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Johannes Becher

GRÜNE 24.10.2024 Sitzungen 19/31

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will mit dem besten Paragrafen des Zweiten Modernisierungsgesetzes anfangen, nämlich mit dem Vergaberecht und der Erhöhung der vergaberechtlichen Wertgrenzen. Jeder, der schon einmal ein EU-rechtliches Vergabeverfahren gemacht hat, wird begeistert davon sein, dass die Wertgrenzen jetzt deutlich erhöht sind. Ich habe jetzt noch nicht so viel Sorge, dass es da zu Korruptionsfällen wie der Amigo-Affäre kommt, weil ich weiß, dass unsere Kommunen da ganz genau hinschauen und wir entsprechende Ausschreibungsverfahren haben. (Lachen bei der AfD) – Ja, ich meine, Sie wissen es nicht. Sie sind nicht vor Ort in den Kommunen. Sie haben keine Ahnung. Das haben Sie vorher schon dargestellt; aber ich sage Ihnen: Haben Sie ein bisschen Vertrauen in unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, dann wird vielleicht auch der Redebeitrag besser. Das ist also sehr gut. (Beifall bei den GRÜNEN) Der zweite Punkt betrifft das Baurecht. Hier wird das Abstandsflächenrecht liberalisiert. Unter anderem heißt es hier, dass bei Wärmepumpen bis zu einer Höhe von zwei Metern keine baurechtlichen Abstandsflächen mehr eingehalten werden müssen. Hier möchte ich einfach darauf hinweisen, dass das keine Form der Entbürokratisierung ist, weil es in einem Schreiben des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 24. Juli 2023 heißt: "Wir gehen daher zusammenfassend davon aus, dass eine übliche Luftwärmepumpe keine Abstandsflächen auslöst, […]" Ich möchte also sagen: Das ist kein Akt der Entbürokratisierung, sondern bestenfalls eine Klarstellung. Der dritte Punkt lautet: Bauverfahren sollen beschleunigt werden. Ich verstehe das grundsätzlich, dass man sagt, eine Behörde soll nur noch drei Wochen Zeit haben, um die Vollständigkeit eines Bauantrags zu prüfen; aber die Grundvoraussetzung dafür ist, dass die Digitalisierung ordnungsgemäß funktioniert. (Markus Saller (FREIE WÄHLER): Aber man muss irgendwo anfangen!) Wenn man ein bisschen in unsere Behörden hineinschaut, sieht man: Wir haben da noch Bedarf. Der Vorteil, der entsteht, wenn der Bauantrag beim Landratsamt gestellt wird, ist vielleicht für die Geschwindigkeit relevant, aber auch ein gewisser Nachteil in der Praxis für kreisangehörige Kommunen, die das gemeindliche Einvernehmen erteilen müssen und dann erst hinterher erfahren, um welchen Bauantrag es eigentlich geht. Wir haben neulich in der Enquete-Kommission diskutiert, ob es sinnvoll wäre, eine verbindliche Eingangsbaubesprechung zu machen – nach dem Motto: Beim Reden kommen die Leute zusammen –, alle an einen Tisch zu setzen, das einmal ordnungsgemäß durchzusprechen. Das könnte das Schnellste sein, bevor wir lauter Stellungnahmen hin- und herschicken. Ich bitte einfach darum, das in den Prozess mitzunehmen und anzudenken, ob das nicht eine gute Sache wäre. Der vierte Punkt ist die Statistik. Das groß angekündigte Moratorium war ein Kernelement der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten. Angekündigt war ein Statistikmoratorium – ab jetzt wird alles leichter. Das steht jetzt da drin. Wir haben dann bei der Staatskanzlei nachgefragt, weil uns nicht so ganz klar war, um welche Statistiken es genau geht. Dann stellt man fest: Drei Statistiken werden genannt, die abgeschafft werden sollen, und fünf Statistiken sollen ins Moratorium kommen. – Das ist jetzt nicht der große Wurf. Dabei steht in der Begründung des Gesetzes auch: und viele mehr. – Was "viele mehr" sind, ist bisher nicht klar geworden. Ehrlich gesagt, habe ich gedacht, man macht dieses Moratorium, damit Bevölkerungsgruppen oder Unternehmen, die unter Statistikpflichten leiden, entlastet werden. Das war doch der Kerngedanke. Jetzt sehe ich, dass Sie die bayerische Theaterstatistik abschaffen möchten, eine Statistik, die es seit 1871 gibt, eine 150 Jahre alte Statistik. Bei dieser Statistik geben unsere Kulturschaffenden auf freiwilliger Basis ihre Daten ab, die man braucht, damit man weiß, wie gut ein Kulturangebot in der Praxis eigentlich ankommt. Darauf basiert auch die Förderung. Wir müssen schließlich schauen, wen wir denn fördern wollen. Wenn man jetzt diese Datengrundlage ersatzlos streicht, wie es hier vorgesehen ist, stellt sich die Frage, wie man dann noch kluge Entscheidungen darüber treffen kann, wie man die Theaterwelt und die Kultur in Bayern fördern kann. Ich bitte wirklich dringend, das noch einmal zu überlegen. Diese Statistik stört niemanden, vor allem nicht die, die sie betrifft. Schaffen wir lieber Statistiken ab, die die Unternehmen stören. Da müssen wir hinkommen; von denen ist aber keine dabei. (Beifall bei den GRÜNEN) Deswegen habe ich gesagt, dass wir auch diese Liste brauchen, welche bundesrechtlichen Statistiken es gibt. Wenn wir sie nicht abschaffen, aber uns zumindest dafür einsetzen können, den Zeitraum zu verdoppeln, haben wir schon die halbe Arbeit. Wir müssen, glaube ich, gemeinschaftlich in Richtung Bund und Brüssel und des jeweils Zuständigen agieren. Ich bin bereit, darüber zu reden. Das ist überhaupt keine Frage. Nur: Das ist nicht einmal ein kleiner Wurf, das ist eigentlich gar keiner. Zum Thema Recht im öffentlichen Dienst: – Ich habe nur noch 18 Sekunden, aber ich sage Ihnen etwas zum Mindset. Dass wir das Mindset ändern wollen, ist gut. Nur wie wird es geändert? – Wenn man in Unternehmen das Mindset ändern will, braucht es einen Change-Management-Prozess. So etwas zu machen ist äußert komplex. Wir haben im Moment null Ressourcen, die tatsächlich diesen Mindset-Änderungsprozess in den Verwaltungen durchführen könnten.

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