Tobias Reiß
Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Joachim Herrmann ums Wort gebeten. Herr Staatsminister, bitte. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Bayern engagieren sich zurzeit über 320.000 Männer und Frauen ehrenamtlich in den Feuerwehren. Das ist eine wirklich beeindruckende Zahl, und gleichzeitig sind genau all diese Männer und Frauen unverzichtbar. Sie tragen Tag für Tag maßgeblich dazu bei, dass die Menschen in Bayern ziemlich sicher leben können. Ich darf hier zunächst einmal einen herzlichen Dank an alle Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden in ganz Bayern aussprechen. Wir brauchen sie. Wir brauchen auch weiterhin solche Menschen, die engagiert zupacken und nicht nur theoretisch darüber reden, dass man doch helfen müsste, sondern die das Tag für Tag konkret tun. Vielen Dank dafür! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Klar ist, dass auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Feuerwehrdienst stimmen müssen. Wir müssen sie immer wieder anpassen. Gestern hat die Staatsregierung den Gesetzentwurf des Innenministeriums zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes gebilligt. Wir haben mit der Verbändeanhörung begonnen. Dieser Gesetzentwurf enthält die erforderlichen Änderungen, um die Rahmenbedingungen für den Feuerwehrdienst zu optimieren. Dazu gehört natürlich auch eine Regelung zur Anhebung der Altersgrenze, aber dazu gehören noch einige Punkte mehr. Ich will zu dem, was hier den SPD-Gesetzentwurf betrifft, nur zwei Punkte konkret ansprechen: Das ist erstens die Anhebung der Altersgrenze in der Freiwilligen Feuerwehr. Seit 2017, also seit sieben Jahren, liegt die Altersgrenze für den aktiven Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr bei 65 Jahren. Es ist also gerade erst sieben Jahre her, dass wir sie auf 65 Jahre angehoben haben. Vorher war sie noch niedriger. Das war richtig, weil man auch damals draußen eine durchaus differenzierte Diskussion hatte, Schritt für Schritt entsprechend vorzugehen. Wenn wir damals schon gesagt hätten, wir erhöhen auf 70 Jahre, hätte es bei den Feuerwehren eine ganze Menge Widerstand gegeben. Die Menschen müssen sich bei uns auch erst einmal an manches gewöhnen. Erfreulicherweise leben immer mehr von uns länger und länger gesund, sodass man auch in einem höheren Alter noch fit für entsprechende Einsätze ist. Das ist auch gut so. Nachdem die Diskussion schon eine Weile hin und her ging, haben wir sowohl die kommunalen Spitzenverbände als auch den Landesfeuerwehrverband im Oktober gebeten, nun wirklich konkret mitzuteilen, wie sie zu der Frage der Altersgrenze stehen. Sowohl die kommunalen Spitzenverbände als auch der Landesfeuerwehrverband haben mitgeteilt, dass sie eine Feuerwehrdienstaltersgrenze in der Höhe des Renteneintrittsalters von 67 Jahren befürworten werden. Das ist eine klare Aussage. Deshalb haben wir diese in unseren Gesetzentwurf übernommen. Manchmal gab und gibt es Äußerungen, dass auch jemand mit 68 Jahren noch dringend gebraucht wird, weil er beispielsweise den Lkw-Führerschein hat. Deshalb haben wir jetzt noch eine zusätzliche Klausel in diesen Gesetzentwurf eingefügt, dass der Feuerwehrdienst auf Antrag des Betroffenen über die geregelte Altersgrenze hinaus verlängert werden kann. Dies sorgt für größtmögliche Flexibilität und ermöglicht es unseren Feuerwehren, auf die individuellen Bedürfnisse vor Ort einzugehen. Zweitens komme ich zum Thema Eintrittsalter in der Jugendfeuerwehr. Darüber haben wir auch schon eine intensive Diskussion – landauf, landab. Im September ist der Landesfeuerwehrverband mehrheitlich bei einer Meinungsumfrage zum Ergebnis gekommen, eine Absenkung des Alters nicht zu befürworten. Deshalb haben wir das jetzt zunächst einmal nicht in unseren Gesetzentwurf aufgenommen. Darüber wollten wir uns nicht einfach hinwegsetzen. Sie spucken große Töne allein wegen der Frage, ob man mit einem Elektroauto drei Stunden kostenlos parken könne, und machen einen Mordszirkus, ob und wie intensiv die kommunalen Spitzenverbände dazu angehört werden sollten. Die Absenkung des Jugendfeuerwehralters auf 10, die auch haftungsrechtlich durchaus manche Fragen aufwirft, soll jedoch einfach gegen den ausdrücklichen Willen des Landesfeuerwehrverbandes beschlossen werden. So locker kann man mit den Dingen nicht umgehen. Ich sage ausdrücklich: Für mich ist das kein Tabu. Aber ich halte es angesichts der Bedeutung dieses ehrenamtlichen Engagements durchaus für richtig zu versuchen – man kann nicht immer totale Einigkeit herbeiführen –, das im Einklang sowohl mit dem Landesfeuerverband als auch mit den kommunalen Spitzenverbänden voranzubringen. Deshalb haben wir das jetzt zunächst nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen. Die Diskussion in den Verbänden geht aber weiter. Wenn die Verbände im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens im neuen Jahr und der Anhörung dann doch noch zu einer anderen Stellungnahme zum Jugendfeuerwehralter kommen sollten, sind wir und auch das Hohe Haus offen dafür, darüber noch einmal zu reden. Insgesamt kann ich sagen: Eine vorgezogene Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes macht heute angesichts der weiteren Punkte, die der Gesetzentwurf enthält, keinen rechten Sinn. Ich bitte deshalb, diesen Gesetzentwurf der SPD abzulehnen. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung wird im neuen Jahr dann alsbald zur Beratung in den Landtag eingebracht werden. Wir werden dann im größtmöglichen Tempo zu den entsprechenden Neuerungen kommen. Ich möchte noch einmal ein herzliches Dankeschön an unsere Feuerwehren aussprechen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
