Martin Stock
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Der vorliegende Antrag, "Angriffe auf Personen des politischen Lebens schärfer bestrafen", ist von einem klassischen Fehlschluss geleitet. Die Ursache für die Begründung dieses Antrags ist ja zunächst nicht von der Hand zu weisen. Nur ist die gewünschte Umsetzung schon längst erfolgt. Der Freistaat ist bereits auf allen Ebenen aktiv und der Antrag daher als untauglicher Versuch abzulehnen. Zunächst: In der Tat erleben wir bundesweit eine Zunahme an politisch motivierten Straftaten und in der Folge auch tätliche Angriffe gegen in der Politik und für die Gesellschaft engagierte Menschen. Trotz ihres unverzichtbaren Beitrags zum gesellschaftlichen Leben werden Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, immer wieder zum Ziel von Angriffen sowohl physischer als auch psychischer Natur. Neben den individuellen Folgen für das Opfer können die Angriffe die Funktionsfähigkeit unseres Gemeinwesens gravierend beeinträchtigen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt erschüttern. Denn dort, wo für das Gemeinwohl tätige Personen zum Ziel von Aggressionen und Angriffen werden, steht zu befürchten, dass sie sich von solchen Tätigkeiten zurückziehen und auch andere Personen vor einem solchen Engagement zurückschrecken. Die allgemein zu beobachtende Verrohung der Sprache, die aufgeheizte Stimmung in manchen Teilen der Bevölkerung, die sich dann im schlimmsten Fall Bahn bricht in Akten der verbalen und leider auch zunehmend tätlichen Gewalt gegen Personen des öffentlichen Lebens, hat ihren Ursprung aber auch darin, wie wir hier im Parlament uns verhalten, wie und vor allem was wir sagen, hier und auch draußen, auf Social Media. Wenn die Bühne hier vorne am Rednerpult nur noch missbraucht wird, um Hetztiraden loszuwerden, deren Best-of dann von der Social-Media-Abteilung auf 30 Sekunden gekürzt auf TikTok gestellt wird, so legt man doch selbst die Axt an den Baum, auf dem man sitzt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der SPD) Nach dem Grundsatz "Aktion gleich Reaktion" muss man sich dann auch nicht wundern. Nein, man nimmt es für den schnellen populistischen Wahlerfolg in Kauf, dass sich die Fronten immer weiter verhärten und der Sturm, den man gesät hat, sich am Ende gegen einen selbst wendet. Anstelle scheinheiligerweise solche Anträge zu stellen, wäre es zielführender, weil sachlich geboten, drei einfache Punkte zu beherzigen: Punkt eins: Man sollte sich selbst hinterfragen. Es ist nie zu spät, damit anzufangen. Ich habe auch nach meinem ersten Jahrestag hier im Plenum die Hoffnung und den Glauben noch nicht verloren, dass es uns hier gelingen kann, wieder ohne hämische Zwischenrufe ernsthaft und von Sachargumenten geleitet zu debattieren und damit ein Vorbild für eine Diskussions- und Streitkultur abzugeben, die wir einmal hatten, bevor es manch einem nur noch darum ging, den Algorithmus von Tik-Tok zu bespielen. Punkt zwei: Wir sollten aktiv vorangehen und zügig handeln. Hier gibt es in Ihrem Antrag einen Fehlschluss. Er enthält eine durchaus richtige Zustandsbeschreibung, verschweigt und verkennt aber die wahren Ursachen. Deshalb kommen Sie zu einem völlig falschen Ergebnis. Wir müssen nicht die Staatsregierung auffordern, sich für härtere Strafen und mehr Schutz von Personen des öffentlichen Lebens einzusetzen. In Bayern werden Straftaten zum Nachteil von Mandatsträgern bereits konsequent verfolgt. Um Mandatsträgern den bestmöglichen Schutz zu bieten, hat das Staatsministerium des Innern gemeinsam mit dem Staatsministerium der Justiz bereits im Jahr 2020 ein umfassendes Maßnahmenpaket erarbeitet, das fortlaufend überprüft und bei Bedarf optimiert wird. Einer Aufforderung durch den Landtag bedarf es hierfür nicht. Das gilt im Übrigen auch für die geforderte Ergänzung des § 304 StGB, bei der es um Gegenstände geht, die der politischen Wahlwerbung dienen. Die vorgeschlagene Änderung ist abzulehnen; denn sie würde dazu führen, dass auch die Beschädigung eines einzelnen Wahlplakats oder eines bloßen Flyers als gemeinschädliche Sachbeschädigung einzuordnen wäre. Das wäre sachwidrig. Die Vorschriften über die Sachbeschädigung bieten für solche Fälle einen ausreichenden und angemessenen Schutz. Seien Sie sich dessen bewusst: Unsere bayerische Polizei bekämpft Straftaten zum Nachteil von Mandatsträgern unter Ausschöpfung aller rechtlich möglichen und taktisch gebotenen Maßnahmen. Die professionelle Bearbeitung von politisch motivierten Straftaten ist durch die grundsätzliche Zuständigkeit der Staatsschutz-Dienststellen der bayerischen Polizei gewährleistet. Zu Punkt drei, dem letzten Punkt: Nach dem Hinterfragen von sich selbst und dem aktiven Handeln sollten wir es auch besser machen, wo dies nötig ist. Auch das tun wir. Tätliche Angriffe auf Mandatsträger sind bereits nach geltendem Recht strafbewehrt. Zur Verbesserung des Schutzes auch ehrenamtlicher kommunaler Mandatsträger hat der Bundesrat auf eine Gesetzesinitiative der Bayerischen Staatsregierung hin Ende 2023 ein Gesetz in den Bundestag eingebracht, wonach die grundlegende und für alle Straftaten gleichermaßen geltende Regelung zur Strafzumessung nach § 46 StGB dahin gehend ergänzt werden soll, dass strafverschärfend berücksichtigt werden soll, wenn die Tat geeignet ist, das gemeinnützige Engagement des Geschädigten nicht unerheblich zu beeinträchtigen. Meine Damen und Herren, ich war selbst fünf Jahre lang Richter an einer großen Strafkammer und weiß, dass oftmals nicht der Strafrahmen ein Problem für die konkrete Rechtsfolgenanwendung darstellt. Vielmehr sind es die Faktoren der Strafzumessung, die sauber angewendet werden müssen, die strafverschärfenden und die strafmildernden Merkmale, die den vorgegebenen und so gut wie immer ausreichenden Strafrahmen füllen. Hier geben wir unseren Rechtsanwendern ein weiteres scharfes Schwert an die Hand, um im konkreten Einzelfall eine höhere Strafe gut und vor allem rechtssicher begründen zu können. Die Initiative setzt zugleich im Lichte der aktuellen Entwicklungen ein klares Zeichen gegen gemeinwohlschädliche und demokratiefeindliche Straftaten. Zudem wird gegenüber denjenigen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen, der Rückhalt und die ausdrückliche Anerkennung des Staates für ihre Tätigkeit zum Ausdruck gebracht und ein klares Signal an Täter und potenzielle Täter entsprechender Delikte gesendet. Wir haben im Freistaat aber nicht nur unsere Mandatsträger und die politisch Verantwortlichen im Blick, uns geht es insgesamt um die Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften. Gerade hier ist eine untragbare und nicht hinzunehmende Gewalt gegen unsere Nothelfer zu beobachten. Aus diesem Grunde stärken wir denjenigen, die unserem Gemeinwohl täglich dienen, den Rücken, indem wir über das Justizministerium einen Beschlussvorschlag eingebracht haben, den Schutz aller gesellschaftlich engagierten Bürgerinnen und Bürger vor tätlichen Angriffen und Behinderungen ihres Engagements zu verbessern. Beide Gesetzesvorhaben wurden von Bayern initiiert und werden derzeit im Bundestag in Erster Lesung behandelt. Wir unterstützen ausdrücklich beide Gesetzesvorhaben. Alle genannten Verantwortungsträger aus Politik, Rettungsdiensten und Gesellschaft tragen durch ihren Dienst, sei er hauptberuflich oder im Ehrenamt, zur Funktionsfähigkeit von Staat und Gesellschaft bei. Angriffe auf sie, während ihres Dienstes oder in Bezug auf ihren Dienst, richten sich im Regelfall nicht gegen sie als Individualperson, sondern gegen ihre Rolle als Vertreter staatlicher Gewalt oder als Helfer in Notlagen. Solche Angriffe und deren Folgen sind sowohl für die betroffenen Personen als auch für die Gesellschaft schwerwiegend. Jeder dieser Angriffe ist ein Angriff auf die staatliche Autorität, gegen das Gewaltmonopol und damit letztlich gegen uns alle. Diese Angriffe verdienen Entschiedenheit und konsequente Härte als Antwort einer wehrhaften und resilienten Gesellschaft. Um diese Antwort war, ist und wird der Freistaat Bayern nie verlegen sein. Wir schützen unsere Verantwortungsträger und stehen auf allen Ebenen an deren Seite, als Impulsgeber in Berlin, in unserem Freistaat und insbesondere vor Ort. Sie leisten eine großartige Tätigkeit für unser Gemeinwohl. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
