Richard Graupner
Herr Vizepräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Den bayerischen Kommunen steht das Wasser bis zum Hals. Die finanziellen Defizite der Bezirke, Landkreise, Städte und Gemeinden sind auf über 5 Milliarden Euro angeschwollen. Die Lage ist sehr ernst. "Wir stehen vor dem Ende der kommunalen Selbstverwaltung." – So lässt sich der Präsident des Bayerischen Landkreistages im Bayerischen Rundfunk zitieren. Dann werden im regierungstreuen Staatsfunk allerlei Ursachen für die dramatisch erhöhten Kosten genannt, wie etwa Krankenhäuser, Nahverkehr und Personal. Sicher trägt das alles auch mit zum finanziellen Ausbluten unserer Kommunen bei. Aber dann steht wieder einmal der ungenannte rosa Elefant im Raum; mein Kollege Baumann hat es vorhin schon angesprochen. Der Freistaat hat in den letzten sechs Jahren 15 Milliarden Euro für die Betreuung, Unterbringung, Versorgung und Verpflegung von Asylbewerbern zum Fenster hinausgeworfen. Was hätte man auch nur mit einem Teil dieses Geldes alles im Hinblick auf die vorhin genannten Krankenhäuser, den Nahverkehr und das Personal anfangen können? Unsere Kommunen sind mit dieser für sie unlösbaren Mammutaufgabe heillos überfordert. Zahllose Hilferufe kommunaler Entscheidungsträger schallten ungehört durchs Land, Brandbriefe wurden geschrieben und sind verpufft. Es ist bei der Asylproblematik doch nicht anders als bei anderen Themenbereichen auch: Der Fisch stinkt vom Kopfe her. (Beifall bei der AfD) Solange eine abgehobene Altparteienkaste in Berlin und auch München nicht willens und nicht in der Lage ist, die illegale Massenzuwanderung zu beenden, solange kann es auch keine für alle Kommunen dauerhaft zufriedenstellende Lösung geben. Auch wenn es zuletzt inzwischen einige Beispiele von tapferem Widerstandsgeist gibt, wie zuletzt beim unbeugsamen Ersten Bürgermeister von Bad Griesbach, (Toni Schuberl (GRÜNE): Er hat sich dafür entschuldigt!) bisher sind den Kommunen gegen Zwangszuweisungen von Migranten juristisch die Hände gebunden. Sie sind bei der Frage der Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern zu reinen Befehlsempfängern des Willens der großen Politik auf Bundes- und Landesebene degradiert. Darum hält es die bayerische AfD-Fraktion geradewegs für eine demokratische Pflicht, unseren Kommunen in der jetzigen dramatischen Situation ein Instrument an die Hand zu geben, um sich in Zeiten höchster Not wirksam wehren zu können. Unser Gesetzentwurf ist diesbezüglich ein Segen. (Martin Wagle (CSU): Oje!) Er gesteht überforderten Kommunen endlich ein Widerstandsrecht gegen den Zuweisungszentralismus von Asylanten zu. Falls man sich da um den Verbleib der gegebenenfalls abgewiesenen Migranten sorgt – wie vorhin Kollege Straub –, dann ist das doch überhaupt kein Problem: Noch immer gibt es genügend sichere Häfen in Bayern, welche scheinbar so viel Platz haben, dass sie diese Leute sicherlich mit offenen Armen als wahre Geschenke der Vielfalt und Buntheit freudig bei sich aufnehmen werden. (Beifall bei der AfD) All jenen Kommunen aber, die mit räumlichen, finanziellen oder auch weltfremden ideologischen Ressourcen nicht so üppig ausgestattet sind – das dürfte die überwältigende Mehrheit sein –, verhilft unser Gesetzentwurf wieder zur Ausübung ihres verfassungsmäßig garantierten Selbstverwaltungsrechts und im Übrigen auch zur Verabschiedung verfassungskonformer Haushalte. Es kann und darf nicht sein, dass die Kommunen inzwischen selbst Pflichtaufgaben nicht mehr durchführen können, alle abgelehnten und sogar schwer kriminellen Asylbewerber aber durchfüttern müssen. Es kann und darf nicht sein, dass Asylgewinnler Immobilien zu astronomischen Preisen vermieten, (Widerspruch der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE)) um immer neue Migrantenmassen unterzubringen, und auf der anderen Seite unsere bayerischen Familien keinen bezahlbaren Wohnraum mehr bekommen. (Beifall bei der AfD) Es kann und darf nicht sein, dass wir Abermillionen Euro für sogenannte minderjährige begleitete Flüchtlinge ausgeben, während die Söder-Regierung das Familien- und Kitageld für unsere Kinder halbiert. (Beifall bei der AfD) Wer die Rückkehr zu den Grundsätzen unserer Verfassung will, wer ein wirkliches Interesse an der Entlastung unserer Kommunen und unserer Bürger hat und wer einen wirklichen Beitrag zum Umlenken in der Asyl- und Migrationspolitik befürwortet, muss unserem Gesetzentwurf zustimmen. (Beifall bei der AfD)
