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Sandro Kirchner

28.11.2024 Sitzungen 19/34

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe schon freundliche Blicke zugeworfen bekommen: Mensch, Kirchner, musst du ans Rednerpult kommen? Es ist schon alles gesagt worden, was zu sagen ist. Ich komme der Aufforderung aber gerne nach und werde es kurz machen. Im Vordergrund steht an der Stelle natürlich die Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Rechts, das damit verbunden ist. Wir sind in der Zweiten Lesung, und damit verbunden sollen heute auch noch Änderungen, die über die beiden Regierungsfraktionen eingebracht worden sind, behandelt werden. Ich mache es kurz: Unter dem Punkt eins ist festzuhalten, dass damit ein Stück weit Gerechtigkeit abgebildet wird, damit auch ein Stück weit die Kommunen unterstützt werden. Herr Baumann, Sie haben gesagt, dass Sie das Einwohnermeldeamt angerufen und sich erkundigt haben; aber anscheinend haben Sie sich nicht richtig informieren lassen oder nicht richtig zugehört. Tatsächlich ist es so: Wenn jemand neben seiner vorwiegend benutzten Wohnung im Ausland eine einzelne Wohnung in Deutschland hat, die sich im Kurgebiet befindet, dann war er bislang mit der alleinigen Wohnung befreit davon. Wenn ein Ausländer zukünftig eine Wohnung in diesem Gebiet hat, dann ist er automatisch mit der Inlands-Erstwohnung dabei und wird zukünftig auch veranlagt werden. Es ist also kein Hexenwerk, sondern ganz einfach dem Melderecht entsprechend abgebildet und dargestellt. Der Punkt zwei betrifft die Entbürokratisierung. Ich denke schon, dass es ganz wichtig ist, dass wir in Bayern mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung proaktiv sind und versuchen, unsere Landesgesetzgebung entsprechend so abzubilden, dass kommunale Unternehmen anders eingestuft und dadurch von Bürokratie entlastet werden können. Frau Feichtmeier – sie ist jetzt gar nicht da, oder? –, Sie haben eben angesprochen, Sie würden das gerne anders gestalten. Ich habe einen kleinen Tipp für Sie: Wenn Sie auf der Bundesebene mit Ihrer Partei darauf Einfluss nehmen würden, dass das EU-Recht in nationales Recht überführt wird, dann hätten Sie die gleiche Idee wie wir und könnten die Unternehmen in Bayern unterstützen. Das Dritte ist eine EU-Vorgabe, die gegeben war. Wir mussten das EU-Recht bzw. die EU-Forderung in unserem Beihilferecht entsprechend übernehmen. Das haben wir mit diesem Änderungsantrag abgebildet und sind damit an der Stelle wieder auf Kurs. Insofern bitte ich darum, dass Sie dem Gesetzentwurf zustimmen, ebenso den beiden Änderungsanträgen. (Beifall bei der CSU)

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