Anton Rittel
Bei der Einführung des Krippengeldes lag es dem Gesetzgeber am Herzen, die Verfahren so unbürokratisch wie möglich zu gestalten. Darum wurde das sogenannte Erklärungsprinzip eingeführt: Die Antragsteller machen eine Einkommensprognose für den Bewilligungszeitraum, und die Verwaltung verlässt sich im ersten Schritt auf die Angaben der Eltern. Ergänzend dazu gibt es eine stichprobenartige Überprüfung nach Abschluss des Bewilligungszeitraums, um die rechtmäßige Auszahlung zu gewährleisten. In der Praxis hat sich jedoch leider gezeigt, dass das Verfahren mit drei Verfahrensschritten – der Antragsstellung, der verpflichtenden erneuten Erklärung und der Stichprobe – Eltern einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand abverlangt. Vor allem die erneute Erklärung hat sich als aufwendig und wenig effektiv erwiesen. Viele Eltern warten zu deren Zeitpunkt immer noch auf ihren Steuerbescheid, sodass ihnen die präzise Angabe ihres Einkommens erschwert ist. Der neue Gesetzentwurf sieht deshalb vor, die verpflichtende erneute Erklärung zu streichen. Damit wird das Verfahren erheblich vereinfacht. Eltern, bei denen sich keine wesentlichen Änderungen der Einkommenssituation ergeben haben, müssen keine zusätzliche Erklärung abgeben. So werden rund 25.000 Familien in Bayern jährlich entlastet. Die stichprobenartige Überprüfung wird hingegen beibehalten, um eine hinreichende Kontrolle sicherzustellen. Die geplante Änderung des BayKiBiG ist also kein Zufall, sondern das Ergebnis genauer Beobachtungen und einer Evaluierung der bisherigen Praxis. Die Rückmeldung des Zentrums Bayern Familie und Soziales und die Erfahrungen der letzten vier Jahre zeigen, dass die Dreistufigkeit des Verfahrens überarbeitet werden muss. Der Gesetzgeber war bei Einführung des Krippengeldes davon ausgegangen, dass bei den meisten Eltern zum Zeitpunkt der erneuten Erklärung ein Steuerbescheid vorliegt, den sie für die Angabe der Einkommenshöhe nutzen können. Tatsächlich ist das jedoch nicht der Fall, und Eltern bleibt nur die Möglichkeit, Schätzungen abzugeben – ein zusätzlicher unnötiger Aufwand. Bei dieser Gesetzesänderung gehen wir einen weiteren Schritt hin zu einem bürgernahen Bayern, der Familien und Verwaltungsprozesse gleichermaßen entlastet. Mit der Abschaffung der erneuten Erklärung und der gleichzeitigen Beibehaltung der Stichprobe entlasten wir die Verwaltung und schaffen im Verfahren höhere Transparenz und Effizienz. Ich bin davon überzeugt, dass dieser Schritt zu einer spürbaren Entlastung von Familien führt. Wie ich eingangs schon gesagt habe: Wenn wir sparen müssen, dann müssen wir das Geld effizienter einsetzen. Das machen wir hiermit. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte um Unterstützung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
