Jürgen Mistol
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Vor mehr als einem Jahr haben die Mitglieder dieses Landtags ihr Präsidium gewählt. Niemandem ist zu vermitteln, dass sich der Landtag in allen 23 Plenarsitzungen, in denen es möglich war, immer wieder mit Wahlvorschlägen für das Präsidium beschäftigen und auch eine Debatte dazu führen musste. Besonders unverständlich ist dieses Vorgehen, wenn den Mitgliedern des Landtags, wie zuletzt immer häufiger geschehen, dieselben Wahlvorschläge immer wieder vorgesetzt werden. Repetitio non delectat – Wiederholungen machen keine Freude. Das galt schon in der Antike. Die Herausforderungen für die Politik in Bayern – Kollege Hofmann hat es gesagt – sind groß wie nie. Deswegen sind wir es den Menschen auch wirklich schuldig, dass wir die Zeit in diesem Haus zur inhaltlichen Diskussion und zur Lösung von Herausforderungen nutzen. Es ist richtig, auch heute werden wir es aufgrund erneuter Wahlvorschläge für das Präsidium und das PKG vermutlich nicht mehr schaffen, alle Dringlichkeitsanträge der Fraktionen zu behandeln. Wir werden also nicht über Dinge sprechen können, die die Bürgerinnen und Bürger beschäftigen. Fraktionen verlieren damit die Gelegenheit, gegenüber der Öffentlichkeit ihren Standpunkt klar zum Ausdruck zu bringen. Wir haben als Landtag gegenüber Land und Menschen die Pflicht, unsere Arbeitsfähigkeit bestmöglich sicherzustellen. Die Geschäftsordnungsautonomie des Landtags gibt uns das Recht, dieser Pflicht angemessen nachzukommen. Bisher war es guter Brauch, dass die Wahl des Präsidiums in der konstituierenden Sitzung des Landtags durchgeführt wird. Die Legislaturperiode läuft jetzt seit über einem Jahr. Wir kennen uns. Wir wissen sehr genau, mit wem wir es zu tun haben. Ein Schaulaufen von neuen und schon mehrfach erfolglos zur Wahl gestellten Kandidierenden für das Präsidium in jeder möglichen Plenarsitzung geht zulasten der parlamentarischen Leistungsfähigkeit. Deswegen wollen wir die Geschäftsordnung an der fraglichen Stelle klar formulieren und dabei gleichzeitig die gewohnten parlamentarischen Gepflogenheiten wahren. Künftig soll eine Begründung von Wahlvorschlägen nur dann erfolgen, wenn zwei Fraktionen des Landtags dies unterstützen. Man muss auch sagen, dass kein Recht beschnitten oder eingeschränkt wird. Alle Fraktionen können auch in Zukunft Wahlvorschläge machen. Wir stehen für einen guten und sachgerechten Verlauf der parlamentarischen Arbeit ein. Deswegen unterstützen wir es, wenn die Begründung von Wahlvorschlägen künftig eine angemessene Unterstützung aus dem Parlament heraus verlangt. (Zuruf von der AfD) Auch in anderen Regelungen unserer Geschäftsordnung, zu deren Einhaltung sich alle Fraktionen verpflichtet haben, finden sich vergleichbare Regelungen, die Anträge einem bestimmten Quorum der Mitglieder vorbehalten. Kolleginnen und Kollegen, wir erfinden das Rad mit dieser Änderung nicht neu, sorgen aber für eine gute und störungsfreie Fahrt im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Auch ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei den GRÜNEN, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es gibt eine Zwischenbemerkung des Abgeordneten Atzinger, AfD-Fraktion.
