Michael Hofmann
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Vergangenheit konnten wir uns ohne Probleme darüber austauschen, wie gewählt wird, wer vorgeschlagen wird und ob eine Aussprache erfolgen soll. Es war die absolute Ausnahme, dass der Vorschlag eines Kandidaten oder einer Kandidatin für eine Wahl länger als wenige Sekunden gedauert hat. In der Vergangenheit gab es so gut wie nie eine Aussprache zu einem Kandidatenvorschlag. Das hat sich in der Zwischenzeit geändert. Wir haben uns die Frage gestellt, ob die bisherige Regelung sinnvoll ist. Das Parlament muss seiner Aufgabe nachkommen und überprüfen, ob die geltende Geschäftsordnung diesbezüglich noch ihren Sinn und Zweck erfüllt. Damit wir uns nicht falsch verstehen: Wir werden auch in Zukunft Wahlen haben. Das ist ein gutes Prozedere. Es gibt ein Vorschlagsrecht für verschiedene Funktionen, die noch nicht ausgefüllt sind. Vorschlagsrecht bedeutet aber nicht eine Pflicht zur Abstimmung mit Ja, sondern es bedeutet, dass sich eine Person zur Wahl stellt und entweder gewählt oder nicht gewählt wird. Sollte jemand die Mehrheit nicht bekommen, muss es die betreffende Person eventuell noch einmal probieren. Die entscheidende Frage ist allerdings, ob mit einer langwierigen Aussprache und einer langwierigen Vorstellung von Kandidaten die Arbeit des Parlaments aufgehalten wird. Ich denke schon. Jetzt könnten die einen oder anderen sagen: Ihr müsst doch nur unserem Kandidaten zustimmen, dann habt ihr das in Zukunft nicht mehr. Das ist aber Erpressung. So kann es nicht sein. Die Menschen in diesem Land erwarten zu Recht, dass wir uns um ihre Probleme kümmern und nicht ständig um uns selbst kreisen. Genau das ist das Problem: In der letzten Zeit kreisen wir um uns selbst. Das könnten wir tun, wenn wir der Auffassung wären, wir hätten nichts Besseres zu tun. Tatsächlich haben wir aber etwas Besseres zu tun. Wir werden auch heute wieder nicht mit unserer Tagesordnung durchkommen. Es ist nicht das erste Mal, dass das Plenum nicht über alle Punkte beraten kann, die auf der Tagesordnung stehen, und zwar auch deswegen, weil sich hier bestimmte Leute einen Spaß daraus machen, eine Debatte in die Länge zu ziehen, um hier eine Vorführung zu veranstalten. So etwas darf sich dieses Haus nicht gefallen lassen. Deswegen wird es in Zukunft, auf unseren Vorschlag hin, eine Regelung geben, wonach zwei Fraktionen beantragen können, dass zu einer bestimmten Wahl ein Vorschlag und eine Aussprache möglich sind. Zwei Fraktionen deswegen, weil wir uns die Frage stellen müssen, warum eine Kandidatennominierung vor dem Haus länger ausgeführt werden muss und warum es darüber einer Aussprache bedarf, wenn das nur eine Fraktion will und diese Fraktion sogar den Kandidaten vorschlägt, während alle anderen Fraktionen sich womöglich schon ein Bild gemacht und hier keinen Nachholbedarf haben. Damit würde das Parlament in seiner Arbeit aufgehalten. Ich bin fest davon überzeugt, dass uns die Menschen im Lande nicht dafür gewählt haben, ständig solche Debatten zu führen. Die Menschen haben uns gewählt, damit wir ihre Probleme lösen. Diese Geschäftsordnungsdebatte ist leider notwendig, weil bei diesem Thema ein sinnvolles Miteinander zwischen den Fraktionen nicht mehr möglich war. Wir haben festgestellt, dass manche Abläufe inzwischen zu Ritualen verkommen sind. Das ist das Schlimmste, was einer Demokratie passieren kann, wenn im Parlament Rituale abgehalten werden, die ihren Sinn und ihre Notwendigkeit völlig verloren haben. Das versteht draußen niemand mehr. Möglicherweise ist das auch die Intention von denjenigen, die solche Debatten immer wieder anzetteln. Sie versuchen offenbar, dieses Parlamentssystem in Abrede zu stellen, eine Handlungsunfähigkeit aufzuzeigen oder zu beweisen, dass man dem Parlament auf der Nase herumtanzen kann. Deswegen ist es die wichtige Aufgabe dieses Parlaments, einem solchen Anschein entgegenzutreten und die entsprechenden Maßnahmen zu treffen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu dieser Regelung: In Zukunft wird es eine Kandidatenvorstellung zu Wahlen und/oder eine Aussprache zu dieser Vorstellung nur noch geben, wenn dies zwei Fraktionen beantragen oder wenn das die Mehrheit dieses Hauses beschließt. Damit sind alle Rechte gewahrt, auch wenn andere gleich etwas anderes behaupten werden. Wir sind der Auffassung, dass dies für die Bevölkerung, für dieses Haus und für das Ansehen der Demokratie leider notwendig ist. Bisher hatten wir eine solche Regelung nicht. Aber die Zeiten ändern sich, und dann muss man darauf entsprechend reagieren. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Hofmann. – Nächster Redner ist Herr Kollege Jürgen Mistol für BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.
