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Toni Schuberl

GRÜNE 13.11.2024 Sitzungen 19/33

Herr Staatsminister, ich möchte ganz konkret zu unserem Antrag Folgendes sagen: Es geht um eine Ausweitung bestimmter Kontrollen und um die Aufarbeitung in anderen JVAs. Wir sind uns einig, dass das Ministerium wahrscheinlich durch die JVA Augsburg-Gablingen getäuscht werden konnte. Wie können Sie sicher sein, dass das Ministerium nicht auch durch andere JVAs getäuscht werden konnte? Wir wissen, dass das Ministerium nicht ausreichend reagiert hat auf eine ganz konkrete Beschwerde einer Anstaltsärztin. Wie können Sie sicher sein, dass das Ministerium bei anderen konkreten Beschwerden ausreichend reagiert hat? Wir wissen, dass die Staatsanwaltschaft, obwohl es sich um eine sehr konkrete E-Mail gehandelt hat, noch nicht einmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Wie können Sie sicher sein, dass das bei anderen Beschwerden aus anderen JVAs nicht auch so passiert ist? Wie überprüfen Sie denn nach diesen Erfahrungen die anderen bayerischen Justizvollzugsanstalten? Können Sie garantieren, dass es in anderen JVAs wie beispielsweise Kaisheim zu keinen Misshandlungen gekommen ist? Staatsminister Georg Eisenreich (Justiz): Bei unserer Aufarbeitung prüfen wir sowohl die JVA Augsburg-Gablingen als auch die JVA Kaisheim. Wir haben beide JVAs im Blick. Man muss aber auch sagen, dass die Situation, wie sie sich in der JVA Augsburg-Gablingen darstellt, eine absolute Sondersituation ist. Die Tatsache, dass sich eine Anstaltsärztin an uns gewandt hat, die Zahl der Beschuldigten und die Massivität der Vorwürfe finden nichts Vergleichbares in ganz Bayern. Was wir in Bezug auf die neuen Kontrollinstrumente machen, das gilt für alle. Wir haben schon vor zwei Wochen damit angefangen, ab sofort bayernweit alle Beschwerden statistisch zu erfassen und zu kategorisieren. Das Software-System "IT-Vollzug", welches bayernweit genutzt wird, wird weiterentwickelt um zusätzliche Pflichtfelder. Wir werden das in ein bayernweites Monitoring einbauen. Wir werden darüber reden müssen, dass wir die Ergebnisse des Monitorings von jeder Anstalt an die Anstaltsbeiräte schicken und ihnen zur Verfügung stellen werden. Wir lernen aus den Vorfällen in Gablingen, was ehrlicherweise sehr, sehr schmerzhaft ist. Aber die Maßnahmen, die wir treffen, abgesehen von den Sofortmaßnahmen für die JVA Augsburg-Gablingen, und die Instrumente, die wir einführen, stehen dann wirklich bayernweit zur Verfügung. So können wir dann eine Gesamtschau bilden, nicht nur über einzelne besondere Hinweise wie diese E-Mail, sondern auch über die Summe verschiedener Hinweise. So ist eine Gesamtschau möglich. Davon profitiert dann natürlich der Justizvollzug insgesamt in Bayern. Die Kommission, die von mir eingesetzt werden wird, wird einheitliche Leitlinien nicht für Gablingen, sondern für die bgHs in ganz Bayern entwickeln. Zum Thema der Berichtspflichten: Zwei Verschärfungen habe ich schon angesprochen, eine sehr harte für Gablingen und eine für alle. Diese kommen noch einmal auf den Prüfstand. Ich gehe davon aus, dass wir zum Ergebnis kommen, für die Berichtspflichten über die bgHs in Bayern generell die Abstände verkürzen. Den Richtervorbehalt muss man auch mit den Praktikern diskutieren. Ich habe die Anstaltsleiter schon vor eineinhalb Wochen in einer großen Videokonferenz gesprochen, und wir haben schon angefangen zu diskutieren. Ich habe große Sympathie dafür, übrigens auch um die Anstaltsleiter zu schützen, dass wir für längere Unterbringungen einen Richtervorbehalt gesetzlich regeln, damit ein Externer auf diese Fälle blickt. Das wäre auch eine Änderung, die den gesamten Justizvollzug in Bayern betrifft. Was in Gablingen passiert ist, ist auch für uns schmerzhaft. Wir klären auf, wir ziehen Konsequenzen und wir bauen Kontrollinstrumente und neue Informationswege, die wirklich für alle Anstaltsbeiräte, für alle Anstalten, für den gesamten Vollzug gelten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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