Sandro Kirchner
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen über die Feuerwehr. Eine Zahl – sie wurde schon genannt – ist besonders beeindruckend: Wir haben in den Freiwilligen Feuerwehren in Bayern 320.000 Kameradinnen und Kameraden. Es ist sehr wichtig, dass wir uns vor Augen führen, wie beeindruckend diese Zahl ist. Wichtig ist auch die Feststellung, die damit verbunden ist: Diese Menschen tragen Sorge dafür, dass wir in Bayern sicher leben können. An dieser Stelle geht unser großes Dankeschön – ich denke, da spreche ich für Sie alle mit – an die Kameradinnen und Kameraden, dass sie sich zur Verfügung stellen und dabei sind. – Sie dürfen auch klatschen. (Allgemeiner Beifall) Ich denke auch, wir sind fraktionsübergreifend einer Meinung, dass die Rahmenbedingungen für diesen Dienst stimmen müssen. Auf der einen Seite geht es um klare rechtliche Rahmenbedingungen, auf der anderen Seite aber vor allem um die Sachausstattung, über die wir heute hier diskutieren und weiterhin sprechen werden. Ich denke schon, dass ich an dieser Stelle feststellen darf – auch Holger Dremel hat es bereits gesagt –: Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Kommunen ausreichend, ja sogar sehr ordentlich. Das zeigt auch ein Vergleich mit anderen Bundesländern. Vor Kurzem haben wir den kommunalen Finanzausgleich verabschiedet, einen Rekordausgleich mit einem Volumen von 12 Milliarden Euro. Das sind Gelder, die zum überwiegenden Teil nicht zweckgebunden sind und deshalb auch für die eine oder andere Pflichtaufgabe, die eine Kommune hat, eingesetzt werden können. Man sieht ganz klar: Es ist schon so – – (Zuruf von den GRÜNEN) – Sie hat niemand gefragt. – Es ist so, dass das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer zweckgebunden in das Feuerwehrwesen investiert bzw. dorthin weitergegeben werden soll. Das macht der Freistaat Bayern. Er gibt einen Anteil an die Kommunen weiter, um sie zu unterstützen, damit sie ihren Pflichtaufgaben bei dem abwehrenden Brandschutz und der technischen Hilfeleistung nachkommen können. Ein bisschen schmunzeln muss ich schon, dass Sie diesen Antrag für die heutige Sitzung gestellt haben, Herr Siekmann. Fakt ist, dass wir im Monat November sind. Die aktuellen Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien laufen zum 31. Dezember 2024 aus. Wenn Sie jetzt mit diesen Ideen kommen, könnten wir sagen: Sie kommen ein bisschen spät, weil insoweit der Drops schon gelutscht ist. Die Vorbereitungen für die neue Richtlinie haben längst begonnen; entsprechende Vorschläge sind im Rahmen des laufenden Austausches eingebracht worden. Wir sind vorhin so nett aufgefordert worden, intensiv mit den Verbänden und einzelnen Feuerwehren zu sprechen bzw. die Beteiligten einzubinden. Genau das passiert doch, wenn eine neue Zuwendungsrichtlinie erstellt wird. Man bindet die kommunalen Spitzenverbände sowie den Landesfeuerwehrverband und alle sonstigen Interessenträger der Feuerwehren eng ein und versucht, gemeinsam sinnvolle, aber vor allem machbare Lösungen zu finden. Insofern muss ich schon schmunzeln, Herr Siekmann; denn Sie sind ja auch im Feuerwehrbereich unterwegs. Sie haben die Kernthemen, die zur Diskussion standen, aufgegriffen – besser: abgegriffen – und sie im Rahmen Ihres heutigen Antrags noch einmal eingebracht. Sie versuchen, bestimmte Erkenntnisse als völlig neu zu verkaufen. Das ist nicht der Fall, Herr Siekmann. (Zuruf des Abgeordneten Florian Siekmann (GRÜNE)) Ich will die Punkte nicht wiederholen; einige Kolleginnen und Kollegen haben schon angesprochen, worum es geht. Laut Antrag sollen für die Generalsanierung von Feuerwehrhäusern dieselben Festbeträge wie für den Neubau gelten. Frau Feichtmeier ist darauf eingegangen, dass bei einer Sanierung auch die Einrichtung von eigenen Sanitärräumen für Frauen gefördert werden soll. Die Erhöhung der Festbeträge lehnen wir aber ab, weil wir nicht erst heute reagieren, sondern schon in der Vergangenheit reagiert haben. Bereits zum 1. Juli 2023 haben wir auf die Preissteigerungen und die sonstigen finanziellen Herausforderungen der Kommunen reagiert und genau diesen Bereich entsprechend angepasst, das heißt, Förderansätze erhöht. Wir sind nach Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden und Vertretern aus dem Bereich der Feuerwehr zu der Erkenntnis gekommen, dass es sinnvoll ist, die Mittel, die uns zur Verfügung stehen, auch in andere Bereiche zu investieren. Wir versuchen, die Spielräume, die wir haben, zu nutzen und damit zur weiteren Verbesserung der sachlichen Ausstattung der Feuerwehren sowie zur Erhöhung der Sicherheit der Kameradinnen und Kameraden beizutragen. Bevor ich auf einen großen Wunsch eingehe, der an uns herangetragen worden ist, möchte ich daran erinnern, dass wir drei tolle Feuerwehrschulen haben. Das ist deutschlandweit einzigartig. An dieser Stelle möchte ich eine Anekdote bringen, die ich bei Veranstaltungen zum Thema Feuerwehr immer gern erzähle. Ich hatte das große Vergnügen, bei der Innenministerkonferenz vor zwei Jahren in Würzburg – Bayern hatte den Vorsitz – beim gesellschaftlichen Abend mit am Tisch sitzen zu dürfen. Der damals zuständige Staatssekretär aus Baden-Württemberg, nicht der aus Schleswig-Holstein oder aus dem Saarland, Kollege Klenk, kam an den Tisch der Staatssekretäre. Kollege Grünewald aus Brandenburg saß ebenfalls am Tisch. Ich hoffe, Kollege Klenk verzeiht es mir, wenn ich ihn aus dieser Runde zitiere; er hat ja recht gehabt. Kollege Klenk kam an den Tisch und sagte: Hey, die spinnen, die Bayern! Das musst du gesehen haben! So etwas hast du noch nicht gesehen! Die spinnen! – Darauf fragte der Kollege aus Brandenburg: Was ist denn? Weshalb spinnen die denn? – Kollege Klenk antwortete: Ich komme gerade von der Feuerwehrschule Würzburg. Eine solche Feuerwehrschule hast du noch nicht gesehen. Dann sagte er noch in einem Nebensatz: Die spinnen, die Bayern! Die haben eine solche Feuerwehrschule nicht ein Mal, sondern drei Mal! Das ist ein Indiz dafür – wenn man von außen auf Bayern schaut, sieht man es umso besser –, wie viel wir im Freistaat Bayern in die Ausstattung der Feuerwehren investieren. Genau diesen Weg wollen wir weitergehen, auch in der Fläche. Die Absprache mit den Feuerwehren gilt: Wir versuchen, neue Ausbildungsmöglichkeiten an den Standorten bzw. in den Landkreisen zu schaffen – dazu gehört der Neubau von Übungshäusern –, um die Skills vor Ort entsprechend abbilden und ortsnahe Übungsmöglichkeiten generieren zu können. Ich darf zusammenfassen. Werte Kolleginnen und Kollegen, die neue Zuwendungsrichtlinie ist auf den Weg gebracht und schon geschmiedet worden. Damit wird gesichert, dass die vorhandenen finanziellen Spielräume sinnvoll genutzt werden. Ich denke schon, dass ein gutes Bündel geschnürt worden ist. Zu diesem Ergebnis kommt man, wenn man das Ganze mit etwas Abstand betrachtet. Die Kommunen werden weiterhin unterstützt; die entsprechenden Möglichkeiten werden ausgeschöpft. Wir haben gute Möglichkeiten für die weitere Unterstützung unserer Feuerwehren auf den Weg gebracht. Abschließend möchte ich sagen: Nicht allein das Innenministerium möchte den Erfolg für sich in Anspruch nehmen. Ich möchte ein großes Dankeschön auch an die kommunalen Spitzenverbände und die Interessenvertretungen der Feuerwehren richten, insbesondere dafür, dass sie diesen Prozess intensiv und offen, aber vor allem konstruktiv begleitet haben. Es besteht Konsens, wie wir unsere Feuerwehren weiterentwickeln sollten. Die Belange der Kommunen wollen wir nicht unberücksichtigt lassen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
