Jenny Schack
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Köhler, vorab möchte ich noch eines zu Ihren Ausführungen sagen: Wer die Menschen dazu befähigt, sich an etwas zu beteiligen, verkauft sie nicht für dumm, sondern eröffnet ihnen Möglichkeiten. Man offeriert also etwas. Darauf werde ich gleich noch näher eingehen. Meine Damen und Herren, Bayern hat sich hohe Ziele gesetzt. Bis 2030 wollen wir die jährliche Stromerzeugung aus Photovoltaik auf 40 Terawattstunden steigern und 1.000 neue Windenergieanlagen auf den Weg bringen. Doch die Energiewende gelingt nur, wenn wir die Menschen vor Ort mitnehmen und Akzeptanz vor Ort haben. Dies ist der Sinn dieses Gesetzesvorhabens. Nur wenn wir den Menschen vor Ort auch zeigen, welchen Nutzen und welche Vorteile diese Anlagen konkret haben, können wir die Ausbauziele in Bayern auch tatsächlich erreichen. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft einen Rahmen für die Bürgerinnen und Bürger und die Gemeinden, wie diese aktiv finanziell beteiligt werden können. Der Gesetzentwurf dient mehreren Zwecken: Erstens. Die Akzeptanz für diese Anlagen wird gesteigert – das habe ich schon gesagt. Wenn Anwohner und Gemeinden finanziell profitieren, dann haben sie auch etwas davon, wenn sich ihr Landschaftsbild verändert. Zweitens. Die regionale Wertschöpfung bleibt vor Ort. Das stärkt nicht nur die lokale Wirtschaft, sondern es bringt auch Identifikation mit sich, ein Wir-Gefühl vor Ort: Das ist unser Windrad, das ist unsere PV-Anlage. Damit wird auch Akzeptanz geschaffen. Wie soll das Ganze funktionieren? – Das Finanzierungsmodell des Gesetzentwurfs sieht vor, dass Vorhabenträger neuer Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen verpflichtet sind, sich mit den Standortgemeinden auf eine Beteiligungsvereinbarung zu einigen. Das heißt, hier muss man sich vor Ort zusammensetzen und darüber sprechen, wie man am Ende des Tages den Bürgern und den Gemeinden etwas zukommen lassen kann dafür, dass sie vor Ort entsprechende Anlagen sehen. Wie das genau ist, das hat der Herr Staatssekretär bereits ausgeführt. Deswegen würde ich mich kurz halten. Diese Vereinbarung legt eine finanzielle Beteiligung fest – das haben wir schon gehört –, die verbindlich auf 0,3 Cent je Kilowattstunde festgesetzt ist. Das eingenommene Geld wird von den Gemeinden zweckgebunden verwendet, um beispielsweise vor Ort die Energiekosten zu senken und den Bürgern etwas zukommen zu lassen. In welcher Form das geschieht, kann auch wieder die Gemeinde entscheiden. Da sagt der Gesetzgeber nicht, dass die Gemeinden das so oder so machen müssen, sondern das kann wirklich ganz individuell vor Ort gestaltet werden. Das schafft Planungssicherheit – natürlich für beide Seiten. Wichtig ist, dass das Finanzierungsmodell unbürokratisch gestaltet ist. Das haben wir uns in dieser Legislaturperiode auf die Fahnen geschrieben: Wir wollen unbürokratischer werden und Bürokratie abbauen. Das sehen wir auch im Gesetzentwurf. Ich möchte diesen Punkt noch einmal verdeutlichen: Der Gesetzentwurf sieht flexible Beteiligungsmodelle vor und verzichtet auf weitreichende Kontrollen oder Meldepflichten, wie wir diese sonst hätten. Es ist schon geschaut worden, wie viel das in der Umsetzung wäre: Der Aufwand wäre relativ gering. Wir setzen uns auch dafür ein. Dafür bin ich sehr dankbar. Die Verhandlung der Beteiligungsvereinbarung liegt direkt bei den Vorhabenträgern und dann bei den Gemeinden, was am Ende einfache und praxisnahe Umsetzungen ermöglichen wird. Eine weitere Frage war, warum wir diesen Gesetzentwurf brauchen. Nun, es ist unwahrscheinlich, dass die hohen und anspruchsvollen Ausbauziele, die wir alle haben, ohne ein bayerisches Gesetz erreicht werden können. Eine bundesweite Verpflichtung, eine bundesweite Regelung ist derzeit nicht in Sicht. Bisher gibt es nur eine freiwillige Regelung, eine freiwillige Beteiligung und die ist bisher nur in etwa der Hälfte der Fälle in Anspruch genommen oder überhaupt umgesetzt worden. Davon haben die Menschen vor Ort nichts. Das wollen wir ändern. Daher ist eine landeseigene Regelung notwendig, um Bayern auch in diesem Bereich voranzubringen. Aber man könnte fragen – das hatten wir bereits angesprochen –, ob das dann wieder alles bürokratisch und wieder so ein riesiger Wasserkopf wird. Nein, die Umsetzung dieses Gesetzes funktioniert, ohne den Freistaat Bayern oder die Gemeinden über Gebühr zu belasten. Wir vermeiden einen weiteren Aufbau von Bürokratie. Für die Wirtschaft ergeben sich natürlich finanzielle Verpflichtungen. Gleichzeitig bieten sich aber auch Chancen für die lokale Wertschöpfung und für eine Verankerung vor Ort. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist nicht nur eine technische Anpassung, sondern auch eine sinnvolle Maßnahme für die Zukunft unserer Energieversorgung. Er schafft klare, verbindliche Rahmenbedingungen und eine unbürokratische Umsetzung. Die Menschen und die Gemeinden werden aktiv an der Energiewende beteiligt und das in mehrfacher, positiver Hinsicht. (Beifall bei der CSU)
