Norbert Dünkel
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dritte Runde, Erste Lesung, zweite Behandlung im Ausschuss, heute Zweite Lesung im Bayerischen Landtag. Es geht um ein wahnsinnig wichtiges Thema. Wir haben nicht nur Feuerwehrleute. Wir haben 450.000 ehrenamtlich Dienstleistende in Bayern. Von diesen 450.000 sind 320.000 in unseren bayerischen Feuerwehren. Da geht es nicht nur um die kommunale Zuständigkeit. Nach der Bayerischen Gemeindeordnung sind ja die Kommunen zuständig. Wir müssen ein wenig in die Zukunft blicken. Wir haben einen Krisenfall, einen Krieg in der Ukraine. Wir sehen die Aufrüstung Putins. 25 % des Bruttosozialproduktes fließen in die Rüstung. Das heißt, Russland investiert im Augenblick in einem Quartal so viel Geld in die Rüstung wie alle europäischen Staaten zusammen. Hier kommt der Operationsplan Deutschland ins Spiel. Zum Operationsplan Deutschland gehört natürlich unsere Feuerwehr. Liebe Christiane Feichtmeier, das Thema ist komplex, und ich will auch sagen, warum. Mit aller Entschiedenheit weise ich diese Formulierung zurück: bürokratisch aus dem aktiven Dienst drängen. Ich weise sie deshalb zurück, weil wir mit unseren Feuerwehren, mit unseren Kommandantinnen und Kommandanten, mit unseren Kreisbrandräten, mit unserem bayerischen Landesfeuerwehrverband, aber natürlich auch mit unserem Gemeindetag in Bayern als Spitzenverband, mit unserem Städtetag in Bayern als bayerischem Spitzenverband dieses Thema gemeinsam einer Lösung zuführen wollen. Längst gibt es Aussagen der Regierungskoalition, die Altersgrenze zu heben; das steht völlig außer Frage. Das Thema hat sich aber über neun Monate auch durch die Verbände gezogen. Das war keine Selbstverständlichkeit, wie jetzt intoniert wurde. Auch unter den Feuerwehrleuten wurde die Frage, ob die Altersgrenzenanhebung gewünscht wird, sehr unterschiedlich gewichtet. Ich war dabei und habe als feuerwehrpolitischer Sprecher im Juli 2017 das Gesetz auf den Weg gebracht. Das ist nicht lange her. Wir haben zuletzt vor sieben Jahren nach einem Dreivierteljahr Diskussion die Altersgrenze auf 65 Jahre festgelegt – nicht wegen uns, sondern wegen des bayerischen Landesfeuerwehrverbandes, der keine weitere Erhöhung wollte. Das haben wir respektiert. Jetzt liegt der Vorschlag auf dem Tisch, die gesetzliche Altersgrenze als Höchstgrenze anzuerkennen, das heißt 67 Jahre und damit möglicherweise auch dynamisch. Ich habe schon in der Ersten Lesung gesagt, dass ich ein strikter Gegner bin, das Rentenalter noch weiter anzuheben. Schauen Sie einmal in alle europäischen Staaten. Damit ist diese Festlegung aber dynamisch. Jetzt kommt aus der Regierungskoalition – ich will das nicht verifizieren – ein weiterer Vorschlag, der dazu führt, dass noch einmal eine Verbändeanhörung stattfinden wird. Das zeigt aber auf, dass wir mit dem Thema verantwortungsvoll umgehen. Das zeigt auf, dass wir jetzt sehr aktiv sind. Das zeigt aber auch auf, dass wir nicht ohne unsere Feuerwehrleute, nicht ohne den bayerischen Landesfeuerwehrverband und auch nicht ohne die weiteren Spitzenverbände ein Gesetz durchdrücken, das in den Verbänden und unter den Betroffenen immer noch in der Diskussion ist. Wir sind im Plenarsaal des Bayerischen Landtags. Dort drüben ist der Senatssaal. Früher waren dort die Senatoren als Verbandsvertreter. Hier ist über Gesetzentwürfe diskutiert worden; da drüben, gegenüber, war der Senat in einem gleich großen Raum. Der Senat ist vom Bayerischen Landtag und durch ein Votum der bayerischen Bevölkerung abgeschafft worden. Die SPD war damals auch einer der Befürworter, den Senat abzuschaffen. Deshalb gehen wir jetzt in eine Verbändeanhörung. Dies braucht etwas mehr Zeit, und das respektieren wir. Deshalb erkläre ich hier: Wir werden die Dienstaltersgrenze anheben. Das Landtagsforum hat gestern den modifizierten Gesetzentwurf der Staatsregierung vorgelegt bekommen. Auch dieser geht jetzt wieder in die Verbandsanhörung. Ich gehe davon aus, dass wir das Thema im Februar abräumen. Hier ist keine Hast gefragt. Wir machen das vielmehr mit Bedacht, unter Berücksichtigung der Betroffenen, mit Vernunft, mit Weitsicht und vor allen Dingen, lieber Innenminister, mit der immerwährenden Weisheit des Ministeriums und des stärksten Innenministers dieser Nation. In diesem Sinne werden wir diesen Gesetzentwurf heute ablehnen. Ich kann in Aussicht stellen, dass wir einen wunderbaren Gesetzentwurf vorlegen werden, der eine Verbandsabstimmung durchlaufen hat und der kein vorschnelles Präjudiz ist. Das wollen wir nicht. – Vielen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
