Kristan Freiherr von Waldenfels
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Herr Kollege Walbrunn, es ist tatsächlich so: Im Sommer 2023 hat das bayerische Kultusministerium zum 01.06. in einer entsprechenden Bekanntmachung deutlich gemacht, dass eben nur jene deutsche Sprache gelte, die der Rat für deutsche Rechtschreibung festgelegt habe, und in dieser geltenden Regelung eine sogenannte geschlechterkonforme Gendersprache keinen Platz habe. In einer Bekanntmachung, in einem Schreiben des Kultusministeriums vom Frühjahr des vergangenen Jahres wurde dies noch einmal bekräftigt und in der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern aufgrund einer Kabinettssitzung im Frühjahr des vergangenen Jahres für alle Bereiche des Freistaates Bayern festgelegt. Insofern können wir hier stehen und sagen: Es wird in der Schule keine Gendersprache unterrichtet. Es wird von den Behörden keine Gendersprache angewandt. Es wird als solche bezeichnete Sprache oder verstandene Sprache auch in Leistungsnachweisen als Fehler markiert. Es ist nicht das, was in deutschen Schulen stattfindet. Wir können sagen, dass wir das als erstes Bundesland in Deutschland überhaupt durchgesetzt haben, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Der Rat für deutsche Rechtschreibung kommt zu diesem Schluss, weil eben sogenannte Gendersprache mitnichten Diskriminierung ausschließt. Im Gegenteil: Man geht davon aus, dass gerade bildungsfernere Schichten (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Ja, genau!) durch die Verkomplizierung der deutschen Sprache schwieriger Zugang zu ihr haben, (Michael Hofmann (CSU): So ist es!) sie schwieriger erlernen können. Wir wissen auch, dass es mitnichten so ist, dass Gendersprache der große Garant für die von uns allen erwünschte Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau, zwischen Geschlechtern und Herkünften ist. Das ist es eben nicht. Wissenschaftliche Studien dazu sind nicht replizierbar und haben daher keine wissenschaftliche Relevanz. Wir wissen aber, dass Schülerinnen und Schüler dieser Gendersprache im Alltag begegnen. Deswegen ist es richtig, dass die entsprechende Anwendung als Normabweichung in Leistungsnachweisen angestrichen wird. Es ist aber pädagogisch nicht sinnvoll und auch überhaupt nicht gängige Praxis im bayerischen Bildungssystem, das in Leistungsnachweisen der deutschen Sprache, in Aufsätzen, in denen ein Gesamteindruck der sprachlichen Kompetenz abgefragt wird, immer wieder als Fehler zu markieren. Ich halte das auch deshalb pädagogisch nicht für sinnvoll, weil Schülerinnen und Schülern diese Sprache begegnet. Sie werden darauf hingewiesen, dass es sich um eine Fehlanwendung handelt und nicht der Norm entspricht. Ein immer wieder erfolgender Punktabzug ist aber nichts, was wir in unseren Leistungsnachweisen in der Schule, auch bislang in Schulaufgaben, durchführen. Ich halte es gerade dann, wenn sich Schülerinnen und Schüler von der deutschen Sprache herausgefordert sehen, und zur Erreichung des Lernerfolgs für richtig, dass wir das anstreichen. Aber jedes Mal einen Punktabzug vorzunehmen, wenn sie gleichzeitig von anderer Stelle, zum Beispiel im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, eine Anwendung der Gendersprache sehen, halte ich nicht für pädagogisch sinnvoll. Insofern komme ich zu dem Schluss, den vorliegenden Antrag abzulehnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist so: Wir haben eine gute Regelung gefunden. Diese soll in Zukunft Bestand haben. Lassen wir uns da nicht beirren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Michael Hofmann (CSU): Sehr gut gemacht!)
