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Christiane Feichtmeier

SPD 13.11.2024 Sitzungen 19/33

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Sanierung und der Ausbau kommunaler Feuerwehrhäuser sind ein Dauerthema. Bevor mein Kollege Stefan Schuster aus dem Bayerischen Landtag ausschied, hatte er im Juli 2023 drei Anträge zugunsten der Feuerwehr gestellt, auf die ich gern Bezug nehmen möchte, da das Thema nach wie vor aktuell ist. Ein Antrag enthielt die Forderung, zur Finanzierung von Feuerwehrhäusern zinslose bzw. zinsvergünstigte Darlehen zur Verfügung zu stellen. In einem zweiten Antrag wurde gefordert, die Förderfestbeträge in den Zuwendungsrichtlinien zu erhöhen. Stefan Schuster sagte damals, dieser Antrag sei zwar zum Teil überholt, weil das Innenministerium Ende Juni zum 1. Juli 2023 die Förderfestbeträge erhöht habe. Allerdings seien die Förderfestbeiträge nur für den Neubau von Feuerwehrhäusern verdoppelt worden, während für die Anschaffung von Fahrzeugen und Geräten eine Erhöhung um lediglich 30 % erfolgt sei. Der dritte Antrag erstreckte sich auf die Förderfähigkeit von Sanierungen und die besondere Berücksichtigung von Zusammenschlüssen von örtlichen Feuerwehren. In Gesprächen mit Bürgermeistern und Mitgliedern von Feuerwehren habe ich immer wieder gehört, dass der Neubau von Feuerwehrgerätehäusern gefördert werde, während Sanierungen völlig unberücksichtigt blieben. Daher werde teilweise überlegt, statt ein Feuerwehrgerätehaus zu sanieren einen Neubau zu errichten, um überhaupt eine Förderung zu erhalten. Das ist gerade in der heutigen Zeit aufgrund steigender Baukosten und Grundstückspreise nicht mehr zeitgemäß. Im Jahr 2015 steckte der Landesfeuerwehrverband Bayern viel Geld in seine Kampagne "Frauen zur Feuerwehr!" Ziel war es, die Zahl der Frauen im Feuerwehrdienst zu erhöhen. Leider liegt der Frauenanteil immer noch bei nur 11 %. Mich wundert es nicht: Auch wir Frauen hätten nämlich gern eigene Sanitäreinrichtungen und Umkleiden. Deshalb ist der Antrag der GRÜNEN-Fraktion nur zu begrüßen. Wir stimmen diesem Antrag zu. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

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