Petra Loibl
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Eine gute, sichere und flächendeckende tierärztliche Versorgung gerade bei den Nutztieren auf dem Land ist für Bayern äußerst wichtig. Ausreichend viele Tierärzte sind für die Landwirtschaft ein zentraler Standortfaktor. Der vorliegende Gesetzentwurf, den wir heute in der Zweiten Lesung behandeln, beinhaltet ein Thema, das für mehr Tierschutz und Tiergesundheit sowie den Erhalt und den Fortbestand zukunftsfähiger landwirtschaftlicher Betriebsstrukturen im ländlichen Raum steht. Es ist ein Thema, das mir auch persönlich sehr am Herzen liegt, da es um die nachhaltige Sicherung des tierärztlichen Berufsstandes geht, insbesondere bei den Nutztieren Rind und Schwein. Wie gesagt: Ausreichend Tierärzte sind ein wichtiger Standortfaktor für die Landwirtschaft. Nach einer Studie der LMU München wird es in den kommenden Jahren in einigen Regionen Bayerns zu einer tierärztlichen Unterversorgung insbesondere bei den rinder- und schweinehaltenden Betrieben kommen. Aktuell gibt es in Bayern circa 700 niedergelassene Großtierpraktikerinnen und Großtierpraktiker. Im Jahr 2014 waren es noch um die 1.200. Wir haben hier also einen Rückgang um 40 % zu spüren. Gerade in den ländlichen Regionen gestaltet es sich zunehmend schwierig, Nachwuchs für die Nutztierpraxen zu finden. Die Gründe dafür sind verschieden. Als einer von ihnen ist selbstverständlich der demografische Wandel auszumachen; aber mitunter machen sich auch die wenig attraktiven Arbeitsbedingungen bemerkbar. Die Arbeit ist körperlich anstrengend, die oft zur Unzeit – am Wochenende oder in der Nacht – verrichtet werden muss und weder planbar noch vorhersehbar ist. Für landwirtschaftliche Betriebe wird es immer schwieriger. Die Stimmung ist immer schlechter im Kontext einer Gesellschaft, die die Nutztierhaltung zunehmend kritisch sieht. Um diesen Versorgungslücken frühzeitig entgegenzuwirken, muss der Tierarztberuf auf dem Land insgesamt attraktiver werden. Ein grundlegender Baustein dazu ist der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen sowie der Verbraucherschutzverordnung. Es geht um die sogenannte Landtierarztquote. Der Ministerrat hat sie im September 2024 beschlossen. Das Umwelt- und das Wissenschaftsministerium wurden beauftragt, ein Konzept vorzulegen. Mit der Landtierarztquote sollen speziell Tierärztinnen und Tierärzte gefunden werden, die Interesse an der Nutztierpraxis haben. Die Abiturnote wird bei der Vergabe eines Studienplatzes nicht als das wichtigste Kriterium ansehen. Wichtig sind neben der persönlichen Eignung auch die Motivation und die Neigung. Dazu wird es ein zweistufiges Auswahlverfahren geben. Als Erstes wird ein umgangssprachlich sogenannter Medizinertest durchgeführt. Einschlägige Ausbildungen und Praktika werden dabei bewertet und bei Geeignetheit berücksichtigt. In einem zweiten Schritt werden Auswahlgespräche mit einer praktischen Prüfung und Tests praktischer Fähigkeiten durchgeführt. Insgesamt sollen knapp 10 % der Studienplätze auf diesem Weg vergeben werden. In München wird das Studium immer zum Wintersemester begonnen. Rund 300 Studienplätze stehen zur Verfügung. Das Ganze soll im Wintersemester 2025 starten. Speziell geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden also für diese Studienplätze ausgewählt. Diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, die auf diesem Weg einen Studienplatz erhalten, müssen sich verpflichten, mindestens zehn Jahre in einem sogenannten Bedarfsgebiet in Bayern als Nutztierärztin bzw. als Nutztierarzt zu arbeiten. Eine Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 Euro ist an diese Bedingung gebunden. Dieser Wert orientiert sich an den Kosten eines tiermedizinischen Studiums und ist an das Vorbild der Landarztquote in der Humanmedizin angelehnt. Entsprechend sollen Stellen am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit geschaffen werden. Sechs Stellen sollen sich um das Monitoring kümmern und überprüfen, ob die Vorgaben eingehalten werden. Natürlich ist auch eine Anpassung der Bedarfsgebiete erforderlich. Damit das Verfahren im Februar 2025 starten kann, kommen Haushaltsmittel aus den Haushaltsreserven. Im Zuge der Verhandlungen über den Doppelhaushalts 2026/2027 werden Mittel neu eingestellt. Abschließend halte ich fest: Wir brauchen im Nutztierbereich mehr Tierärzte auf dem Land. Wir brauchen mehr Tierärzte bei landwirtschaftlichen Betrieben. Das bedeutet: mehr Tierschutz in der Fläche und mehr Lebensmittelsicherheit sowie dringend erforderliche Unterstützung bei der Tierseuchenbekämpfung. Der Tierarzt ist ein wichtiger Partner des Landwirtes. Er ist nicht nur kurativ tätig und behandelt kranke Tiere, sondern er beugt auch vor und ist prophylaktisch tätig. Er ist in Bayern auch ein wichtiger Berater der Landwirte. Die Landtierarztquote ist ein wichtiger Ansatzpunkt, mit dem wir den zu erwartenden Tierarztmangel auf dem Land bekämpfen können. Natürlich ist die Landtierarztquote nur ein Mosaikstein in dem ganzen Paket, das wir schnüren müssen, um den tierärztlichen Beruf auf dem Land attraktiver zu gestalten. Wir brauchen attraktivere Praxismodelle, eine Verbesserung der Vergütung und eine Etablierung neuer Spezialistennetze. Bundesweit einzigartig ist der Masterstudiengang Tiergesundheitsmanagement an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen, die diese Gesetzesänderung auf den Weg gebracht haben und sich für die Tierärzte und Landwirte einsetzen. Ich denke, wir haben mit dieser Landtierarztquote einen wichtigen Baustein auf den richtigen Weg gebracht, der das Landwirtschaftsland Bayern tierärztlich gut aufstellt. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf. (Beifall bei der CSU)
