Martin Scharf
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, Kolleginnen und Kollegen! Bei mir wird es ein bisschen ruhiger. Die AfD fordert mit ihrem Antrag eine Verschärfung des Strafrechts, um politische Akteure und ihre Wahlhelfer besser zu schützen. Es wird argumentiert, dass Angriffe auf politische Personen und deren Unterstützer zugenommen haben und ein besonderer Schutz notwendig sei. Dabei wird im Antrag insbesondere auf Angriffe auf AfD-Politiker verwiesen und gefordert, dass politische Personen ähnlich wie in den Paragrafen 114 und 115 des Strafgesetzbuches genannte Berufsgruppen unter besonderen Schutz gestellt werden sollen. Dieser Antrag ist jedoch aus mehreren Gründen abzulehnen. Zwar ist die Zunahme an Angriffen auf politisch aktive Personen besorgniserregend, doch unser Strafrecht bietet bereits jetzt ausreichende Mittel, um solche Taten zu ahnden und zu verfolgen. Angriffe auf Politiker und auch auf die Wahlplakate sind bereits strafbar, und die Bayerische Staatsregierung hat zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um politisch Engagierte besser zu schützen. Martin Stock hat es erwähnt. Die Verschärfung bei der Strafzumessung gemäß § 46 StGB ist ein wichtiger Schritt. Das, was die AfD hier fordert, führt jedoch in die falsche Richtung. So wäre es überzogen, Beschädigungen von Wahlplakaten oder Flyern als gemeinschädliche Sachbeschädigung zu werten, wie sie im § 304 StGB normiert ist. Wahlplakate sollten nicht wie Kulturgüter oder Denkmäler behandelt werden. Ein solcher Schutz würde jeder kleinen Beschädigung unverhältnismäßiges Gewicht verleihen, ohne dass ein tatsächlicher Mehrwert für die politische Kultur entstünde. Außerdem bleibt im Antrag unklar, wer genau unter den Begriff "Personen des politischen Lebens" fällt. Gilt das nur für Berufspolitiker oder auch für Ehrenamtliche? Ein zentraler Punkt, der völlig außer Acht gelassen wird, ist, dass härtere Strafen die gesellschaftliche Polarisierung und Enthemmung kaum verringern. Um diese zu bekämpfen, brauchen wir politische Bildung und den Dialog, nicht härtere Gesetze. Leider trägt, wie schon mehrmals vorgetragen wurde, die AfD mit ihrer eigenen Rhetorik oft zur Verrohung des Diskurses bei und schürt damit Konflikte, statt sie zu lösen. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab und setzen uns für ein respektvolles Miteinander ein, das ohne unnötige Strafverschärfung und zusätzliche Bürokratie auskommt. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, das politische Klima zu verbessern und für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft einzutreten. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)
