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Sandro Kirchner

05.11.2024 Sitzungen 19/32

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Integrierte Leitstellen-Gesetzes. Vielleicht darf ich vorneweg in Erinnerung rufen, dass das aktuelle Gesetz bereits 2002 in Kraft getreten ist und sich seitdem einiges verändert hat. Ich darf klar feststellen, dass bislang alle ILS-Einrichtungen abgeschlossen worden sind und die Bedürfnisse, die in der Praxis festgestellt worden sind, auch gegenwärtig sind und in der ganzen Zeit verschiedene Rechtsänderungen damit einhergegangen sind, sodass eine Anpassung nach zwölf Jahren legitim ist und an der Stelle heute auch darüber gesprochen werden soll und die Dinge auf den Weg gebracht werden sollen. Auf der Agenda stehen auch Anpassungen wie zum Beispiel die Barrierefreiheit und die weitere Stärkung des Zugangs zu Notrufdiensten. Dabei geht es in erster Linie darum, europarechtliche Vorgaben in nationales Recht zu überführen. Auch geht es um den arztbegleiteten Patiententransport. Es ist ganz wichtig, dass man den Integrierten Leitstellen zukünftig eine überörtliche Aufgabe als Koordinierungsstelle für den arztbegleiteten Patiententransport antragen möchte. Damit ist eine zentrale Einsatzlenkung möglich. Mit dieser sinnvollen Ressource, die knapp ist, kann sinnvoll umgegangen werden. Am Ende des Tages kann das Gesamtsystem entlastet werden. Das ist an dieser Stelle eine sehr sinnvolle Vorgabe, mit der positive Veränderungen einhergehen. Wir haben klar festgestellt, dass es in der Vergangenheit wichtig war, auch die Beteiligung von Betreibern – gelebte Praxis auf der einen Seite, zukünftig aber auch verbindlich – fest vorzusehen. Die Betreiber haben in der operativen Funktion bislang eine sehr wichtige Aufgabe übernommen. Deswegen ist es in der Konsequenz richtig und auch gerecht, dass Fachfragen zukünftig im Benehmen mit den Betreibern gestellt werden, um die Dinge gemeinschaftlich voranbringen und abstimmen zu können. An anderer Stelle ist heute schon in verschiedenen Redebeiträgen angesprochen worden, dass wir uns durch die Zentralvergabe eines IuK-Systems oder von IuK-Systemen gewaltige Vorteile versprechen. Damit einhergehend steht ein Leitstellen-Standard im Vordergrund, der auf der einen Seite vorgegeben ist, auf der anderen Seite für die Integrierten Leitstellen auch verpflichtend abgebildet werden soll, damit die Dinge einheitlich vorangebracht werden können. Bei der Novellierung des Gesetzes müssen wir natürlich auch den Datenschutz in den Vordergrund rücken. Wir sind – das ist ganz wichtig – angehalten, die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung in das Gesetz einzubinden und fortzuschreiben. Zudem müssen wir Vorgaben zur Einhaltung technischer Normen machen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, verbindliche Festlegungen zu geben, um Prozesse und Techniken der IT-Sicherheit in den Vordergrund zu stellen. Vorhin haben die Kollegen angesprochen, dass die Cyberkriminalität in aller Munde sei. Cybersicherheit sollte damit auch in aller Munde sein. In diesem Kontext sollten deshalb Empfehlungen des BSI vorgeschrieben und umgesetzt werden. Vor allem sollte jedoch die Pflege von System-Updates durchgeführt werden, um zu gewährleisten, dass weder Lücken noch Hintertürchen geöffnet werden und die Systeme stabil stehen. In diesem Kontext ist es ganz wichtig, die Integrität der Integrierten Leitstellen zu dokumentieren und zu manifestieren, weil sie in ihrer Funktion als kritische Infrastruktur deutlich gestärkt werden. Weiter geht es um die Zuweisung von Zuständigkeiten. Es ist ganz klar, dass Einzelfallentscheidungen weitgehend von den Regierungen getroffen und umgesetzt werden sollen. Aber auch den Kreisverwaltungsbehörden werden Aufgaben übertragen. Sie haben zukünftig die Aufgabe, die Pflicht zur Aufschaltung von Brandmeldeanlagen sicherzustellen und durchzusetzen. Wenn man ein Gesetz ändert, hat das Auswirkungen auf andere Bereiche. Deshalb gehört auch das Bayerische Rettungsdienstgesetz redaktionell angepasst. Wenn verschiedene Punkte gegenseitig auf sich verweisen, muss das ins Reine gebracht werden. Insofern ist der Gesetzentwurf kein Hexenwerk, sondern eine notwendige Fortschreibung, weil es die Zeit mit sich bringt. Ich denke, es handelt sich um wichtige Punkte, die auf den neuesten Stand gebracht werden müssen. Ich freue mich auf den weiteren Gesetzgebungsprozess und wünsche der Diskussion einen guten Verlauf. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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