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Bernhard Heinisch

FREIE WÄHLER 13.11.2024 Sitzungen 19/33

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum Antrag der GRÜNEN betreffend das Thema "Sanierung und Ausbau kommunaler Feuerwehrhäuser fördern" möchte ich Folgendes sagen: Die finanzielle Unterstützung unserer Freiwilligen Feuerwehren im Freistaat ist selbstverständlich unerlässlich für einen reibungslosen Betrieb, um ein schnelles Ausrücken im Ernstfall sicherzustellen. Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen des Bayerischen Feuerwehrgesetzes die Brandschutzabwehr und die technischen Hilfsdienste in ausreichendem Maße. Maßgebend hierfür sind die Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien, welche in der aktuellen Fassung enden, jedoch darüber hinaus verlängert und dabei zielgerichtet überarbeitet und aktualisiert werden sollen. Die neue Fassung wurde bereits an das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat und den Obersten Rechnungshof zur Abstimmung übermittelt. Nach Vorliegen der Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat wird noch eine Anhörung der Verbände erfolgen. Für die im Rahmen der Überarbeitung bereits aufgegriffenen Verbesserungen in den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien rechnen wir in Summe mit einem jährlichen Mehrbetrag im zweistelligen Millionenbereich. Die Anliegen des Antrags der Opposition sind im Rahmen der aktuellen Überarbeitung ohnehin bereits vorgesehen und damit hinfällig. Als neuer Fördertatbestand wird die Generalsanierung von Feuerwehrhäusern in die Richtlinien aufgenommen. Hier beläuft sich der geschätzte Kostenbetrag auf etwa 9 Millionen Euro jährlich. Als neuer Fördertatbestand wird erstmalig die Schaffung von geschlechtergetrennten Sanitärräumen, WC-Anlagen, Waschbecken und Duschen in den bestehenden Feuerwehrhäusern aufgenommen. Der Kostenbedarf hierfür liegt geschätzt bei jährlich 1 Million Euro. Der Freistaat Bayern schafft jedoch nicht nur die notwendigen Rahmenbedingungen, um bestehende kommunale Feuerwehrhäuser zu erhalten und zu sanieren, sondern setzt darüber hinaus noch Anreize, in den Neubau von Einrichtungen zu investieren. Als neuer Fördertatbestand ist der Neubau von Übungshäusern für die Ausbildung vorgesehen, um auch ortsnah Übungsmöglichkeiten zu eröffnen. Darüber hinaus soll es nicht nur beim Neubau eines Feuerwehrhauses oder der Zusammenlegung mehrerer gemeindlicher Feuerwehren einen Förderbonus geben, sondern auch zusätzliche Förderanreize bei interkommunaler Zusammenarbeit. Erst im vergangenen Jahr wurden von der Staatsregierung für unsere Blaulichtorganisationen erhebliche Verbesserungen beschlossen. Aufgrund der Verdoppelung der Festbeträge für die Feuerwehrhausförderung und der Anhebung der Festbeträge für Fahrzeuge und Geräte um 30 % kommt eine erneute pauschale Erhöhung der Förderfestbeträge nicht in Betracht. Aufgrund dieser Neuregelung sind jährliche Mehrausgaben von mehr als 20 Millionen Euro zu erwarten. In den letzten Jahren, von 2020 bis 2023, wurden 185 Millionen Euro Feuerwehrförderung an die Kommunen ausbezahlt. Zusammen mit den beabsichtigten weiteren Verbesserungen in den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien gibt es im Rahmen der Feuerschutzsteuer sehr gute finanzielle Spielräume. Die Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER steht für die Kommunen ein und wird sich mit Maß und Ziel dafür einsetzen, die örtlichen Versorgungsstrukturen zu stärken und auszubauen. Sollte sich bei unseren Feuerwehren in der Praxis dennoch eine Finanzierungslücke abzeichnen, so werden wir von den FREIEN WÄHLERN die Ersten sein, die entsprechende Forderungen formulieren und sich entsprechend einsetzen werden. Leider müssen wir alle – Bund, Länder und Kommunen – aktuell den Gürtel enger schnallen. Alles andere wäre unseriös und ginge allein zulasten der kommenden Generationen. In Zeiten konjunkturell bedingt sinkendenden Steueraufkommens und knapp bemessener Haushalte sind willkürliche Förderprogramme und Steuergeschenke nach dem Gießkannenprinzip absolut fehl am Platz. Folgerichtig werden wir den Antrag der GRÜNEN nicht unterstützen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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