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Bernhard Seidenath

CSU 22.01.2025 Sitzungen 19/39

Ich rede jetzt hier, und ich höre auch gerne zu. Wir haben ein parlamentarisches Verfahren. Das bedeutet, einer redet und der andere hört zu. In einer Zwischenbemerkung kann er sich dann äußern. Dazu bin ich gerne bereit. Bayern tut viel. Bayern hat das Programm "PflegesoNah" aufgelegt und inzwischen mit einem dreistelligen Millionenbetrag unterlegt. Das ist nicht nichts, sondern ein wuchtiger Aufschlag. Wir sind dabei, das Landespflegegeld zu reformieren. Ab dem Jahr 2026 sollen die direkten Zahlungen halbiert und frei werdende Mittel in die Pflegestrukturen investiert werden. Da lässt sich durchaus hören, dass der Staat auch bei den Investitionskosten unterstützt. Das kann jedoch nur im Zuge eines bundesweit einheitlichen Vorgehens geschehen. Wir brauchen einen Plan, auf den man sich verständigt, nicht einen schnell herausgehauenen Dringlichkeitsantrag, wonach Bayern eben schnell die Hälfte der Investitionskosten übernehmen soll. Wir haben erst gestern im Ausschuss Ihren Antrag zur Reform des Landespflegegelds behandelt. Sie haben zuerst eine Bürokratie-Orgie vorgeschlagen. Wir haben uns schließlich auf einen Berichtsantrag geeinigt. Offenbar war Ihnen dabei Ihr heutiger Antrag noch nicht bewusst. Anscheinend haben Sie ihn schnell über Nacht geschrieben. So wirkt er auch. Stattdessen haben wir gestern im Ausschuss beschlossen, dass uns die Staatsregierung darüber berichten soll, wie die Investitionen in die Pflegestrukturen aussehen werden. (Anna Rasehorn (SPD): Den Dringlichkeitsantrag haben wir schon vorher eingereicht!) Das war gestern. Heute wollen Sie diesen Bericht schon nicht mehr abwarten und machen selbst Vorschläge. Das ist alles hinten und vorne nicht ausgegoren. Uns bleibt nichts anderes übrig, als Ihren Dringlichkeitsantrag abzulehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Exakt dasselbe gilt für den zweiten Teil des Antrags, mit dem Sie fordern, dass der Freistaat die Anteile für die Ausbildungskosten an den Pflegeheimkosten ab 2026 vollständig übernehmen soll. Bei der Pflegeausbildung handelt es sich größtenteils um Betriebskosten. Letztlich ist die Pflegeausbildung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Bei den pflegebedingten Aufwendungen ist der Bundesgesetzgeber gefordert, die Absicherungsfunktion der gesetzlichen Pflegeversicherung zu gewährleisten. Jetzt kommt es: Wir setzen uns seit Langem dafür ein, dass die Pflegebedürftigen von den Kosten der Ausbildung entlastet werden und die Pflegeausbildung – jetzt dürfen Sie dreimal raten – stattdessen aus den Steuermitteln des Bundes bezahlt wird. Eine strukturelle Verantwortung der Länder außer für Schulen besteht an dieser Stelle nämlich nicht. Im Übrigen tragen die Länder schon 9 % zu den Kosten für den Pflegeausbildungsfonds bei. Deswegen muss auch das Thema Ausbildungskosten auf der Bundesebene gelöst werden. Auch wenn Sie es nicht hören können, lautet das Fazit: Ihr Dringlichkeitsantrag ist ein klassisches Eigentor. Er zeigt nämlich deutlich, was Sie in den letzten dreieinhalb Jahren auf Bundesebene gerade nicht erreicht haben und wozu Sie keine Kraft hatten. Die Kraft hat nur für den heutigen Dringlichkeitsantrag gereicht. Die bayerischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen zahlen. Das ist zu wenig. Das ist, ehrlich gesagt, jämmerlich. Deshalb werden wir Ihren Dringlichkeitsantrag ablehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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