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Bernhard Heinisch

FREIE WÄHLER 05.11.2024 Sitzungen 19/32

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Norbert Dünkel hat es schon gesagt: Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration plant mit diesem Gesetzentwurf eine Änderung des Integrierte Leitstellen-Gesetzes, welches seit seinem Inkrafttreten am 1. September 2002 ausschließlich punktuell überarbeitet worden ist. Sowohl aus rechtlicher, institutioneller und organisatorischer Sicht als auch aufgrund inhaltlicher Anforderungen und Bedürfnisse aus der Praxis ist nach nunmehr über zwanzig Jahren dringend eine Überarbeitung dieses Gesetzes erforderlich. Im Bayerischen Rettungsdienstgesetz wird lediglich ein textlicher Bezug auf das ILSG geändert. Inhaltliche Änderungen sind hier nicht vorgesehen. Ziel ist, die Arbeit der Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung und der Integrierten Leitstellen praxistauglich weiterzuentwickeln. Aus der Verbandsanhörung haben sich keine inhaltlichen Änderungen des Gesetzentwurfs ergeben. Der Gesetzentwurf liefert die Inhalte für eine zeitgemäße und praxistaugliche Fortentwicklung des ILSG als Basis der Arbeit der Zweckverbände für den Rettungsdienst, die Feuerwehralarmierung und die Integrierten Leitstellen an einem der Dreh- und Angelpunkte der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr in Bayern. Überflüssig gewordene Vorschriften werden gestrichen und notwendige Neuregelungen sinnvoll integriert, ohne den Normbestand zu überfrachten. Um den barrierefreien Zugang zu Notrufdiensten der ILS zu stärken, hat die Beantwortung von Notrufen künftig grundsätzlich durch dasjenige Kommunikationsmittel zu erfolgen, mit dem der Notruf abgesetzt worden ist. Hintergrund sind europarechtliche Vorgaben. Zudem sollen die datenschutzrechtlichen Vorgaben der entsprechenden EU-Verordnungen angepasst werden. Hier wird eine beschleunigte Umsetzung angestrebt. Konkret sind im vorliegenden Gesetzentwurf folgende Anpassungen besonders hervorzuheben: Den Integrierten Leitstellen wird ermöglicht die Übernahme von Aufgaben als Koordinierungsstelle für den arztbegleiteten Patiententransport, die Regelung der Auswirkungen von Fusionen und anderen Änderungen im Bestand der Zweckverbände auf die Integrierten Leitstellen, die Stärkung der Betreiberbestellung durch Normierung eines Beteiligungsrechts, die Einführung einer Verordnungsermächtigung zur Regelung von Anforderungen an die IT-Sicherheit, die Bereitstellung eines rechtlichen Rahmens für zentrale staatliche Vergaben und grundlegende Anpassungen der Datenschutzvorschriften. Staatlich koordinierte Beschaffungen größeren Umfangs erfordern zu ihrer effektiven Steuerung einen gesetzlichen Rechtsrahmen. Künftig soll der Freistaat Bayern zur Wahrung eines landesweit einheitlichen Leitstellenstandards zentral Aufträge zur Beschaffung von Informations- und Kommunikationssystemen der ILS vergeben können. Der Vollzug von Erstattungs- und Zuwendungsverfahren für ILS soll zentral bei der Regierung von Schwaben angesiedelt werden. Vorbehaltlich staatlicher Leistungen fallen Anschaffungskosten bei den jeweiligen Aufgabenträgern an. Dem Freistaat Bayern entstehen Kosten nur im Zusammenhang mit der Durchführung des Vergabeverfahrens. Die Umsetzung von Maßnahmen auf Grundlage dieses Gesetzes erfolgt im Rahmen der veranschlagten Stellen und Mittel bzw. bleibt künftigen Haushaltsverhandlungen vorbehalten. Durch dieses Gesetz ist keine finanzielle Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft zu erwarten. Zum Schluss möchte ich mich auch im Namen der FREIE-WÄHLER-Fraktion bei allen Blaulichtorganisationen für euren Einsatz, für eure tägliche Arbeit herzlich bedanken. Wir FREIE WÄHLER befürworten den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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