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Alexander Hold

24.10.2024 Sitzungen 19/31

Herzlichen Dank, Herr Staatsminister. Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 b auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 19/3616) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache hierzu werden nicht miteinander verbunden. – Zur Begründung erteile ich das Wort an Herrn Staatsminister Joachim Herrmann. Bitte. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Unterschied zu dem gerade diskutierten Punkt geht es hier um sehr nüchternes Verwaltungs- und Juristereiwesen. Der heute in Erster Lesung zu beratende Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften sieht im Wesentlichen Folgendes vor: Die Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes des Bundes, die sich bewährt haben und schon in das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes überführt worden sind, sollen nunmehr auch in das Bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz aufgenommen werden. Dabei wird der Kommunikation über das Internet noch mehr Bedeutung beigemessen. Soweit bislang zum Beispiel geregelt war, dass eine Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden soll, wird diese zusätzliche Veröffentlichung jetzt zwingend vorgegeben. Ferner sind zur Einsicht auszulegende Dokumente in Zukunft vorrangig über das Internet zugänglich zu machen – also weniger Papierkram, der irgendwo herumliegt, sondern für jeden im Internet und damit auch von zu Hause aus über den PC oder ähnliches zugänglich und einsehbar. Zudem sollen Online-Konsultationen sowie Video- und Telefonkonferenzen, die sich im Planungssicherstellungsgesetz bereits anstelle von Erörterungen, mündlichen Verhandlungen und Ähnlichem bewährt haben, im Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz allgemein etabliert werden. Um eine Vereinheitlichung mit den Verwaltungsverfahrensgesetzen des Bundes und der Länder herzustellen, sollen außerdem die bisher im Bayerischen Digitalgesetz enthaltenen Regelungen des Schriftformersatzes durch besondere elektronische Postfächer und das besondere elektronische Behördensiegel entsprechend der Regelungen im Bund auch in das Bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz überführt werden. Hier hat sich einmal mehr gezeigt, dass Bayern mit den Regelungen im Bayerischen Digitalgesetz innovativer Vorreiter war. Selbstverständlich bleiben die noch weitergehenden Formen und Erleichterungen des Schriftformersatzes im Bayerischen Digitalgesetz auch zukünftig erhalten. In Umsetzung des im November 2023 zwischen den Regierungschefs des Bundes und der Länder geschlossenen Paktes für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung sollen die Regelungen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung noch stärker akzentuiert und erweitert werden. Auch auf Bundesebene und in anderen Ländern sind entsprechende Änderungen der Verwaltungsverfahrensgesetze auf den Weg gebracht. Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass der Vorhabenträger der Behörde Inhalt und abschließendes Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in einem verkehrsüblichen und maschinenlesbaren elektronischen Format unverzüglich, spätestens mit der Antragstellung übermitteln und der betroffenen Öffentlichkeit mitteilen soll. Ferner sind die im Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz, im Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz und im Bayerischen Digitalgesetz enthaltenen Regelungen zu Bekanntgabe und Zustellungsfiktionen an die neu vorgesehenen Laufzeitvorgaben für die Post anzupassen. – Ich glaube, es ist in Ihrem Sinne, wenn ich das jetzt nicht in allen Einzelheiten vortrage. Der Sachverhalt ist insofern naheliegend und leicht nachvollziehbar. Hohes Haus, ich würde mich freuen, wenn der Gesetzentwurf Ihre Zustimmung fände und die weiteren parlamentarischen Beratungen so durchgeführt werden könnten, dass mit Blick auf die im Bundesrecht eintretenden Rechtsänderungen zum 1. Januar 2025 ein rechtzeitiges Inkrafttreten der notwendigen Anpassungen in Landesrecht erreicht werden kann. Für Ihre Mitwirkung bedanke ich mich schon jetzt sehr herzlich. – Vielen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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