Tobias Reiß
Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/3495 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz auf der Drucksache 19/4278. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt einstimmig Zustimmung zum Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls einstimmig Zustimmung mit der Maßgabe, dass als Datum des Inkrafttretens in den Platzhalter von § 2 der "1. Januar 2025" eingesetzt wird. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/4278. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Enthaltungen? – Beides nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind alle Kolleginnen und Kollegen. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen". Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Christiane Feichtmeier, Holger Grießhammer, Horst Arnold u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (Drs. 19/3563) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Christiane Feichtmeier für die SPD-Fraktion.
