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Steffen Vogel

CSU 11.12.2024 Sitzungen 19/37

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir sind der festen Überzeugung, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland und Bayern alternativlos ist. Warum? – Wir haben die verdammte Aufgabe, der Industrie, dem Handwerk, dem Mittelstand sowie den Bürgerinnen und Bürgern bezahlbare Energie und bezahlbaren Strom zu liefern. Wichtig ist dabei die Versorgungssicherheit. Ich stelle fest, die Zahlen in der E-Mobilität steigen. Die Wärme wird immer mehr elektrifiziert. Deshalb müssen wir uns die Frage stellen: Woher sollen der Strom und die Energie kommen? Wir stehen eben vor riesigen Herausforderungen. Deshalb ist der Ausbau der erneuerbaren Energien alternativlos. Ich bin deswegen der festen Überzeugung, dass er alternativlos ist, weil ein Land sich selbst verteidigen können muss. Ich bin der festen Überzeugung, ein Land muss sich selbst ernähren können; und ich bin auch der festen Überzeugung, dass ein Land sich selbst mit Energie versorgen können muss. Es darf nicht im Ausland darüber entschieden werden, ob in Deutschland die Lichter ausgehen oder nicht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zurufe von der AfD) Deshalb ist es wichtig, dass wir uns von Energieimporten unabhängiger machen, dass wir uns von Frackinggas aus den USA und LNG-Gas aus Katar unabhängiger machen, dass wir uns auch von Kohleimporten aus Südafrika, Kolumbien oder sonst woher unabhängiger machen. (Toni Schuberl (GRÜNE): Tschechische Atomkraftwerke!) Ich bin der Meinung, jede Kilowattstunde, die in Bayern verbraucht wird, muss auch in Bayern produziert werden. Je mehr wir vor Ort haben und je weniger Energie wir aus dem Ausland zu uns holen, desto besser ist es. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Aber diese Energiewende, der Ausbau der erneuerbaren Energien, kann nicht mit der Brechstange funktionieren. Sie kann nicht gegen die Menschen, sondern sie muss mit unserer Bevölkerung erfolgen. Wir müssen die Menschen in unserem Land mitnehmen. (Zuruf von der AfD: Und wie wollen Sie das tun?) Deshalb müssen wir die Menschen in unserem Land auch finanziell an der Wertschöpfung der erneuerbaren Energien beteiligen. Deshalb brauchen auch die Kommunen, die offen für Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen und Erneuerbare-Energie-Anlagen sind, einen finanziellen Bonus. Wir als CSU-Fraktion sind ganz klar für ein Bürgerbeteiligungs- und für ein kommunales Beteiligungsgesetz zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den erneuerbaren Energien in unserem Land. Wir sind aber für ein anderes Bürgerbeteiligungs- und für ein anderes kommunales Beteiligungsgesetz, als die GRÜNEN es vorgelegt haben. Herr Stümpfig, unsere Argumentation und unsere Kritik fallen eben nicht wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Wir haben bereits hier im Landtag am 8. Oktober in Erster Lesung diskutiert. Wir haben im Ausschuss intensiv diskutiert. Selbst wenn der eine Punkt mit der Privilegierung wegfällt, bleiben nach wie vor noch fünf entscheidende Punkte offen, die wir als CSU einfach nicht mittragen. Erstens. Sie wollen ein Transparenzregister. Wir sehen überhaupt keine Notwendigkeit für Transparenzregister. Wir sagen, dass der Energie-Atlas Bayern vollkommen ausreichend und absolut geeignet ist. Wir brauchen nicht eine zusätzliche Plattform oder ein zusätzliches Register für etwas Neues, sondern der Energie-Atlas ist absolut ausreichend. Zweitens. Sie sprechen von unattraktiven Ersatzbeteiligungen. Jawohl, Ihr Artikel 7 ist großer Mist. Warum? – Wir sehen da ein Nachrangdarlehen von 20 % der Investitionssumme, 20 % mit einer Verzinsung von über 5 %. Das ist für jeden Projektierer bei einer fehlenden Einigung ein unkalkulierbares wirtschaftliches Risiko. Deshalb sehen wir sowohl in Ihrer Ersatzbeteiligung in Artikel 7 als auch in Ihrer Ausgleichsabgabe in Artikel 8 ein großes Hemmnis für Investoren in Bayern, Windkraftanlagen oder Photovoltaikanlagen zu installieren. Wir wollen vielmehr Planbarkeit und Wirtschaftlichkeit. Deshalb lehnen wir – zweitens – die Ersatzbeteiligung nach Artikel 7 mit dem Nachrangdarlehen und – drittens – die Ausgleichsabgabe nach Artikel 8 ab. Der vierte Punkt ist die Frage der Größe. Ab welcher Größe fängt man denn an, die Bürger und die Kommunen aktiv zu beteiligen? Sie sagen: ab einem Megawatt. – Ein Megawatt entspricht ungefähr einem Hektar. Das heißt, dass oftmals der einzelne Landwirt, der ein Grundstück hat und sagt, er will eine Photovoltaikanlage darauf installieren, einem bürokratischen Verfahren unterzogen wird. Wird er das dann tun oder nicht? Da ist für uns das Problem: Kann es ihn möglicherweise abhalten? – Wir wollen doch, dass mehr Anlagen gebaut werden, dass die Anlagen schnell gebaut werden, gerade die, die in einzelner Hand sind, die vielleicht nicht große Abstimmungsprozesse erfordern, sondern die schnell umgesetzt werden können. Wir sind vollkommen derselben Ansicht wie die Staatsregierung – nicht ab einem Hektar, ab einem Megawatt, sondern erst ab fünf Hektar –, damit wir kleinere Anlagen schnell zur Umsetzung bringen können. Der fünfte und für uns der schwierigste Punkt – da unterscheiden wir uns einfach, da sind wir vollkommen anderer Auffassung –: Wenn Windkraftanlagen stehen, sind sie 200 bis 250 Meter hoch oder noch höher. Dann gibt es nicht nur in der Standortkommune eine Betroffenheit, sondern möglicherweise auch in einer benachbarten Kommune. Ihr Gesetzentwurf sieht einfach vor, dass sich ausschließlich die Standortkommune beteiligen kann; ausschließlich die Bürger der Standortkommune sollen partizipieren können. Die Betroffenheit in der Nachbarkommune kann aber genauso groß sein. Deshalb sind wir der festen Überzeugung, dass diese Kommune genauso beteiligt werden muss. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Deshalb sagen wir übrigens in Anlehnung an § 6 EEG: 2,5 Kilometer ab Turmmitte; und alle Bürger, die betroffen sind, sollen auch finanziell davon profitieren können. Unsere Kritik fällt nicht wie ein Kartenhaus in sich zusammen, sondern das waren fünf ganz konkrete Punkte, die nach wie vor bestehen bleiben. Ihr Antrag ist gut gedacht, aber leider schlecht gemacht, weshalb wir ihn ablehnen werden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Beim Antrag der Staatsregierung sehe ich übrigens ebenfalls bei dem einen oder anderen Thema noch Veränderungsbedarf; den sehe ich noch. Aber deshalb werden wir diesen ja noch mal diskutieren, hoffentlich im Ausschuss, hoffentlich in Erster Lesung und in Zweiter Lesung, und hoffentlich werden wir ihn bald beschließen. Die Bürgerinnen und Bürger Bayerns und die Bürgermeister können sich darauf verlassen: Wir wollen den Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir wollen die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Wir wollen auch die Beteiligung der Kommunen. Darauf können Sie sich verlassen. Es wird ein Bürgerbeteiligungsgesetz kommen, und es wird ein Gesetz zur Beteiligung der Kommunen kommen. Darauf können sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen. Ich wünsche Ihnen und euch frohe, besinnliche Weihnachtsfeiertage. Danke vielmals für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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