Christiane Feichtmeier
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bayern ist eine unglaublich vielseitige Urlaubsregion, in der garantiert für alle Menschen die richtige Attraktivität dabei ist, sei es Entspannung am See, eine Wanderung in den Bergen, eine Fahrradtour, Skifahren oder ein Citytrip nach München. Viele Menschen machen deshalb auch gerne Urlaub in Bayern. Unsere bayerischen Kurorte stehen für Gesundheit und Erholung. Dafür investieren die Kommunen viel Geld: für den Erhalt der historischen Bauten, Kurparks, Heilbäder und Thermen. Für die Bereitstellung dieser Einrichtungen zu Erholungs- und Kurzwecken erheben sie eben die sogenannte Kurtaxe. Deshalb ist es richtig, wie wir es bereits im Innenausschuss befürwortet haben, dass auch Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland und einen Zweitwohnsitz in einer der betroffenen Kommunen haben, nicht mehr von der Beitragspflicht befreit sind. Diese Anpassung begrüßen auch die kommunalen Spitzenverbände. So richtig diese Änderung auch ist, so sehr vermissen wir doch ein touristisches Gesamtkonzept in Bayern. Für uns ist es nach wie vor ein Fehler, hier zwar immer die kommunale Selbstverwaltung hochzuhalten, aber dann unseren Kommunen zu verbieten, eine Bettensteuer zu erheben. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Weil die armen Münchner zu wenig Geld haben! Oje! Eine Runde Mitleid für die Landeshauptstadt! – Heiterkeit des Ab- geordneten Martin Wagle (CSU)) Dieses Verbot im Kommunalabgabengesetz sollten wir schleunigst zurücknehmen. Das ist einfach die Entscheidung unserer Gemeinden, ob sie eine Bettensteuer einführen wollen. Ein weiterer wichtiger Punkt im Gesetzentwurf ist die Anpassung der Gemeinde-, Landkreis- und Bezirksordnung im Hinblick auf die Anforderungen der Jahresabschlussprüfungen bei kommunalen Beteiligungen. Sie werden privaten Unternehmen nun weitgehend gleichgestellt. Auch die kommunalen Krankenhäuser werden entlastet. Nach der jetzt endlich beschlossenen Krankenhausreform ist das ein weiterer wichtiger Schritt; denn diese Anpassung wird endlich den Aufwand insbesondere für unsere kommunalen Unternehmen bei der Jahresabschlussprüfung deutlich reduzieren und damit auch die Kosten für die Abschlussprüfung verringern. Die SPD steht für starke Kommunalunternehmen; denn Daseinsvorsorge gehört in die öffentliche Hand. Deshalb stimmen wir auch diesem Antrag zu, der unseren Stadtwerken das Leben etwas leichter macht. Zuletzt komme ich zu unserem Trittbrettfahrer, der Ausgleichsabgabe für Spielbanken. Sie ist nun einmal notwendig, weil wir nach europäischem Recht wegen eines möglichen Nachteils für Spielhallenbetreiber dazu verpflichtet wurden. Das Finanzministerium spricht zwar von Realsatire, weil jetzt halt staatliche Spielbanken dem Staat eine Ausgleichsprämie zahlen. Im Ergebnis ist das also ein Nullsummenspiel, aber gut. Das ist dann wohl eher eine Frage an unseren Bürokratieabbaubeauftragten Herrn Nussel. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Ergebnis stimmen wir dem Gesetzentwurf zu, auch wenn wir sagen: Es ist noch Luft nach oben; aber die Richtung stimmt. (Beifall bei der SPD)
