leider noch etwas anderes: ein zynisches politisches Surfen auf dem Schaden und dem Leid vieler Tausender Menschen, vor allem in Schwaben und Altbayern. Die Staatsregierung hat 100 Millionen Euro Hochwassersoforthilfe auch deshalb auf den Weg gebracht, weil man vielerorts nicht mit Schäden rechnen konnte, trotz HQ100-, trotz HQextrem-Kartierung. Außerdem wird bei der Auszahlung abstufend unterschieden zwischen versicherbar und nicht versicherbar. So geht konkretes, hilfreiches politisches Handeln in Verantwortung für die Menschen im Freistaat Bayern. Das gilt auch für über 60.000 ehrenamtliche Helfer in den Feuerwehren, im THW, in der DLRG und in der Wasserwacht bzw. im BRK ganz generell. Sie waren im Unglücksfall zur Stelle. Für ihren Einsatz gilt ihnen unser ganz besonderer Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren. Eingesetzt hat sich auch unser Ministerpräsident Dr. Markus Söder gegenüber Olaf Scholz. Der Kanzler hat zwar angesichts zu Recht miserabler Umfragewerte versucht, den Gummistiefel-Schröder zu imitieren, aber er liefert einmal mehr nicht. Das hilft den Betroffenen nicht, genau wie der Antrag der AfD. Er hilft in seiner provozierenden, bewusst auf Ablehnung spekulierenden Gestaltung den Betroffenen nicht. Die AfD nutzt das Leid der Menschen für ihr populistisches Spiel; denn die Antragsautoren können politisch gar nicht so naiv sein, dass sie nicht realisieren, dass der Freistaat gar nicht für die Gewässer dritter Ordnung zuständig ist und dass ihr Vorschlag, freiwillige Leistungen mit 90 % und 75 % Förderung aufzulegen, finanziell überhaupt nicht realisiert werden kann. Die AfD-Kollegen wissen auch: Der Freistaat leistet bereits in Zuständigkeit für Gewässer erster und zweiter Ordnung über tausend Kilometer und an den Gewässern dritter Ordnung ohne rechtliche Verantwortung mit Hochwasserschutz-Audit oder der populären RZWas-Förderung, die bald in die 2025-Version startet, enorm viel. Die Bilanz kann sich sehen lassen: Seit 2001 hat die CSU-geführte Staatsregierung über 4 Milliarden Euro in Bayern in den Hochwasserschutz investiert. Und für 2025 schlägt das Umweltministerium vor, die Mittel von 66 Millionen Euro auf 99 Millionen Euro zu erhöhen. Schutzniveau und Förderausgaben beim Hochwasserschutz in Bayern bewegen sich also auf einem ordentlich hohen Niveau. Sehr geehrte Damen und Herren, weil die AfD sich auf Gewässer dritter Ordnung versteift und Polder angreift, sage ich abschließend noch zwei Dinge: Schon 2014 habe ich in einem Prüfantrag einen Waldumbau mit stärkerem Fokus auf Wasserrückhalt angeregt, also in der Fläche, bevor der Niederschlag auch Gewässer dritter Ordnung erreicht. Es ist schön, dass dieses Potenzial unabhängig vom Dringlichkeitsantrag zunehmend erkannt wird, auch jenseits alpiner Schutzwälder. An Gewässern erster und zweiter Ordnung, für die der Freistaat zuständig ist, hat der Hochwasserschutz 2024 funktioniert. Ein ausreichender Abfluss war knapp noch gewährleistet. Bei etwas längeren Ereignissen hätte die Situation an den Unterläufen aber womöglich anders ausgesehen. Das vergleichende Nebeneinanderstellen des Schutzes an Zuflüssen und abfließenden Strömen durch die AfD (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) dürfte also nicht nur in Regensburg, Deggendorf und Passau zu Recht für Stirnrunzeln sorgen. Nein, es geht schlicht und ergreifend fehl. Ich empfehle daher mit Blick auf die fehlende Zuständigkeit, fehlende Finanzierbarkeit und fehlende Gegenüberstellung, den Antrag abzulehnen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
