Horst Arnold
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag kommt so daher, als ob eine Strafverschärfung die Lösung eines Problems ist, das wesentlich tiefer rührt; aber ich sage Ihnen in aller Sachlichkeit einmal eines: Als Rechtsanwender bringt uns dieser Antrag gar nichts; denn Personen des politischen Lebens sind alle, die sich dauerhaft oder auf kurze Zeit in die Diskussion einbringen, sodass wir in dem Zusammenhang gar nichts damit erreichen, außer dass Sie Ihr Thema möglicherweise so unbestimmt und inkompetent abgreifen, wie das bei Ihnen eigentlich Gepflogenheit ist. Ich kann nichts damit anfangen, wenn ein Anschlag verübt oder eine Person des öffentlichen Lebens beleidigt oder verletzt wird, weil ich nicht weiß, welches Motiv dahintersteht. Im Prinzip sind wir ein demokratischer Rechtsstaat: Wir wollen, dass sich jeder am politischen Leben beteiligt, und damit wäre das eine Strafverschärfung, die ins Nichts geht. Deswegen ist es, ganz klar zu markieren, blanker Populismus, der nichts an den Ursachen macht, sondern die Folgen herausstellt, um sich als Law-and-Order-Politikerin oder -Politiker darzustellen, aber nichts konkret dazu beiträgt, eine Lösung herbeizuführen. (Beifall bei der SPD) Ein weiterer Aspekt ist, dass sich nach dem Anschlag die Innenministerkonferenz im Mai zusammengesetzt hat und insoweit auch klar war: Alle Justizminister in diesem Land bemühen sich darum, sinnvolle Strafverschärfungen bundesweit zu thematisieren und abzustimmen. Das geht nicht einfach dadurch, indem man den Strafrahmen erhöht, sondern indem man die Bestimmtheit von Verhaltensweisen so genau konkretisiert, dass diejenigen, die sich danebenbenehmen, die sich strafrechtlich relevant verhalten, haftbar gemacht werden. Das kann man über Ihren Antrag nicht sagen. (Beifall bei der SPD) Weil wir, leider Gottes, in der Politik leider allzu häufig einem gewissen Reflexaktionismus unterliegen, sage ich Ihnen eines: Sie glauben, mit der Erhöhung des Strafrahmens abschreckende Wirkung zu erzielen. Das ist schon lange verfehlt. Das ist eine Politik von vorvorgestern, von Ihnen, von der AfD. Wir lehnen den Antrag ab, weil wir eine moderne, flexible, atmende Rechtspolitik machen wollen, bei der alle notwendigen Belange zur Sprache kommen. Notfalls muss auch die Anwendung des jetzigen Gesetzes durch die jeweiligen Verwaltungen gesichert sein. Daran müssen wir arbeiten. Das ist eine Sache, die der bayerische Staatshaushalt machen kann. Wir sind in einigen Bereichen weit voran: Wir haben bei der Staatsanwaltschaft entsprechende Stellen geschaffen; aber das heißt doch noch lange nicht, dass man deswegen den Strafrahmen in dieser Art und Weise verschärfen muss. Wir lehnen das ab. (Beifall bei der SPD)
