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Melanie Huml

CSU 13.11.2024 Sitzungen 19/33

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ja schon einiges gehört. Ich kann Ihnen sagen, liebe Vorrednerin: Die Wahlfreiheit ist sowohl mir persönlich als auch uns als CSU-Fraktion enorm wichtig. Familien sollen Wahlfreiheit haben. Damit sie diese Freiheit, das heißt, eine echte Wahlmöglichkeit haben, muss es aber ausreichend Betreuungsangebote geben. Dafür stehen wir als CSU: für die Wahlfreiheit unserer Familien. Dieser Punkt ist uns entscheidend wichtig. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Damit die Eltern Wahlfreiheit bzw. eine Wahlmöglichkeit haben, ist das, was wir vorhin von Ministerin Ulrike Scharf gehört haben, so wichtig: Wir brauchen in Bayern ausreichend Plätze, ausreichend Personal und eine entsprechende Qualität in den Kindertagesstätten, damit die Eltern Vertrauen in die Betreuungsangebote haben können. Es ist notwendig, im Zusammenhang mit dem Haushalt zu überlegen: Wie ist es am besten? – Deswegen ist in der Haushaltsklausurtagung vom Kabinett entschieden worden, mehr Geld in die Strukturen zu geben. Aber das Geld bleibt ja für die Familien erhalten. Es wird nicht weggenommen, das heißt, es wird nicht gekürzt, sondern man kommt dem Wunsch der Familien nach Betreuungsplätzen bzw. nach mehr Möglichkeiten nach und lässt mehr Geld in die Strukturen fließen. Das Geld bleibt für die Familien insgesamt erhalten. Das möchte ich an dieser Stelle ganz klar betonen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Bayern ist und bleibt Familienland! Das ist ganz klar. Die Wahlfreiheit für die Familien ist für uns wirklich entscheidend. Meine beiden Söhne waren in einer Kinderkrippe. Ich kann Ihnen sagen – ich wage es zu behaupten –, dass es in unserer Familie eine sehr starke Bindung gibt, auch wenn die Kinder ab dem ersten Lebensjahr entsprechend betreut wurden. Wenn wir es aber nicht nur mit der Wahlfreiheit der Familien, sondern auch mit der Entbürokratisierung ernst meinen – darum geht es in dem heute vorliegenden Gesetzentwurf –, dann müssen wir, wenn die Verwaltung uns sagt, dass das bisherige Verfahren zu kompliziert bzw. zu komplex sei, Änderungen vornehmen, und das tun wir. Es ist nämlich so, dass das Vorhaben, Bürokratie abzubauen, für uns nicht nur eine Floskel ist, sondern von uns in die Tat umgesetzt wird. Wir haben mit Walter Nussel jemanden, der sich seit vielen Jahren intensiv dafür einsetzt. Wir wollen eine praxistaugliche Regelung sowie eine schlanke Verwaltung und schlanke Verfahren haben. Der heute vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes ist genau hierfür ein gutes Beispiel; denn bisher haben wir beim Krippengeldverfahren drei Stufen. Man muss sich schon überlegen, ob es wirklich alle drei braucht. Nachdem wir es uns genau angeschaut haben, sind wir der Meinung – deswegen dieser Gesetzentwurf –: Auf die zweite Stufe kann verzichtet werden. Das ist ein Beitrag dazu, die Verwaltung und die Familien zu entlasten. Wie ist das Verfahren zum Bayerischen Krippengeld bisher ausgestaltet? – Auf der ersten Stufe müssen die Eltern einen Antrag ausfüllen. Zuständig für die Bearbeitung ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales; in jedem Regierungsbezirk befindet sich eine Regionalstelle. Der Antrag kann auch online gestellt werden. Diese Möglichkeit wird gut genutzt. Ich denke, mit der Onlinequote von zwei Dritteln kann man recht zufrieden sein. Das läuft also gut. Dann aber kommt es zur zweiten Stufe. Das ist die Stufe, die wir mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf abschaffen – zu Recht. Auf der zweiten Stufe müssen die Eltern, nachdem sie das Geld schon erhalten haben, noch einmal einen Antrag ausfüllen, in dem sie quasi bestätigen: Alles, was wir bei der ersten Antragstellung angegeben haben, ist immer noch richtig. Auf diese Bestätigung können wir im Grunde genommen verzichten; denn die auf der zweiten Stufe gemachten Angaben – die Eltern müssen also noch einmal ein Formular ausfüllen – müssen wiederum von Mitarbeitern des Zentrums Bayern Familie und Soziales durchgeschaut werden. Das ist ein bürokratischer Schritt, den wir nach unserer Ansicht nicht brauchen. Die dritte Stufe, auf der es um stichprobenartige Prüfungen geht, ist sinnig. Im Rahmen dieser Prüfung wird geschaut, ob alles richtig ausgefüllt worden ist. Wir haben es schon von der Ministerin gehört: Man hat festgestellt, dass 4 % der Erklärungen fehlerhaft waren. Angesichts von nur 4 % muss man sich schon überlegen, ob ein solcher Verwaltungsaufwand notwendig ist. Von daher ist das in meinen Augen der richtige Schritt. Ich kann es noch mal sagen: Wir stehen zum Familienland Bayern. Wir kürzen nicht im Bereich der Familien, sondern das Geld wird anders investiert: mehr in die Strukturen, wie es eben auch von den Familien gewünscht wird, dass hier entsprechend mehr Plätze da sind, dass die Qualität steigt, dass mehr Personal da sein kann. Gleichzeitig ist es eben so, dass wir hier in dem Bereich, wo Bürokratie zu viel ist, die Familien auch entlasten wollen. Das tun wir mit unserem Gesetzentwurf heute. Dafür bitte ich um Zustimmung. Wahlfreiheit heißt, wir brauchen Möglichkeiten. Wahlfreiheit heißt eben nicht, nur Einseitigkeit Richtung "Kinder nur zu Hause". Wahlfreiheit hat zwei oder gar noch mehr Wege. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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