Horst Arnold
Herr Kollege Bausback, ich nehme zur Kenntnis, dass in diesem Zusammenhang Haltung eingefordert worden ist. Sie haben hinzugefügt, dass diese auch entsprechende Verantwortung nach sich ziehen müsse. Ich stimme Ihnen insoweit voll zu. Gleichwohl ist es so, dass die bayerische Bezahlkarte zumindest in zwei Fällen von einem bayerischen Sozialgericht, nämlich vom Sozialgericht Nürnberg, als rechtswidrig erkannt worden ist. Die Stadt Schwabach ist angewiesen worden, zumindest in diesen Einzelfällen die Bezahlkarte nicht einzusetzen. Wenn Sie Haltung bewahren und Verantwortung zeigen wollen, dann nehmen Sie bitte dieses Urteil zur Kenntnis. Wir wollen gemeinsam daran arbeiten, die festgestellten Mängel auszuräumen. Behaupten Sie aber nicht, dass in diesem Zusammenhang in Bayern alles in Ordnung gehe, wenn bayerische Gerichte die angewandte Methode beanstandet haben. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
