Petra Loibl
Sehr geehrtes Präsidium, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nur einmal zur Klarstellung: Der Titel dieses Antrages lautet "Evaluierung der Düngeverordnung". Lieber Herr Kollege Meußgeier, ich bin erstaunt, welche Zusammenhänge Sie hergestellt haben. Die nahe gelegene Müllhalde, die Milchpreisentwicklung und die Ukraine-Importe führen Sie auf die fehlende Evaluierung der Düngeverordnung zurück. Es ist zwar schon spät, aber lassen Sie mich trotzdem zum Thema zurückkommen. Vielleicht trägt es ja etwas zur Sachlichkeit bei. (Zuruf des Abgeordneten Harald Meußgeier (AfD)) Zuerst möchte ich darauf hinweisen, dass die Evaluierung der EU-Nitratrichtlinie und die Evaluierung der Düngeverordnung bereits erfolgen. Bei der Evaluierung der Nitratrichtlinie steht die EU-Kommission im Austausch mit dem Bund. Der Bund wiederum hat die Evaluierung der Düngeverordnung in Auftrag gegeben. Uns allen ist ein Begriff, dass die Monitoringverordnung auf den Weg gebracht wurde. Mit Ihrem Antrag suggerieren Sie – und das ist wohl die eigentliche Intention dieses Antrages –, dass die bayerische Landwirtschaft durch die Bewirtschaftungsauflagen aufgrund der Düngeverordnung erhebliche wirtschaftliche Schäden erleidet. Fakt ist, dass die Erträge in Bayern seit den Neunzigerjahren ein hohes Ertragsplateau erreicht haben, zum Beispiel bei Getreide. Fakt ist auch, dass sich die Reduktion der Stickstoffdüngung, die hier gefordert wird, nicht auf die Einzelfläche bezieht, sondern auf den Gesamtbetrieb. Somit ist die Gestaltungsmöglichkeit des Betriebes wieder gegeben, auf welchen Kulturen er die 20 % einsparen kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Antrag wird unserer bayerischen Landwirtschaft jeglicher Sachverstand abgesprochen. Die Landwirte wissen, wie sie sach- und fachgerecht düngen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die Devise, je mehr, umso besser, hat noch nie funktioniert. Die Landwirte sind vom Fach, und entsprechend der guten landwirtschaftlichen Praxis führen sie seit vielen Jahren die sogenannte Düngebedarfsermittlung durch, in der sie vor der Saison je nach Fruchtart, Ertragserwartung, Stickstoffgehalt im Boden, Vor- und Zwischenfrucht sowie Stickstoffnachlieferung aus der organischen Düngung genau berechnen, was eingebracht werden darf und was nicht. Die Landwirte können das, und die Landwirte tun das. Sie sprechen von einem desaströsen Ertragsrückgang. 5 % bei einem Ertrag von rund 75 Dezitonnen pro Hektar sind 3,75 Dezitonnen pro Hektar. Lassen Sie mich zum eigentlichen Sinn und Zweck dieser Düngeverordnung kommen. Dieser ist der Gewässerschutz. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes weist zu Recht darauf hin, dass die Düngeverordnung mit der Ausweisung der roten Gebiete die Interessen des Gewässerschutzes berücksichtigt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Landwirte wollen doch die Letzten sein, die unser Trinkwasser gefährden und dafür Verantwortung tragen, dass eine kostenintensive Nachbehandlung des Trinkwassers erforderlich ist! All das, was Sie hier vorgebracht haben, weist ein Untergangsszenario aus. Ich vermisse den Ausblick in die Zukunft. Wir wissen, dass derzeit die 1.500 Messstellen auf den Weg gebracht werden, die eine Neuausweisung durch mehr Datenqualität ermöglichen. Wir wissen auch, dass sich unsere Bayerische Staatsregierung auf Bundesebene intensiv und wiederholt dafür eingesetzt hat, dass eine Maßnahmendifferenzierung stattfindet und gewässerschonend wirtschaftende Betriebe mit Ausnahmen rechnen können. Ich finde keinen Zusammenhang mit der Müllhalde, dem steigenden Milchpreis und Getreideimporten. Wir haben diesen Antrag im Ausschuss intensiv diskutiert und werden ihn ablehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
