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Petra Loibl

CSU 22.01.2025 Sitzungen 19/39

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Stadler, ich habe mir die ganze Zeit gedacht, wie Sie Ihren Antrag wohl begründen werden. Sie fordern ein Hilfsprogramm für die bayerischen Landwirte, falls das von der Bundesregierung geplante Verbot der Anbindehaltung beschlossen würde. Jetzt haben Sie entweder nicht mitbekommen, dass die Ampel-Regierung beendet ist und der Entwurf des Tierschutzgesetzes, auf den Ihr Antrag abzielt, aufgrund der Diskontinuität nicht mehr weiterverfolgt wird – das Verfahren wird, wenn überhaupt, von Neuem beginnen –, oder Sie haben es doch mitbekommen und haben sich gedacht: Ach ja, dann gebe ich die Schuld eben der Bayerischen Staatsregierung und erkläre dasselbe noch einmal. – Unglaublich! Lassen Sie mich eingangs klarstellen: Bayern ist geprägt von bäuerlicher, kleinstrukturierter, familiengeführter Landwirtschaft. Zwei Drittel der Betriebe in Bayern halten Nutztiere. Die Nutztierhaltung ist das Rückgrat in unserer bayerischen Agrarstruktur. Die Bayerische Staatsregierung bekennt sich ganz klar zum Fortbestand der Nutztierhaltung in Bayern. (Beifall bei der CSU) Natürlich steht die Bayerische Staatsregierung auch für umfassenden Tierschutz. Auch die Tierhalter haben die gestiegenen Erwartungen der Gesellschaft mitbekommen. Sie sind veränderungsbereit und umstellungswillig. Ja, die Ampel-Regierung hatte ein Verbot der Anbindehaltung geplant, wie es in diesem Entwurf stand. Es hätte 10.000 Anbindehalter in Bayern betroffen. Das hätte massive Folgen für unsere Betriebe gehabt. Aber dieser Entwurf des Tierschutzgesetzes ist erst mal dahin. Aber Sie sagen jetzt: Bayern macht es genauso. Bayern will die Anbindehaltung verbieten. – Das stimmt nicht, wie Sie wissen, wenn Sie genau zugehört haben bei der Regierungserklärung, die Sie angeführt haben. Hier geht es um die ganzjährige Anbindehaltung; die ist ein Auslaufmodell. Mit Maß und Ziel und mit Freiwilligkeit statt mit Ordnungsrecht sollen die Landwirte in Bayern begleitet werden, und sie werden seit vielen Jahren begleitet, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CSU) Seit Jahrzehnten gibt es keinerlei Förderung mehr für reine Anbindeställe. Seit vielen Jahren setzen wir auf die Kombihaltung mit Sommerweide oder anderen Bewegungsmöglichkeiten. Seit vielen Jahren gibt es die Förderprogramme AFP und BaySL. Ich muss das hier nicht näher ausführen. Sie sind auch im Landwirtschaftsausschuss, Herr Stadler. Sie werden schon mal gehört haben, worum es bei diesen Förderprogrammen geht. Außerdem: Seit 2015, seit zehn Jahren, wird die Landwirtschaft begleitet von der LfL. "Kleine Milchviehställe" heißt das Konzept. Landwirte werden hier nicht im Regen stehen gelassen. Es gibt die T10-KULAP-Möglichkeit für die Sommerweidehaltung. Es gibt eine Beratungsoffensive. In den 32 Ämtern steht den Landwirten geschultes Personal zur Seite. Es werden einzelbetriebliche Beratungen durchgeführt. Ich kann es nicht glauben, dass Sie sich hierhinstellen und so tun, als ob Bayern dieses Verbot der Anbindehaltung auf den Weg gebracht hätte. Mitnichten! Wir stehen zur Nutztierhaltung in Bayern. Das ist mir das Wichtigste. Der erste Teil Ihres Antrages ist hinfällig, weil er sich auf die Bundesregierung bezieht, der zweite Teil auch. Wir lehnen den Dringlichkeitsantrag ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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