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Martin Scharf

FREIE WÄHLER 24.10.2024 Sitzungen 19/31

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Ausgangspunkt für die vorgetragenen Änderungen liegt im Planungssicherstellungsgesetz, das während der COVID-19-Pandemie erlassen wurde. Dieses Gesetz ermöglichte es, Planungs- und Genehmigungsverfahren trotz der schwierigen Bedingungen digital und effizient durchzuführen. Es zeigte, dass die Digitalisierung dieser Prozesse nicht nur in Krisenzeiten sinnvoll ist, sondern auch langfristig enorme Vorteile bietet. Der Bund hat diese Erkenntnisse bereits genutzt und entsprechende Regelungen dauerhaft in das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes übernommen. Nun ist es an uns, diese bewährten Instrumente auch auf Landesebene zu übernehmen und die Verfahren weiter zu vereinheitlichen. Ein zentraler Aspekt, der schon mehrmals genannt worden ist, ist dabei die verstärkte Nutzung digitaler Kommunikationswege. Die Möglichkeit, besondere elektronische Postfächer und qualifizierte elektronische Siegel als Ersatz für die Schriftform zu verwenden, macht Verwaltungsabläufe nicht nur schneller, sondern auch sicherer und weniger fehleranfällig. In Bayern gehen wir bereits voran. Unsere Regelungen zum elektronischen Schriftformersatz sind sogar noch umfassender als im Bund, da sie auch den Rückkanal zur Verwaltung einbeziehen. Diese digitalen Möglichkeiten wollen wir nun auch im Verwaltungsverfahrensgesetz verankern. Auch die Angleichung der Wertgrenzen – das ist heute auch schon mehrmals genannt worden – ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er sorgt für Einheitlichkeit und entlastet die Verwaltung. Ein weiterer Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung. In einem modernen, transparenten Staat ist es entscheidend, dass die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in Planungsprozesse einbezogen werden. Aber es reicht nicht aus, die Öffentlichkeit einfach zu beteiligen. Die Ergebnisse dieser Beteiligung müssen auch effizient und nachvollziehbar dokumentiert werden. Der Bund hat hier einen Schritt nach vorne gemacht, indem er die maschinenlesbare Dokumentation eingeführt hat. Dies wollen wir jetzt auch in Bayern umsetzen. So kann gewährleistet werden, dass Planungsprozesse zügig, transparent und ohne unnötige Hürden verlaufen. Die Anpassungen an die neuen Postlaufzeitvorgaben sowie die Vereinfachung bei der Verwaltungsvollstreckung sind weitere Punkte, die zur Entbürokratisierung beitragen. Gerade bei der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen wird es in Zukunft weniger Aufwand und Kosten geben, sowohl für die Verwaltung als auch für die Bürgerinnen und Bürger. Meine Damen und Herren, zusammengefasst: Dieser Gesetzesentwurf ist der Schritt, um die Verwaltungsverfahren in Bayern zu modernisieren, zu digitalisieren und zu vereinheitlichen. Er erleichtert die Arbeit der Behörden, schafft mehr Transparenz und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger und sorgt für eine effiziente und rechtssichere Durchführung von Verwaltungsverfahren. Wir von den FREIEN WÄHLERN unterstützen die Gesetzesänderungen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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