Martin Brunnhuber
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich jetzt nicht, über diesen Antrag noch einmal zu reden. Herr Walbrunn, das war beim ersten Mal echt schon eher eine Plage, dass man über so etwas reden muss. Jetzt muss ich das schon wieder, ich bin leicht angeschlagen, und es gibt schönere Dinge. Da braucht man auch keine Vergnügungssteuer zu zahlen. Es ist jetzt aber so: Bedenklich ist es schon, wenn die AfD als wirklich schärfstes Schwert den Antrag zum Genderverbot hochzieht. Da muss man sich Gedanken machen, wie weit es fehlt, (Beifall und Heiterkeit bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) weil wir in der Bildung wirklich andere Probleme haben, meine Damen und Herren. Noch einmal zur Erklärung: Kristan von Waldenfels hat wirklich alles ausreichend erklärt. Wenn Sie Lust haben, kann ich es Ihnen später noch einmal erzählen. Es gibt den Rat für deutsche Rechtschreibung, und es gibt ein Regelwerk, und da ist es einfach nicht üblich, Genderzeichen – das Binnen-I oder einen Doppelpunkt – zu machen. Diese Regelung wird an den Schulen angewandt, aber jede Normabweichung zu bestrafen, wäre einfach pädagogisch extrem unangemessen. Dieses pädagogisch Unangemessene kann ich wohl am besten erkennen, weil ich lange genug in der Schule war. Ich war 23 Jahre lang Lehrer, und ich war Schulleiter. Alles, was zu einer Bestrafung und einem Punktabzug führen kann oder führen würde, wäre mehr Bürokratie. Das haben Sie heute gezeigt, meine Damen und Herren: Sie sind eine Verbotspartei. Sie wollen mehr Bürokratie. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Lachen bei der AfD) Sehr gut, dafür bin ich Ihnen dankbar. Mehr muss ich jetzt eigentlich nicht sagen. Ich glaube, die Regelungen, wie sie jetzt sind, sind gut. Sie sind durchführbar, sie sind erprobt, und ich freue mich auf die nächsten sehr guten Anträge von Ihnen. Diesen Antrag kann man leider nur ablehnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
