Toni Schuberl
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Entbürokratisierung und Digitalisierung der Verwaltung – das ist unsere Aufgabe, um unseren Staat an die Zukunft anzupassen. Dieses Gesetz ist ein weiterer Baustein. Es ist ein kleiner, aber ein richtiger Schritt in diese Richtung. Bürokratieabbau geht nicht mit einem Schlag. Bürokratieabbau eignet sich nicht für die große Schlagzeile, er ist Detailarbeit. Bürokratie baut man mit tausend kleinen Schritten ab. Das ist Arbeit, das ist Aufwand. Die Bundesregierung und seit Kurzem endlich auch die Staatsregierung haben sich auf diesen Weg gemacht. Wir GRÜNE in der Bundesregierung haben vieles gemeinsam mit SPD und FDP vorangebracht. Machen wir es konkret: Bürokratieabbau beim Reisepass für Kinder, Online-Anmeldung von neuen Autos, schnellerer Bau von Windrädern, Digitalcheck für Gesetze, keine Doppelabfrage von Daten mehr, Hotelmeldepflicht, verkürzte Aufbewahrungsfristen bei Unternehmen, E-Rezept, elektronische Patientenakte, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, das Deutschland-Ticket. Das Deutschland-Ticket zählt zu den erfolgreichsten Projekten, im Rahmen dessen massiv Bürokratie abgebaut worden ist. Die Deutschland ID wird eingeführt. Wir haben allein 87 Einzelmaßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus von Glasfaser- und 5G-Netzen beschlossen. Rund 90 % der priorisierten Verwaltungsleistungen des Bundes sind mittlerweile online verfügbar. Eine Multi-Cloud für die öffentliche Verwaltung wird eingeführt. Das Schriftformerfordernis ist weitestgehend digitalisiert worden. Digitalisiert wurden die Bauplanung, die Arbeitszeiterfassung, die Steuerbescheide, Anträge rund um Elternzeit usw. – das innerhalb von drei Jahren. Grün wirkt, wir bringen dieses Land voran. (Widerspruch bei der CSU und der AfD) Nun liegt uns dieses Gesetz zur Änderung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes vor, das in erster Linie die im Bund beschlossenen Reformen nun auch in Bayern umsetzt. Das ist ein weiterer Schritt für die Entbürokratisierung und die Digitalisierung. Im Grunde handelt es sich um sechs Punkte. Erstens. Die Öffentlichkeitsbeteiligungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren werden dauerhaft auf digitale Verfahren umgestellt. Das ist eine Lehre und Fortentwicklung aus der Corona-Zeit. Zweitens. Hier geht es um die Harmonisierung bei digitalen Erklärungen gegenüber Behörden und die Einführung des qualifizierten elektronischen Siegels ins Gesetz. Drittens. Die Wertgrenzen für Gebühren bei Amtshilfegesuchen werden angepasst. Viertens. Zwischen Bund und Ländern wurde ein Pakt geschlossen, um Planungen, Genehmigungen und Umsetzungen zu beschleunigen. Die Ergebnisse einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung bei Projekten können später digital verwendet werden. Fünftens. Die Fiktion der Zustellung wird an die Änderung der Briefzustellzeit angepasst. Sechstens. Bürokratische Pflichten bei der Zwangsvollstreckung werden abgebaut. Das klingt alles trocken und öde. Das ist langweilig. Aber das ist die Art und Weise, wie man entbürokratisiert und digitalisiert. Das sind tausend kleine Schritte. Wir gehen sie. Dieses Gesetz ist eines dieser Schritte. (Beifall bei den GRÜNEN)
