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Anton Rittel

FREIE WÄHLER 13.11.2024 Sitzungen 19/33

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Damen und Herren! Ich glaube, wir haben nicht in Bayern eine Krise, sondern die Krise ist momentan in Berlin. Das ist eine Feststellung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Wie meine Vorredner schon gesagt haben: Wir nehmen den Familien nichts weg, sondern es wird nur umgeschichtet. (Kerstin Celina (GRÜNE): Wenn ich es nicht mehr im Geldbeutel habe, ist es weg! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Langsam, langsam!) Ich bin auch der Meinung: Wenn wir schon zu wenig Geld haben, dann müssen wir unser vorhandenes Geld effektiver einsetzen und dürfen es nicht nur mit der Gießkanne verteilen. Wir müssen es auch sozial gerecht verteilen. Ich muss ganz klar sagen: Das, was wir hier machen, ist eine sozial gerechte Aufteilung, eine sozial gerechtere Aufteilung von Sozialleistungen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Die geplante Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung von Familien und zur Entbürokratisierung der Verwaltung. Ich muss zunächst betonen: Bürokratie ist keineswegs per se negativ, im Gegenteil: Sie ist ein unverzichtbares Werkzeug zur Organisation unseres Zusammenlebens. Sie gewährleistet Rechtssicherheit, schützt den Wettbewerb und macht Planbarkeit möglich. Wie wir alle wissen, kann sie aber auch ausufern, insbesondere dann, wenn Prozesse komplex werden und ihren Zweck verfehlen. Ein besonders wichtiger Bereich, in dem wir diesen bürokratischen Aufwand verringern wollen, ist die frühkindliche Förderung und Betreuung. In Bayern haben Kinder ab dem ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung und Betreuung – sei es in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Dieser Anspruch soll allen Kindern eine gleiche Chance auf Bildung und soziale Teilhabe ermöglichen und damit auch den Eltern Freiräume schaffen, ihre beruflichen und familiären Aufgaben zu vereinbaren. Um Familien bei den oft erheblichen Kosten der Kinderbetreuung zu entlasten, hat der Freistaat Bayern zum 1. Januar 2020 das Bayerische Krippengeld eingeführt. Dieses Krippengeld ergänzt den Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit und soll gezielt finanzielle Hürden bei der Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung abbauen. Es richtet sich an Eltern im unteren und mittleren Einkommensbereich, sodass die Auszahlung einkommensabhängig ist. Seit Einführung der Leistung haben bereits über 150.000 Kinder und deren Eltern vom Krippengeld profitiert; bislang wurden 200 Millionen Euro ausbezahlt. Das zeigt, wie wichtig diese Unterstützung ist und wie viele Familien darauf angewiesen sind. Es werden also die Familien unterstützt, die es nötig haben. (Johannes Becher (GRÜNE): Aber das fällt jetzt weg!)

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