bayern.landtag.de ↗

Andreas Kaufmann

CSU 24.10.2024 Sitzungen 19/31

Sehr geehrtes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man erstmals auf den Dringlichkeitsantrag der AfD mit dem Titel "Balkonkraftwerke retten!" blickt, könnte man meinen, es drohe ein Blackout für die Balkonkraftwerke, und die AfD wolle verhindern, dass ihnen endgültig der Stecker gezogen wird. Doch schnell wird bei genauerem Hinsehen klar: Der erneuerbare Strom fließt längst, und er wird es im Übrigen auch weiterhin tun. Was die AfD hier als vermeintliche Rettung anbietet, ist nichts weiter als eine Blindleistung; viel Bewegung, aber kein echter Beitrag, der uns zur Rettung einer nachhaltigen und sicheren Energiewende voranbringt. (Anna Rasehorn (SPD): Deswegen reden sie auch hier nicht dazu!) Doch obwohl die Ihrem Antrag zugrunde liegende mangelnde Kompetenz in der Welt der Elektrotechnik zunächst keine Schlagzeile wert ist, ist es aus Position der AfD, die dahintersteht, aus zwei Gründen schon interessant: Zum einen, weil sich die AfD scheinbar – und ich betone: scheinbar – pro erneuerbare Energien gibt, und zum anderen, weil sich die AfD mit ihrem Antrag wissentlich oder unwissentlich hinter den Ampel-Schnellschuss beim Solarpaket stellt. (Michael Hofmann (CSU): Hört, hört!) Dazu kann ich Ihnen als AfD-Fraktion nur eines sagen: Wie Sie sich, die zum Beispiel in Ihrem Instagram-Beitrag vor zwei Wochen rausgehauen haben, CSU und GRÜNE könnten sich mittlerweile dieselben Referenten teilen, hier mit Ihrem Antrag an die Ampel und auch an die GRÜNEN anbiedern, grenzt bei fehlender Gegenliebe der GRÜNEN fast schon an Belästigung. Doch wer austeilt, muss auch erklären können. Darum wollen wir uns den Sachverhalt einmal Schritt für Schritt ansehen. Dazu betrachten wir zuerst die Zeitachse mit der Einteilung vor dem Solarpaket I und nach dem Solarpaket I. Vor Solarpaket I: Die wesentlichen Regelungen für die sogenannten Stecker-Solargeräte umfassten nur eine Wechselrichterleistung von 600 Watt und kein Limit für PV-Modulleistung. Nach Solarpaket I: Die Ampel definiert im EEG erstmals ein Balkonkraftwerk als ein Gerät, das aus einer Solaranlage oder aus mehreren Solaranlagen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis eines Letztverbrauchers besteht. Dabei wird die Wechselrichterleistung auf 800 Watt und die Modulleistung auf 2.000 Watt gedeckelt. Im Anschluss an das verabschiedete Solarpaket I erschien der Normenentwurf VDE V 0126-95:2024-06, auf den Sie sich in Ihrem Antrag beziehen. Wie der VDE definiert, werden auch im Solarpaket im Entwurf Leistungsgrenzen sowohl für den Wechselrichter als auch für die Module festgeschrieben. Doch anders als das EEG wird hier die Wechselrichterleistung auf 800 Watt und die Modulleistung auf 800 Watt plus 20 %, also 960 Watt, gedeckelt. Tatsächlich muss ich der AfD bis zu diesem Punkt attestieren, dass sie diese Zahlen korrekt in ihren Antrag übernommen hat. Also müssen wir uns jetzt gemeinsam auf die Fehlersuche begeben. Unschwer zu erkennen, war die Ampel mit dem Solarpaket I schneller als der VDE mit der sich noch im Entwurfsstatus befindenden Produktnorm. Warum ist das wichtig? – Weil die EEG-Änderung ohne technische Relevanz ist. Vielmehr wird klar definiert, was ein Steckersolargerät und als solches förderberechtigt ist oder ob ein solches Gerät zur PV-Anlage auf dem Dach zählt oder nicht. Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. erarbeitet dagegen sichere technische Lösungen und gibt unabhängige Empfehlungen zu politischen Rahmenbedingungen. Folgerichtig hat sich der VDE auch zum Gesetzentwurf der Ampel in einem Positionspapier geäußert und Änderungen skizziert. Trotzdem kam es, bevor die dazugehörige Norm umgesetzt war, zum Solarpaket I. Nun brüstet sich die Bundesregierung mit aktuellen Zahlen, wonach es heute im Vergleich zu Anfang 2024 vor der EEG-Änderung bereits 100 % mehr Balkonkraftwerke und damit absolut rund 365.000 zusätzliche Balkonkraftwerksbetreiber gibt. Das Problem für viele dieser Menschen: Sie haben auf die Ampel vertraut, sich am EEG orientiert und sich nun unter Umständen nicht entwurfsnormkonforme Steckersolargeräte angeschafft. Die 2.000 Watt, die im EEG festgeschrieben sind, übersteigen die Produktnorm von 960 Watt erheblich. Hier liegt der Hund begraben. Liebe AfD, Sie geben sich hier bürgernah, um den nachvollziehbaren Frust der betroffenen Menschen zu kanalisieren. Sie positionieren sich damit aber leider gegen notwendige und sorgfältig erarbeitete Sicherheitsstandards und stellen sich damit de facto auf die Seite dieses Ampel-Schnellschusses. Das Wettern der AfD gegen diese Norm hilft leider weder den Menschen noch sonst wem. Zudem muss ich der Vollständigkeit halber erwähnen, dass die Verwendung von Normen freiwillig ist und sich die betreffende Norm noch im Entwurfsstadium befindet. Das bedeutet, die Öffentlichkeit hatte die Möglichkeit, den Entwurf zu kommentieren und Änderungen einzubringen. Das geschah auch vielfach, auch bezüglich der Eingangsleistung von 800 Watt. Derzeit werden die Änderungsvorschläge durch Experten und Fachkreise bearbeitet. Notieren Sie sich dazu den 11. Dezember 2024. An diesem Tag wird diese Thematik im Rahmen der öffentlichen Stellungnahme abschließend behandelt werden. Im Übrigen hat die künftige Norm nur bedingt Auswirkungen auf bestehende Anlagen, da sich die Produktnorm primär an Hersteller und Prüfinstitute, nicht aber an Anwender richtet. Zwar orientieren sich im Schadensfall Sachverständige der Versicherungen bei Haftungsfragen an Normen, da dort technische Regularien für schadensfreien Betrieb festgehalten werden. Aber vielmehr ermöglicht die Norm, steckerfertige Solarsysteme als Gesamtsystem zu entwickeln und zu vertreiben. Für die Gesamtsysteme fehlt bisher eine Norm. Bisherige Balkonkraftwerke sind daher auch hinsichtlich der Sicherheit von Einzelkomponenten zertifiziert, allerdings nicht das fertige Balkonkraftwerk. Dabei sind die Risiken, die erst im Zusammenspiel der Komponenten auftreten, erheblich. Darum ist die im Entwurf gefundene Lösung ein Kompromiss zur maximalen Einspeisung von 800 Watt. Warum? – Damit komme ich zum letzten Teil meiner Rede, nämlich einer kleinen Vorlesung im Fach Elektrotechnik. Stellen wir uns zunächst eine Hausinstallation ohne Balkonkraftwerk vor. Diese besteht aus dem öffentlichen Netz, dem Sicherungskasten mit dem üblichen 16-Ampere-Leistungsschutzschalter, einer 1,5 Quadratmillimeter-Leitung und der an der Steckdose angeschlossenen Last von 17 Ampere. Es ist klar, was passiert, wenn 17 Ampere ziehen: Der Leistungsschutzschalter löst aus, und der Stromkreis wird unterbrochen. Stellen wir uns nun eine Installation mit einem Balkonkraftwerk vor: derselbe Vorgang bis zum Abnehmer. Hinzu kommen noch 3,48 Ampere, was für normale Stromleitungen unproblematisch wirken mag. Hier liegt das Problem jedoch im erweiterten Stromkreis. Der Strom kommt aus der anderen Richtung. Der Leistungsschutzschalter sollte bei 16 Ampere auslösen, tut das aber nicht, weil er nur 13,52 Ampere nimmt und die Richtung vom Balkon her nicht berücksichtigen kann. Dies führt dazu, dass die Leitung stärker belastet wird, als es der Leistungsschutzschalter erlaubt, was langfristig eine Gefahr darstellen kann. Jetzt müssen wir wissen, dass Leistungsschutzschalter für eine gewisse Zeit eine höhere Ampere-Anzahl aushalten können, 18,8 Ampere dauerhaft und 23,2 Ampere kurzzeitig für etwa eine Stunde. Dies wird aber durch den Stromkreis, der von beiden Seiten gespeist wird, nicht gewährleistet. Somit kann der Leistungsschutzschalter nicht eingreifen, wenn es notwendig ist. Von diesen Szenarien muss der VDE ausgehen und die Norm darauf abstimmen. Zum Abschluss möchte ich eines klarstellen: Es geht um mehr als Einzelteile. Es geht um ein zertifiziertes und verlässliches Balkonkraftwerk, das jeder ohne Bedenken nutzen kann, vollständig sicher und zukunftsweisend. Hier geht es nicht um bürokratische Details, sondern um Leben. Kabelbrände und brennende Häuser gilt es zu verhindern. Das ist der einzige Sinn und Zweck. Die Regierungskoalition steht geschlossen hinter diesem Verfahren, weil es nicht nur den Anlagenbetreibern dient, sondern jedem einzelnen Bürger Sicherheit gibt. Das ist der Weg, den wir gemeinsam gehen. Deswegen ist Ihr undurchdachter und falscher Dringlichkeitsantrag abzulehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Alle Reden von Andreas Kaufmann Protokoll ↗